Probearbeit - ich kann nicht - Was soll ich nun machen?

24. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Memory_88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probearbeit - ich kann nicht - Was soll ich nun machen?

Hallo,
mein befristeter Vertrag läuft im Oktober aus. Nun hatte ich ein Vorstellungsgespräch, die Firma scheint auch recht interessiert an mir zu sein, sie möchte aber das ich 3-4 Stunden zum Probearbeiten komm damit ich auch sehen kann ob der Themenbereich mir zusagt.
Meine derzeitige Firma macht sowieso schon Stress auch im Bezug auf Freistellungen für Vorstellungsgespräche. Sind sie lt. §629 dazu verpflichtet mich für 3-4 Stunden freizustellen? Ich würde ja auch Urlaub nehmen, habe aber keine Urlaubsanspruch mehr, diesen würden sie mir aber wahrscheinlich auch nicht genehmigen, da gerade Urlaubszeit ist und viele Kollegen nicht da sind.
Was soll ich nun machen? Wenn ich sage ich kann zu keinen Probearbeitstag kommen, hab ich keine Chance mehr...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
kannte selbst den §629 noch nicht, Danke! Dieser bezieht sich allerdings auf eine erfolgte Kündigung. Was hier nicht vorliegt!
Geh zum Hausarzt und holte dir ein paar Tage frei! Das düfte also das kleinste Problem sein!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Geh zum Hausarzt und holte dir ein paar Tage frei! Das düfte also das kleinste Problem sein!

:bang:

Wenn man die arbeits- und strafrechtlichen Folgen dieses Ratschlages bedenkt, ist das erschwindeln des Gleben Scheines wirklich das kleinste Problem...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde ja auch Urlaub nehmen, habe aber keine Urlaubsanspruch mehr, <hr size=1 noshade>


Sicher? Seit wann arbeiten Sie dort? Wieviel Urlaub wird vertraglich pro Jahr gwährt, weiviel Tage wurden bereits genommen?


bezüglich des § 629 BGB und auslaufen des befristeten AV:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=45378




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-- Editiert am 24.07.2011 19:39

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#4
 Von 
Memory_88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite nun seit knapp 2 Jahren dort. Habe 29 Tage Jahresurlaub und davon hab ich 19 Tage in anspruch genommen. Nur ich denke das mein AG sich querstellen wird bei einem Urlaubsantrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann haben Sie doch noch 10 Tage Resturlaub, da Sie in der 2. Jahreshälfte ausscheiden (Umkehrschluss zu § 5 BurlG). Ausser ein TV oder AV mit wirksamer 12telung greift hier ein.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bundesurlaubsgesetz
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Im Urlaub soll man sich erholen und nicht arbeiten.
Probearbeiten wäre also rechtswidrig und wahrscheinlich auch nicht erholsam.

Eine Freistellung zum Probearbeiten gibt es auch nicht, weil dann Ihr letzter AG quasi Ihre Arbeit beim neuen AG bezahlt. Das muß er nicht.

Eigentlich wurde mal die "Probezeit" in Arbeitsverhältnissen genau dafür eingeführt, um zu gucken, ob AN und AG zusammenpassen.

Ich sehe nur die Möglichkeit, dass Sie den alten AG darauf ansprechen, dass Ihre weitere berufliche Zukunft vom "Probearbeiten" abhängt, und Sie um unbezahlte Freistellung bitten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin01

hier geht es doch nur um 3 bis 4 Stunden Probearbeit. Das wäre doch keine Erwerbstätigkeit.

quote:
Eigentlich wurde mal die "Probezeit" in Arbeitsverhältnissen genau dafür eingeführt, um zu gucken, ob AN und AG zusammenpassen.


Da hast Du allerdings recht. Aber 4 Stunden oder ein Tag finde ich durchaus o.k. und für beide Seiten sinnvoll. Es passiert ja auch nicht selten, dass AN sich den Job völlig anders vorgestellt haben und dann nicht wissen, wie Sie ohne Sperre aus dem AV wieder rauskommen.



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