Probearbeitstag - Lohn oder nicht?

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb424786-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probearbeitstag - Lohn oder nicht?

Hallo,

ich habe einen Probearbeitstag für eine Pizzeria gehabt und bin von 18 - 24 Uhr ausgefahren. Es war sehr kurzfristig, da der Chef meinte sie seihen an diesem Tag unterbesetzt und es wäre gut wenn ich aushelfen könnte. Also habe ich ihm diesen Gefallen getan und habe das Thema Lohn garnicht angesprochen, da ich blöderweise davon ausgegangen bin, dass ich dafür Lohn bekomme (die zahlen Mindestlohn).

Nun habe ich mich jedoch für eine andere Pizzeria entschieden und habe denen eine E-Mail geschrieben, ob ich den Tag umsonst (fast, immerhin konnte ich das Trinkgeld behalten) gearbeitet habe.

Die Antwort war: "ich weiß nicht wie du dir das vorstellst.
In Deutschland muss man Mitarbeiter anmelden und dann entsprechend Sozialversicherung zu mindest "anzeigen", auch wenn es sich um eine versicherungsfreie Tätigkeit handelt.

So oder so wäre der Probetag Schwarzarbeit.
Daher wird er definitiv nicht bezahlt."

Wie sieht es aus, kann ich hier was machen oder die 51 € abschreiben?

Grüße und danke vorab!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

So oder so wäre der Probetag Schwarzarbeit. Daher wird er definitiv nicht bezahlt." Frechheit! Ab zum Arbeitsgericht und das Geld eingeklagen - die Klage setzt Ihnen der Rechtspfleger auf. Ein Kostenvorschuß ist nicht erforderlich. Und wenn der AG dann die Klage kriegt, wird er schon zahlen...

-- Editiert von muemmel am 30.09.2015 16:25

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// ... Chef meinte sie seihen an diesem Tag unterbesetzt und es wäre gut wenn ich aushelfen könnte.

Das klingt doch sehr nach bezahlter resp. zu bezahlender Arbeit.
Probearbeit, auch unbezahlt, käme - in Grenzen - infrage im Sinne eines erweiterten Einstellungsgesprächs.

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