Probearbeitstag Unfallversicherung

9. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
hanz54
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)
Probearbeitstag Unfallversicherung

Ich habe gelesen, dass man bei einem Probearbeitstag oft nicht Unfallversichert ist. Man hat als arbeitsloser die Möglichkeit dem JobCenter die Probearbeit zu melden und ist dann bei Genehmigung über das JobCenter unfallversichert. Falls man die Probearbeit dem JobCenter nicht meldet (z.B. weil man nicht arbeitslos gemeldet ist), zahlt dann bei einem Arbeitsunfall die Krankenkasse die Behandlungskosten? Oder bleibt man auf dem Kosten sitzen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zunächst einmal würdest du ja wohl zum Arzt gehen und dich behandeln lassen - und der fragt erst einmal nicht, wo und wie was passiert ist, und die Kassen sowieso nicht.
Ansonsten dürfte der Betrieb das größte Interesse haben, nicht wegen eines gemeldeten Arbeitsunfalls in Schwierigkeiten zu geraten. Da müsste aber wirklich Ernsthaftes mit Folgeschäden etc. passiert sein, dass die Versicherung über die Berufsgenossenschaft zu tun bekäme.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nun ja, bei Unfällen fragt der Arzt schon gerne, wie das passiert ist. Die Berufsgenossenschaft ist tatsächlich nicht zuständig.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, besteht eine grundsätzliche Anmeldefrist von sechs Wochen, in einigen Berufssparten lediglich die Verpflichtung der Sofortanmeldung. Da die Anmeldung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen hat, ist es doch kein Problem, den Betroffenen im Falle eines Unfalles sofort anzumelden (sofern die Probearbeit in einer der gelisteten Brachen erfolgt) oder aber am nächsten Tag, sofern keine der kritischen Branchen.

Wo ist also das Problem?

wirdwerden

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#4
 Von 
hanz54
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)

Bei einem Probearbeitstag sind die Unternehmen doch nicht verpflichtet einen anzumelden. Dann würde die Versicherung des Unternehmens zahlen müssen, was die Unternehmen ja vermeiden möchten....

Siehe:
http://www.citynews-koeln.de/berufsgenossenschaft-unfallversicherung-probearbeitstag-versicherungsschutz-weg-taetigkeit-_id713.html

-- Editiert hanz54 am 10.04.2012 10:51

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

WELCHE Versicherung des Unternehmens, bitteschön?

wirdwerden

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#6
 Von 
hanz54
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)

Unfallversicherung? Die Beiträge werden doch erhöht, wenn es viele Unfälle gibt.......

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Nee, Du hast das Fragezeichen schon völlig zu Recht gesetzt. Ist nicht so.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da es sich bei Unfallversicherung im Arbeitsrecht nicht um eine Unfallversicherung im eigentlichen Sinne handelt, sondern diese gesetzlich für die diversen Branchen vorgeschrieben ist und die Beiträge allein vom AG getragen werden, erhöhen sich diese auch nicht dann, wenn es viele Unfälle gibt.

Wie die gesetzliche Unfallversicherung funktioniert zeigt mal der folgende Link:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_SGBVII.html

Da ich beim Thema Probearbeit und gesetzliche Unfallversichrung keine Erfahrungswerte habe, da es so etwas bei uns nicht gibt, kann ich nicht sagen, ob Du versichert wärest. Hoffe aber, dass Dir der Link ein bisschen hilft.

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