Guten Morgen Forum,
innerhalb einer 6-monatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vom vierten bis zum sechsten Monat zwei Wochen.
Die Probezeit endet am 30.04.
Kann jetzt noch bis zum 30.04. eine Kündigung kommen, deren Frist im Mai abläuft oder gilt diese vertragliche Vereinbarung so, daß auch der Fristablauf in die Probezeit fallen muß?
D.h. letzter mögliche Kündigungstermin 16.04. mit Fristablauf 30.04.
oder geht noch:
letzter möglicher Kündigungstermin 30.04. mit Fristablauf 14.05. ?
Danke + schönen Tag noch
Diriana
Probezeit Ablauf Kündigungsfrist
26. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2007 | 07:00
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 6x hilfreich)
Probezeit Ablauf Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 26. April 2007 | 09:48
Von
Status: Praktikant (800 Beiträge, 257x hilfreich)
Ich verstehe es so, daß die Kündigungsfrist bis zum Ende der Probezeit 2 Wochen ist, also bis 30.4. gekündigt werden kann.
#2
Antwort vom 26. April 2007 | 10:39
Von
Status: Unbeschreiblich (48970 Beiträge, 17242x hilfreich)
Es kann noch am 30.04. zum 14.05. gekündigt werden.
Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigung, nicht das Datum, zu dem gekündigt wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.395
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
32 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten