Probezeit Fragen

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
so479122-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit Fragen

Hallo zusammen,

ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch und bräuchte etwas Hilfe zu einigen Fragen.

1. Am 16.11.2018 habe ich einen neuen Job angefangen. Somit müsste meine vertragliche Probezeit von 6 Monaten am 16.05.2019 enden? Also der 15.05.2019 wäre der letzt Tag an dem ich kündigen kann, um die 2 Wochen Frist einzuhalten, richtig?
2. Wenn ich jetzt am Freitag, den 03.05.2019 kündige, ist der letzte Arbeitstag der 17.05.2019, richtig?
3. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn Freitag, der 17.05.2019 der letzte Arbeitstag wäre und Montag, der 20.05 der neue Job beginnt?
Muss man sich fürs Wochenende arbeitslos melden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

zu 1. Die Probezeit endet am 15.05.2019. Bis zu diesem Datum muss das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugegangen sein, damit die zweiwöchige Frist der Probezeit zum Tragen kommt.

zu 2. Die Frist beginnt erst am Folgetag so dass dann die Kündigung zum 18.05.2019 erfolgen kann. Ob am Samstag, dem 18.05.2019, ein Arbeitstag ist, ist unbekannt.

zu 3. Nein, es muss sich nicht arbeitslos gemeldet werden und es besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 29.04.2019 10:26

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#2
 Von 
so479122-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
zu 1. nein

zu 2. unter Umständen

zu 3. nein

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 29.04.2019 10:17


zu 1: Wann wäre dann der letzte Tag?
zu 2: Was bedeutet unter Umständen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von so479122-64):
zu 1: Wann wäre dann der letzte Tag?
zu 2: Was bedeutet unter Umständen?


Ich habe meine Antwort #1 noch einmal zwischenzeitlich editiert.

zu 1. Die Probezeit endet am 15.05.2019. Bis dahin kann auch nur mit der kurzen Frist gekündigt werden.

zu 2. Die Kündigung sollte einfach einen Tag eher zugestellt werden, also am 02.05.2019.

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#4
 Von 
so479122-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super!!! Vielen vielen Dank!

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#5
 Von 
so479122-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):

zu 2. Die Frist beginnt erst am Folgetag so dass dann die Kündigung zum 18.05.2019 erfolgen kann. Ob am Samstag, dem 18.05.2019, ein Arbeitstag ist, ist unbekannt.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 29.04.2019 10:26


Ist der 18.05.2019 kein Arbeitstag (Samstag) gilt diese dann ab dem 20.05.2019 (montags)?

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Am besten sprichst Du Deine Kündigung am 02.05.2019 zum 19.05.2019 aus und fängst sodann am 20.05.2019 bei dem neuen Arbeitgeber an.

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