Probezeit: Fristlose Kündigung oder Freistellung?

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.09.2022 16:28:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit: Fristlose Kündigung oder Freistellung?

Hallo an alle! :smile:

Da die 1. Nachfrage nach meinem Lohn vom AG ignoriert wurde, habe ich ihm am vergangenen Sonntag eine Frist gesetzt, in dieser er das Gehalt auszahlen sollte, da ich mich sonst an das Arbeitsgericht wenden muss. In dem Betrieb herrscht(e) allgemein keine Organisation/Ordnung.
Habe seit Vertragsbeginn am 01.08.2022 keinen Cent erhalten.

Ein paar Stunden später, teilte er mir mit, dass meine Kündigung nun im Briefkasten liegt. Sie wurde wohl persönlich eingeworfen, da der Brief nicht frankiert war.

In dieser stand:

Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

"Mit Wirkung ab sofort sind Sie unwiderruflich von der Verpflichtung zur aktiven Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt."
"Bitte unterschreiben und zurück schicken."

Ist das jetzt eine fristlose Kündigung oder eine Freistellung der Arbeit?
Habe die Tage einen Termin beim Anwalt und werde zuvor nichts unterschreiben...

Was noch wichtig ist:
Aufgrund verschiedener Gründe bin ich leider seit dem 16.09.2022 krank geschrieben. Wollte die Arbeit danach aber weiter machen, bis ich sicher etwas Neues habe.


Danke im Voraus. :-)

-- Editiert von User am 26. September 2022 16:11




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von go617134-31):
Ist das jetzt eine fristlose Kündigung oder eine Freistellung der Arbeit?

Ich lese da nur was von Freistellung heraus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12326.09.2022 16:28:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betreff lautet ja "Kündigung" des Arbeitsverhältnisses, weswegen ich verwirrt bin.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von go617134-31):
Der Betreff lautet ja "Kündigung"

Ist es als Arbeitnehmer mein Problem wenn der Arbeitgeber zu doof ist den Brief vollständig zu schreiben? Ich meine nein.

Der Gesetzgeber schreibt eine schriftliche Kündigung vor, insofern muss man da keine Raterei oder Interpretationen betreiben, ob und zu wann man denn nun gekündigt sein könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39654 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.09.2022 16:28:10):
Ist das jetzt eine fristlose Kündigung oder eine Freistellung der Arbeit?
Das dürfte die fristlose Kündigung UND gleichzeitig unwiderrufliche Freistellung sein.
Einwurf durch Boten ist erlaubt.
Die brauchst du nicht unterschreiben und auch nicht zurückschicken.
Der AG hat in der Probezeit schriftlich nachweislich gekündigt und du sollst dort nicht mehr erscheinen.
Steht ein Datum und seine Unterschrift dabei?

Zitat (von guest-12326.09.2022 16:28:10):
Habe seit Vertragsbeginn am 01.08.2022 keinen Cent erhalten.
Vielleicht wäre die erste Lohnzahlung gem. AV am 15.9. fällig gewesen? Kann das sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der AG hat in der Probezeit schriftlich nachweislich gekündigt

Echt?
Wo tat der AG das denn?

Zumindest schieb go617134-31 nichts davon...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 242x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.09.2022 16:28:10):
Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

"Mit Wirkung ab sofort sind Sie unwiderruflich von der Verpflichtung zur aktiven Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt."
"Bitte unterschreiben und zurück schicken."


Ist das der ganze Text? Kann ich mir kaum vorstellen. Bitte einfach mal den vollständigen Text hier einstellen.
Davon abgesehen: eine Freistellung macht natürlich auch nur bei einer fristgemäßen Kündigung Sinn, bei einer fristlosen Kündigung ist das AV ja sofort beendet - die Verpflichtung zur Arbeitsleistung würde dann auch sofort entfallen.

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