Hallo liebe Community,
ich habe am 31.10.2016 angefangen zu arbeiten, wurde jedoch heute (10.11.2016) gefeuert, da ich anscheinend zu "langsam" arbeite.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, sprich ab dem 23.11.2016 bin ich aus dem Vertrag raus.
Eine Mahnung oder sonstiges gab es nicht, sondern direkt die Kündigung von der Chefin.
Mich da wieder reinkämpfen möchte ich unbedingt nicht, dennoch habe ich einige Fragen, da ich sehr wenig Berufserfahrung habe und dies mein erster richtiger Job ist:
- Da der 31.10 nicht im November mit inbegriffen ist, wann werde ich das Gehalt für diesen Tag erhalten?
- Habe ich Urlaubsansprüche? Eine Mitarbeiterin, meinte dass zwei Tage im Monat Urlaub zur Verfügung stehen.
Gilt das auch für mich, da ich mich in der Probezeit befinde?
- Das Gehalt wird immer am letzten Donnerstag des Monats überwiesen.
Werde ich das Gehalt vom 31.10. bis zum 23.11. auch so bekommen?
- Ich war bis heute nur zwei Tage krank geschrieben, habe dennoch gehört dass diese Tage dann nicht bezahlt werden, ist das richtig?
Sollte dem nicht so sein: Könnte ich mich praktisch die nächsten zwei Wochen krank schreiben lassen?
Ich bedanke mich bei euch.
Gruß
Probezeit - Gekündigt - Gehalt - Urlaub?
Zitat :Hallo liebe Community,
- Da der 31.10 nicht im November mit inbegriffen ist, wann werde ich das Gehalt für diesen Tag erhalten?
Das kann nur deine Chefin beantworten, jedenfalls steht es dir zu.
- Habe ich Urlaubsansprüche? Eine Mitarbeiterin, meinte dass zwei Tage im Monat Urlaub zur Verfügung stehen.
Gilt das auch für mich, da ich mich in der Probezeit befinde?
Ich würde sagen - ja, ab dem ersten Arbeitstag steht dir Urlaub zu, allerdings um den zu nehmen sollte man auch einen gewissen Zeitraum gearbeitet haben.
- Ich war bis heute nur zwei Tage krank geschrieben, habe dennoch gehört dass diese Tage dann nicht bezahlt werden, ist das richtig?
Die Tage sollten dir bezahlt werden
Sollte dem nicht so sein: Könnte ich mich praktisch die nächsten zwei Wochen krank schreiben lassen?
Das sollte nur geschehen wenn du auch krank bist, ich weigere mich dich zu irgendwas zu verleiten
Ich bedanke mich bei euch.
Gruß
Zitat:Hallo liebe Community,
ich habe am 31.10.2016 angefangen zu arbeiten, wurde jedoch heute (10.11.2016) gefeuert, da ich anscheinend zu "langsam" arbeite.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, sprich ab dem 23.11.2016 bin ich aus dem Vertrag raus.
Eine Mahnung oder sonstiges gab es nicht, sondern direkt die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) von der Chefin.
Mich da wieder reinkämpfen möchte ich unbedingt nicht, dennoch habe ich einige Fragen, da ich sehr wenig Berufserfahrung habe und dies mein erster richtiger Job ist:
Innerhalb der Probezeit hast du auch keine Chance. Die Kündigung ist so in Ordnung, wenn sie schriftlich während der Probezeit kam. Da gibt es nichts wieder reinzukämpfen.
Zitat:- Da der 31.10 nicht im November mit inbegriffen ist, wann werde ich das Gehalt für diesen Tag erhalten?
Vermutlich mit dem Novembergehalt
Zitat:- Habe ich Urlaubsansprüche? Eine Mitarbeiterin, meinte dass zwei Tage im Monat Urlaub zur Verfügung stehen.
Gilt das auch für mich, da ich mich in der Probezeit befinde?
Es wurde kein voller Monat gearbeitet. Daher ist auch kein Urlaubsanspruch erworben worden (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege)
Zitat:- Das Gehalt wird immer am letzten Donnerstag des Monats überwiesen.
Werde ich das Gehalt vom 31.10. bis zum 23.11. auch so bekommen?
Warum sollte es anders sein?
Zitat:- Ich war bis heute nur zwei Tage krank geschrieben, habe dennoch gehört dass diese Tage dann nicht bezahlt werden, ist das richtig?
Sollte dem nicht so sein: Könnte ich mich praktisch die nächsten zwei Wochen krank schreiben lassen?
Bei Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen muss man sich an die Krankenkasse wenden, da noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber besteht. By the way: in 10 tagen "nur" zwei Tage krank.... da sollte klar sein, wo die Kündigung herkommt.
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Finde die Quote-Funktion nicht, sorry.
Würde die Krankenkasse den vollen Betrag den ich normalerweise vom Arbeitgeber erhalten hätte erstatten?
Bzgl. deiner Aussage, dass meine Abwesenheit etwas mit der Kündigung zu tun hat.
Ich möchte nebenbei erwähnen dass ich an Multipler Sklerose erkrankt bin, dies mit meinem Arbeitgeber abgesprochen habe und ihn auch bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde darüber aufgeklärt habe, dass ich an diesen zwei Tagen nicht kann.
Dafür hatte dieser vollstes Verständnis.
Bitte Urteile nicht so voreilig.
Danke dennoch für die Antworten.
*Push*
Zitat :*Push*
Was will uns der Autor damit sagen???
Zitat :Würde die Krankenkasse den vollen Betrag den ich normalerweise vom Arbeitgeber erhalten hätte erstatten?
Wenn Du das so mit der Versicherung vereinbart hast ...
Vereinbart habe ich nicht wirklich was mit der Krankenkasse. Bin gesetzlich versichert.
Kann ich da irgendetwas nachholen?
-- Editiert von Wesnate am 10.11.2016 20:09
Zitat :Vereinbart habe ich nicht wirklich was mit der Krankenkasse.
Nun, irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen wird man mit der Versicherung haben, da keine Krankenkasse in Deutschland ohne vertraglichen Vereinbarungen versichert.
Da müsste man mal nachlesen was da zu Thema Krankengeld etc. vereinbart ist.
Zitat:Würde die Krankenkasse den vollen Betrag den ich normalerweise vom Arbeitgeber erhalten hätte erstatten?
Nein. Das ist weniger.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html
Also ... idR erstattet die KK Ihnen nix, es sei denn, Sie hätten dies mit der KK vereinbart, ist aber eher unwahrscheinlich. ME besteht kein Urlaubsanspruch, und auch die "nur 2 x krank" wird er Ihnen nicht zahlen müssen.
AU bei der Krankenkasse einreichen und Krankengeld beantragen. Wird etwas dauern, da der AG erst Meldung machen muss, wieviel verdient worden wäre.
Und jetzt?
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