Hallo zusammen,
die Person ist krankgeschrieben, die AU wurde per Scan eingereicht über ein Personal-Online-Tool.
Ein paar Tage später wird telefonisch über eine Kündigung informiert. Diese wird zwei Tage nach diesem Telefonat zugestellt.
Es heißt, die Person sei ab sofort unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt.
Was genau bedeutet das nun - wird Urlaub abgezogen, obwohl der AN krankgeschrieben ist? Ich vermute nicht?
Urlaub:
Im Kalenderjahr 2022 wäre die Person volle 6 Monate angestellt gewesen mit einem Urlaubsanspruch von 14 Tagen. Letzter Tag ist nun der 30.11.
Ein halber Tag wurde genommen.
Rest waren ursprünglich also 13,5
Da der Dezember wegfällt, müsste man doch 14 / 6 * 5 rechnen, da es sich um 5 volle Monate handelt, in denen die Person angestellt war. Urlaubsanspruch entsteht in den ersten 6 Monaten doch Monat für Monat?
Also müssten es 11 Resttage sein (da ja ein halber tag genommen wurde), korrekt?
Mitgeteilt werden 10.5 Resttage. Es wurden also für Dezmber, der ja nun nicht mehr angetreten wird, volle 3 Tage abgezogen. Diese Vorgehensweise erschließt sich mir nicht.
Ich hoffe es kann jemand Licht ins Dunkel bringen.
Besten Dank im Voraus!
Probezeit: Krankgeschrieben, Kündigung durch AG, Freistellung
Also Kündigung innerhalb der Probezeit samt unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs.
Das geht alles. Was nicht geht: Urlaub verrechnen für die Zeit der AUB. Der Urlaub wird ausbezahlt, wenn er bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb nicht genommen werden kann.
Du schreibst nicht, zu welchem Termin die Kündigung ausgesprochen worden ist. Daher ist deine Rechnerei mit dem Urlaub auch nicht nachvollziehbar.
Mir ist nicht bekannt; ob ein Scan der AUB und das Einreichen über eine App ein anerkannter Weg dafür ist. Wenn nicht, würdest du unentschuldigt fehlen.
Zitat :Du schreibst nicht, zu welchem Termin die Kündigung ausgesprochen worden ist. Daher ist deine Rechnerei mit dem Urlaub auch nicht nachvollziehbar.
telefonisch 14.11. zugang 16.11. damit müsste der 30.11. glaube ich passen
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Noch ein Hinweis. Es gibt keine halben Urlaubstage. Das mag intern so gehandhabt werden, bei der Konstellation hier würde ich den halben Urlaubstag als vollen rechnen.
wirdwerden
Zitat :Das mag intern so gehandhabt werden, bei der Konstellation hier würde ich den halben Urlaubstag als vollen rechnen
Ein Tag an dem gearbeitet wurde ist rechtlich kein Urlaubstag. Der AG kann die Fehlstunden berechnen aber keinen Tag vom Urlaubskonto abziehen.
Die Person wird Lohnfortzahlung im K-Fall erhalten, wenn sie bis 30.11. nachweislich arbeitsunfähig ist und dem AG die AU-B vorliegt.Zitat :die Person ist krankgeschrieben,
Mit der Schlussabrechnung müsste mE für die verbleibenden (nicht mehr nehmbaren Urlaubstage) die Urlaubsabgeltung kommen, d.h. die Resturlaubstage sind zu bezahlen.
Wenn die Person 5 Monate beschäftigt ist (Ende 30.11.), und halbe U-Tage aufzurunden sind, käme ich auf:
28 : 12 x 5 = 12 Tage
abzgl. 1 Tag = 11Tage Urlaubsabgeltung
Die Ansage 10,5 U-Resttage sollte dann in der Abrechnung zu 11 Tagen Urlaubsabgeltung führen.
In Summe dann voller Novemberlohn brutto + 11 Tage Urlaubsabgeltung brutto.
Zitat :Wenn die Person 5 Monate beschäftigt ist (Ende 30.11.), und halbe U-Tage aufzurunden sind, käme ich auf:
28 : 12 x 5 = 12 Tage
abzgl. 1 Tag = 11Tage Urlaubsabgeltung
Die Ansage 10,5 U-Resttage sollte dann in der Abrechnung zu 11 Tagen Urlaubsabgeltung führen.
In Summe dann voller Novemberlohn brutto + 11 Tage Urlaubsabgeltung brutto.
Vielen Dank für deine Antwort.
Sollten in der Abrechnung dann auch die Rest-Tage erwähnt werden oder wird das dann nur aufgeführt als Urlaubsabgeltung mit einem Betrag?
Keine Ahnung, was dein AG in die letzte Verdienstbescheinigung dann schreibt.Zitat :oder wird das dann nur aufgeführt als Urlaubsabgeltung mit einem Betrag?
Es kommt auf die Vergütung für deine Tätigkeit lt. Vertrag an. Grundlage für die Abgeltungssumme ist neben den (11) Resttagen auch das *Urlaubsentgelt lt. AV*. Je nachdem, was alles im Vertrag, Tarifvertrag, BV, vereinbart wurde, sind es uU mehr als 11Tage zum Bruttolohn.
Urlaubsentgelt ist nicht das gleiche wie Urlaubsabgeltung.
Bitte hier mal nachlesen:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-so-wird-die-hoehe-des-abgeltungsanspruchs-berech_76_120684.html
Am besten aber abwarten, was dann endlich in der Abrechnung des AG zu lesen ist.
Und jetzt?
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