Probezeit Kündigung, Rückforderung Gehalt

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
s. e.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit Kündigung, Rückforderung Gehalt

Hallo,

ich habe im September 2018 eine Ausbildung beginnen wollen und auch alles soweit mit dem Arbeitgeber erledigt. Da ich dann leider erkrankt bin und es eine etwas langfristigere Krankheit festgestellt wurde, habe ich mit meinem Ansprechpartner der Ausbildung vereinbart, wenn keine Besserung in einem bestimmten Zeitraum festzustellen ist, ich ein Aufhebungsvertrag unterzeichne um die Ausbildung auf das kommende Jahr zu verschieben.
Krankmeldung etc. habe ich immer rechtzeitig abgegeben. Da ich dann keine Besserung in Sicht hatte, habe ich mit dem Ansprechpartner vereinbart eine Mail mit der Bitte um Erstellung eines Aufhebungsvertrages zum Ende des Monats zu erstellen und ihm zu schicken. Da ich zwischenzeitlich nochmals eine Not-OP hatte, hat sich das schreiben dass ich aufsetzen sollte nochmals um ein paar Tage verschoben und auf weitere Nachfrage bekam ich die Antwort, ich bekäme eine Probezeit Kündigung in den kommenden Tagen zugestellt.

Da ich das Geld (330,-) zu Monatsbeginn erhalten habe, habe ich davon meine Rechnungen gezahlt und leider auch nichts mehr übrig, da ich auch von der Kündigung zum Monatsende ausging. Da ich bisher keine 12 Monate Vollzeit bekomme ich derzeit auch nur ALG2. Muss ich das nun Vollständig zurückzahlen? Welche Möglichkeiten habe ich nun? :???:

Danke schonmal für eventuelle Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Während einer Krankschreibung in einem neuen Job zahlt der Arbeitgeber in den ersten vier Wochen überhaupt nichts, sondern das Geld kommt von der Krankenkasse. In so fern ist es schon von Interesse, wie lange Sie jetzt insgesamt in diesem Betrieb beschäftigt waren. Grundsätzlich ist es allerdings so, wenn Sie das Geld unberechtigt erhalten haben, dann müssen Sie es natürlich zurück zahlen, wie auch immer. Nur die Tatsache, dass Sie gerade kein Geld haben, enthebt Sie nicht der Rückzahlung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen