Probezeit-Kündigung

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya285518-18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit-Kündigung

Hallo,

am 30.06.2011 endet die Probezeit.
Wenn ich an diesem Tag zum 17.7.2011 kündige
ist dies okay?
Probezeit = 2 Wochen Kündigungsfrist

Desweiteren wer entscheidet was mit Resturlaub passiert?
Urlaub ergibt sich aus 2 pro Monat * 3,5 Monate
= 7 Tage Urlaub + 3 Tage Zusatzurlaub, also 10 Tage...

Also ob ich diesen aufbrauchen soll/muss/darf/... bis Ende Arbeitsvertrag... oder ob dieser zusätzlich bezahlt wird... oder wie auch immer?

Thx 4 Help

Grüße



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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 6451x hilfreich)

... es ist richtig, dass du noch in der probezeit und mit deren fristen kündigst, wenn du es am letzten tag tust. wenn du aber auf den letzten drücker kündigst, kann der urlaub nicht mehr genommen, muss also ausbezahlt werden.
urlaubsanspruch besteht nur für volle monate, 3,5 monate sind also nicht möglich; und woher soll der zusatzurlaub kommen?

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#2
 Von 
ya285518-18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die 2 Wochen wären ja dann eigentlich am 13.07. rum...
Wenn ich also die 4 Tage drauf packe, gibts keine Probleme?

Ok also doch nur 6 + den Zusatz über den ich nicht sprechen kann/darf/sollte...

Also die 9 Tage würden schon reichen um in den 2 Wochen nicht arbeiten gehen zu müssen... (bis zum 13.07.)

Also wäre es sogar sinnvoll zum 13.07. zu kündigen?
Oder gibt es bessere Möglichkeiten?

Bzw. da die 9 Tage nicht genehmigt werden zu hoher Wahrscheinlichkeit- weil viel zu tun- arbeite ich bis zum 13.07.11 und muss dann die 9 Tage ausgezahlt bekommen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 6451x hilfreich)

so ist es: wenn der zustehende urlaub nicht genommen werden kann, ist er auszubezahlen. zwar trifft es zu, dass häufig mit/nach der kündigung urlaub genehmigt oder sogar freistellung verordnet wird, damit nicht geld gezahlt werden muss, aber sicher ist das keineswegs - es hängt immer an den betrieblichen umständen.

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#4
 Von 
ya285518-18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Urlaub...
-> Auszahlung...

Wie berechnet sich das "Urlaubsgeld"?
Gehalt durch 30 Tage * Urlaubstage?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 6451x hilfreich)

[url]
http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsentgelt
[/url]

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2531x hilfreich)

quote:
Gehalt durch 30 Tage * Urlaubstage?


Sie bekommen für 7 Tage pro Woche Gehalt, also auch für den üblicherweise arbeitsfreien Sonntag?

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#7
 Von 
ya285518-18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe am 4.4. da angefangen gehabt... das war ein montag... 1.4 (fr) - 3.4 (so) wurden vom gehalt abgezogen...
Also nur Geld für 27 Tage bekommen...
Also würde ich dies mit Ja beantworten.. ?!

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2531x hilfreich)

Da bin ich sprachlos. Es wollte mir hier zwar schon mal jemand erklären, dass man Gehalt auch für Kalendertage berechnen kann - verstehen kann oder will ich das noch immer nicht.

Auf jeden Fall müsste man die Rechnung umstellen oder Sie hauen sich selber übers Ohr.

Wieviel Tage Urlaub muss man nehmen, um eine Woche frei zu bekommen?

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#9
 Von 
ya285518-18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Samstag und Sonntag zählen eigentlich als Wochenende..
Also um eine Woche frei zu haben, braucht man 5 Tage Urlaub..


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