Guten Tag,
mein Freund wurde direkt nach seiner Ausbildung stillschweigend übernommen. Er arbeitet nun mittlerweile seit einem Monat dort und hat bisher weder schriftlichen Vertrag bekommen, noch unterschrieben. Mündlich vereinbarter Lohn wurde gezahlt.
Nun erlitt mein Freund eine Sportverletzung die sich wohl auch einige Zeit hinziehen wird. Er hat nun Angst, dass er durch die stillschweigende Übernahme ebenfalls eine Probezeit einher geht und sein Chef ihm demnächst ohne weitere Angabe von Gründen kündigen wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ist bei einer stillschweigenden Übernahme nach der Ausbildung, ebenfalls davon auszugehen, dass es eine Probezeit gibt?
Ich hoffe ihr habt hierfür hilfreiche Ratschläge!
VG - Lisa
Probezeit bei stillschweigender Übernahme
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ob mit oder ohne Probezeit kann in den ersten sechs Monaten die Kündigung kommen - nur die K-Fristen sind u.U. andere.
@ blaubär+
Kannst du das bitte erläutern? Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Problezeit bei übernommenen Azubis.
Darüber hinaus kann man ja immer Kündigung. Ob die Voraussetzungen aber erfüllt sind (Anzahl der AN in der Firma, Begründung etc.), steht ja auf einem anderen Blatt. Daher verstehe ich deine Mitteilung hier nicht.
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Mir ist bewusst das man immer gekündigt werden kann, mit einer Frist zum 15. des Monats?
Aber in der Probezeit ginge es doch auch fristlos, ohne Angabe von Gründen?
Was hat die Anzahl der Mitarbeiter grundsätzlich damit zu tun?
-- Editiert von Lisa2406 am 14.03.2016 13:35
Aber in der Probezeit ginge es doch auch fristlos, ohne Angabe von Gründen? Grundlos ja, fristlos nicht.
Was hat die Anzahl der Mitarbeiter grundsätzlich damit zu tun? In Kleinbetrieben gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht (also auch nicht nach der Probezeit).
Dann hat mein Freund auf gut deutsch die "Arsch-Karte" gezogen. Mit ihm gibt es 3 Gesellen im Betrieb, davon ist einer Langzeitkrank. Das ist wohl eindeutig ein Kleinbetrieb...
Trotzdem muss der AG die Kuendigungsfrist einhalten und da wird mittlerweile grundsaetzlich die Ausbildungszeit mit einbezogen. Sofern kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag greift der kuerzere Fristen vorsieht, ist das nach $ 622 Abs. 2 BGB ein Monat zum Ende des Kalendermonats.
Wie ASD1971 bereits richtig angemerkt hat: bei uebernommenen Azubis kann keine Probezeit vereinbart werden, um die Kuendigungsfrist zu verringern.
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