Hallo!
mit folgender Behauptung kam heute ein Mitarbeiter zu mir und da ich nichts darüber in meinen Bücher gefunden habe bitte ich Euch, mir zu helfen:
Behauptung:
wenn ein Arbeitsvertrag auf weniger als 12 Monate befristet wird, darf man keine Probezeit vereinbaren.
stimmt das? wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank schon mal für Hilfe!
Gruß
Marion
Probezeit bei unterjähriger Befristung?
6. April 2004
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Frage vom 6. April 2004 | 11:13
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Probezeit bei unterjähriger Befristung?
#1
Antwort vom 6. April 2004 | 16:21
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Nachdem ich etwas rumtelefoniert habe, ist mir also von mehreren Seiten bestätigt worden, dass die Behauptung falsch ist.
#2
Antwort vom 6. April 2004 | 17:38
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 46x hilfreich)
Frag doch mal den Mitarbeiter, wo er diese Weisheit her hat. Für nen Aprilscherz kommt er ein paar Tage zu spät.
Und jetzt?
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