Hallo liebe Comm,
ist es zulässig das man nach einem 2 jährig befristeten Arbeitsverhältnis, eine erneute Probezeit erhält, wenn man danach unbefristet eingestellt wird?
Erwähnenwert ist noch das die Stelle dabei gewechselt wird?
Hat dies Auswirkungen?
In meinem Falle wird vom Außendienst in den Innendienst gewechselt?
Grüßle und Danke für die Antworten
-----------------
""
Probezeit nach Befristetem Vertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
das "arbeitsverhältnis" an sich besteht ja weiter, es ändern sich evtl. die arbeitsbedingungen, -zeit etc.
deshalb wäre m.E. eine erneute probezeit zumindest kündigungsrechtlich irrelevant,
sprich es gilt das kündigungsschutzgesetz, da das arbeitsverhältnis schon länger als 6 mo besteht (außer in kleinbetrieben)
und eine evtl. grundlose probezeitkündigung wäre nicht mehr möglich
soll heißen, man kann den vertrag in dieser form ruhig unterschreiben,
das würde nichts am oben geschilderten sachverhalt ändern
-----------------
""
Danke für die Antwort.
Also die Probezeit nicht monieren denn wenn es hart auf hart kommt ist es anfechtbar?
Grüße
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genau so ist es. Die hier erneut vereinbarte Probezeit verhindert nicht den etwaigen Kündigungsschutz und lässt auch keine verkürzte Probezeitkündigungsfrist nach §622 Abs.3 BGB
zu.
Das Wörtchen Probezeit wird meiner Meinung nach regelmssig überschätzt.
-----------------
""
In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage!
Gibt es denn eine Regelung das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf bzw. dieser abgelehnt werden darf?
Auch wenn kein Betrieblichergrund vorsteht?
In diesem Zusammenhang mach ich mir sorgen wegen meine geplanten Sommerurlaubs
Grüße
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten