Hallo,
bin zur Zeit bei einen Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und seid über 11 Monaten im gleichen Unternehmen eingestetzt. Dieses Unternehmen hat mir nun einen Arbeitsvertrag angeboten, in dem eine Probezeit von einem halben Jahr vereinbart werden soll. Einer meiner Kollegen - auch vor der Übernahme - meint diese sei unrechtmäßig, da das Unternehmen uns bereits länger als 6 Monate "probieren" konnte.
Mir ist jedoch klar das die Porbezeit vertrags- und nicht personengebunden ist.
Könnte mir bitte jemand mitteilen, wie sich das nun konkret verhält.
Danke!
habe schon diverse Foren durchsucht, jedoch keinen konkreten Fall gefunden
Probezeit nach Übernahme aus Zeitarbeit
29. Oktober 2007
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Frage vom 29. Oktober 2007 | 20:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit nach Übernahme aus Zeitarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2007 | 20:31
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2337x hilfreich)
Hallo, der Kollege erzählt Quatsch. Es handelt sich um 2 Arbeitsverhältnisse bei 2 verschiedenen Firmen. Rein rechtlich ist das nicht zu beanstanden mit der erneuten Probezeit.
Es handelt sich um ein völlig neues Arbeitsverhältnis. Mit den entsprechenden Vor- und Nachteielen.
Vorteil:
- Vermutlich wirds mehr Geld geben, als die zumeist recht 'dürftigen' Löhne der Zeitarbeitsfirmen
Nachteil:
- Erneute Probezeit (mit meist kürzerer Kündigungsfrist)
- Erneuter Lauf der Frist in der kein Kündigungsschutz besteht (= 6 Monate)
MfG
#2
Antwort vom 2. November 2007 | 18:27
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich sehe auch nicht, warum eine Probezeit nicht möglich sein sollte.
Und jetzt?
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