Probezeit nach Wiedereinstellung

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marc Kräuterberg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Probezeit nach Wiedereinstellung

Hallo zusammen,

Ich arbeite seit Februar 2013 als Winzer in einem Betrieb. Wurde eingestellt und hatte eine Probezeit von 3 Monaten. Allerdings alles mündlich ohne Vertrag!
Am 31.05 würde ich gekündigt und kurz darauf wieder neu eingestellt.
Meine Frage nun: gellten nach der Wiedereinstellung die gleichen Konditionen wie vorher wenn nichts anderes vereinbart wurde? Es geht darum das ich kündigen möchte, aber nicht sicher bin ob ich jetzt Probezeit habe ( 2 Wochen kündigungsfrist) oder keine Probezeit habe und somit 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten muss.

Bitte um schnelle Antwort.
Danke! :)


-- Editiert von Moderator am 07.07.2015 12:59

-- Thema wurde verschoben am 07.07.2015 12:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

:forum:
Arbeitsrecht wäre wohl besser...



Zitat:
Meine Frage nun: gellten nach der Wiedereinstellung die gleichen Konditionen wie vorher wenn nichts anderes vereinbart wurde?

Nö, es gelten die Konditionen die bei der Wiedereinstellung vereinbart wurden oder die gesetzlichen Regelungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc Kräuterberg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Es wurden ja keine neuen Konditionen vereinbart.
Was wäre denn die gesetzliche Reglung für diesen Fall.

Mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Es wurden ja keine neuen Konditionen vereinbart. Was steht in dem neuen Vertrag - das war die Frage. Steht da nichts von Probezeit, gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joyrocko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)

Probezeit muss zwischen AG und AN vereinbart werden. Ist nichts vereinbart gilt der Arbeitsvertrag ohne Probezeit.
Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende ...

1x Hilfreiche Antwort

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