Hallo zusammen,
Ich arbeite seit Februar 2013 als Winzer in einem Betrieb. Wurde eingestellt und hatte eine Probezeit von 3 Monaten. Allerdings alles mündlich ohne Vertrag!
Am 31.05 würde ich gekündigt und kurz darauf wieder neu eingestellt.
Meine Frage nun: gellten nach der Wiedereinstellung die gleichen Konditionen wie vorher wenn nichts anderes vereinbart wurde? Es geht darum das ich kündigen möchte, aber nicht sicher bin ob ich jetzt Probezeit habe ( 2 Wochen kündigungsfrist) oder keine Probezeit habe und somit 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten muss.
Bitte um schnelle Antwort.
Danke!
-- Editiert von Moderator am 07.07.2015 12:59
-- Thema wurde verschoben am 07.07.2015 12:59
Probezeit nach Wiedereinstellung
7. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2015 | 08:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Probezeit nach Wiedereinstellung
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#1
Antwort vom 7. Juli 2015 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Arbeitsrecht wäre wohl besser...
Zitat:Meine Frage nun: gellten nach der Wiedereinstellung die gleichen Konditionen wie vorher wenn nichts anderes vereinbart wurde?
Nö, es gelten die Konditionen die bei der Wiedereinstellung vereinbart wurden oder die gesetzlichen Regelungen.
#2
Antwort vom 7. Juli 2015 | 14:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Es wurden ja keine neuen Konditionen vereinbart.
Was wäre denn die gesetzliche Reglung für diesen Fall.
Mit freundlichen Grüßen
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#3
Antwort vom 7. Juli 2015 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Es wurden ja keine neuen Konditionen vereinbart. Was steht in dem neuen Vertrag - das war die Frage. Steht da nichts von Probezeit, gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
#4
Antwort vom 7. Juli 2015 | 15:09
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 19x hilfreich)
Probezeit muss zwischen AG und AN vereinbart werden. Ist nichts vereinbart gilt der Arbeitsvertrag ohne Probezeit.
Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende ...
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