Probezeit nach berufsbegleitender AUsbildung

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
albert10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Probezeit nach berufsbegleitender AUsbildung

Hallo,
vielleicht kann hier jemand einen Rat geben. Habe mit der Ausbildung Arzthelferin, als Pflegehelfer in einem Pflegeheim 3 Jahre gearbeitet. Dann hat der Arbeitgeber mir angeboten eine berufsbegleitende AUsbildung zur Altenpflegerin zu machen. Diese habe ich jetzt erforlgreich absolviert. nun bekam ich einen Änderungsvertrag und siehe da, mit 6 Monaten Probezeit...Ist das zulässig???
schon mal herzlichen Dank für eure Antworten

-- Editiert am 21.12.2010 22:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was ändert sich den in dem Änderungsvertrag?
Wenn Sie jetzt eine andere (z.b. höherwertige) Tätigkeit ausführen, dann könnte die Probezeit unter Umständen gerechtfertigt sein.
Keine Auswirkung hat die jetzt vereinbarte Probezeit jedoch auf die Kündigungsfrist (es kann also nicht mit 14 Tagen gekündigt werden) und auch nicht auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (ich geh mal davon aus, dass in dem Pflegeheim mehr als 10AN in Vollzeit beschäftigt sind.

Der AG kann Ihr Beschäftigungsverhältnis jetzt also nicht mit einer verkürzten Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen einfach so kündigen, wie es in den ersten 6 Monaten eines neuen Beschäftigungsverhältnisses möglich wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
albert10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Besten Dank erstmal für diese Info.
Der Änderungsvertrag beinhaltet, dass ich jetzt als examiniete Kraft, statt als Helferin eingestellt bin. Nur der Haken an der Sache ist, dass ich in der Probezeit 100 Euro weniger verdiene. Ich kann es mir nur schwerlich vorstellen das es rechtens ist so einen Vertrag zu schließen.
Hat vielleicht noch jemand einen Rat????
Herlichen Dank für Ihre/Eure Mühe schon mal....

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Was sich Arbeitgeber so alles einfallen lassen... :bang:
Haben Sie den Änderungsvertrag schon unterschrieben?
Gilt für Sie ein Tarifvertrag?
Fragen Sie mal den Arbeitgeber nach der Rechtsgrundlage. Würde mich doch sehr wundern, wenn dem dazu was einfällt.



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