Hallo,
AN erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in dem steht:
"der am ... abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag wird zum ... als unbefristeter Arbeitsvertrag fortgeführt."
In dem befristeten Arbeitsvertrag gab es eine Probezeit, die abgelaufen ist.
Erhält der AN jetzt automatische eine neue Probezeit, die man auch nicht schriftlich fixieren muss, oder gilt nur das, was geschrieben ist, also keine Probezeit?
LG
Probezeit oder keine?
3. Februar 2017
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Frage vom 3. Februar 2017 | 09:01
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 5x hilfreich)
Probezeit oder keine?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2017 | 09:26
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Unter bestimmten Umständen wäre eine erneute Probezeit denkbar gewesen, aber hier nicht vereinbart.
#2
Antwort vom 3. Februar 2017 | 10:49
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6464x hilfreich)
Eine erneute Probezeit wäre hier auch ziemlicher Käse, weil der Zweck der Sache doch erfüllt ist. Sonst hätte AN wohl kaum die Entfristung bekommen, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Februar 2017 | 12:11
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Folgende Formulierung erklärt den Status:
Zitatder am ... abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag wird zum ... als unbefristeter Arbeitsvertrag fortgeführt :
Es wird also der bereits bestehende Vertrag entfristet und 1:1 fortgeführt. Daher gibt es hier - im Gegensatz zum ebenfalls möglichen Abschluss eines neuen (unbefristeten) Vertrages - keine erneute Probezeit und auch keine sechsmonatige Wartezeit für den Kündigungsschutz.
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