Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag stehen folgende Formulierungen:
"Das Anstellungsverhältnis kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden, soweit nicht durch Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist festgelegt ist. Firma XY kann Sie nach erfolgter Kündigung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen und bei Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das Anstellungsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende des Monats, in dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Bei Inanspruchnahme Sozialversicherungsrente vor Erreichung des gesetzlichen Rentenalters ist die Kündigungsfrist einzuhalten."
Ich möchte wissen, wie lang die Probezeit und Kündigungsfrist in dem Vertrag geregelt wären. Es handelt sich hier um die Elektroindustrie.
Probezeit und Kündigungsfrist
13. Januar 2008
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Frage vom 13. Januar 2008 | 10:41
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 4x hilfreich)
Probezeit und Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 13. Januar 2008 | 10:48
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
.. die probezeit sollte im vertrag stehen, i.d.r 6 monate.
.. die gesetzlichen kündigungsfristen findest du, indem du googlest.
#2
Antwort vom 13. Januar 2008 | 18:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2324x hilfreich)
Hallo, die Probezeit kann auch im Tarifvertrag stehen, insofern einer gilt (was wiederum im Arbeitsvertrag stehen sollte).
MfG
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