Probezeit ?! usw. Fragen über Fragen..

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mariesche
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit ?! usw. Fragen über Fragen..

Mein Mann kam durch eine Z.A.F im Aug´06 in die Firma.
Ab 15.11.06 wurde er dort eingestellt als gew. Arbeitnehmer (zeitbef. AV 14.11.06) - was sie am Anfang grundsätzlich machen.

Im Mai hatte er ein Personalgespräch:
Ihre Probezeit endet am 14.05.07.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie mit Wirkung zum 15.05.07 in ein festes AV (bef. bis 14.11.07) übernehmen werden, da Ihre Arbeitsleistung voll unseren Erwartungen entspricht.

Mein Mann arbeitet als Operator in der Fertigung (Zweischicht a 12 Stunden).. 4 Tage arbeiten, 4 Tage frei.

Nun hatte er am Do. ein weiteres Personalgespräch, dass sie sehr zufrieden mit ihm sind und ihm anbieten, dass er in den Angestellten-Bereich wechselt.
5 Tage die Woche usw.
Das in den nächsten Tagen ein weiteres Personalgespräch stattfindet.. Vertrag etc.

Er bekam am nächsten Tag schon die Einweisungen in der neuen Abteilung. Am Sa. rief ihn die Personalchefin an und wollte es am Telefon besprechen, worauf mein Mann meinte.. am Telfon nicht.
Somit findet das Personalgespräch am Dienstag statt. Wobei er mit der neuen Abteilung auch schon am Dienstag anfangen soll.

Kommt mir etwas seltsam vor, ich dachte es fängt zum 2 Juli an?!

Nun unsere Bedenken, wenn er als Arbeiter in den Angestellten -Bereich wechselt, können sie im noch einmal eine Probezeit geben?
Oder reicht es, wenn er im Betrieb schon eine hinter sich hat?
Ist dort gesetz. was geregelt?

Von anderen hat er erfahren, dass er wohl dort weniger verdienen würde.. - somit würde er die neue Stelle auch nicht annehmen. ;-)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Eine neue Probezeit kann zwar grundsaetzlich durchaus vereinbart werden, nur hat diese dann keinen Einfluss auf den Kuendigungsschutz (sofern einer besteht) und es darf keine kuerzere Kuendigungsfrist als 4 Wochen zum Monatsletzten oder zum 15. vereinbart werden. Eine verkuerste Kuendigungsfrist gem BGB 622 Abs. 3 (14 Tage) kann hingegen nicht mehr vereinbart werden. Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, gelten die dort enthaltenen Regelungen.

Wenn der AN die Vertragsaenderung ablehnt, bleibt es bei dem alten (befristeten) Vertrag und das Arbeitsverhaeltnis endet mit Ablauf der dort genannten Befristung.

Gruss
CAM

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