hallo, in meinem arbeitsvertrag steht das ich in der probezeit (4 wochen) mit einer frist von 2 wochen kündigen kann, kann mir vielleicht jemand sagen ob ob das so richtig ist das man auch bei nur 4 wochen probezeit die kündigungsfrist von 2 wochen hat?? danke
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Probezeit/Kündigung!!!
9. Oktober 2005
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Frage vom 9. Oktober 2005 | 23:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit/Kündigung!!!
#1
Antwort vom 9. Oktober 2005 | 23:35
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Wenn für Ihr Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gültig ist, dann ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen korrekt.
BGB
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
#2
Antwort vom 15. Oktober 2005 | 23:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
danke erst mal für die antwort die 2 wochen kündigungsfrist ist ja ok aber was ich eigenartig finde ist das ich nur 4 wochen probezeit habe ist das denn ok oder müssen es mindestens 3 monate sein?? wäe nett wenn noch jemand antwortet .danke schon mal!!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2005 | 00:14
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Nö unam, das müssen
nicht 3 Monate oder 6 Monate sein. Die Probezeit kann bzw. darf auch ganz wegfallen.
MfG
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