hallo, in meinem arbeitsvertrag steht das ich in der probezeit (4 wochen) mit einer frist von 2 wochen kündigen kann, kann mir vielleicht jemand sagen ob ob das so richtig ist das man auch bei nur 4 wochen probezeit die kündigungsfrist von 2 wochen hat?? danke
-----------------
" "
Probezeit/Kündigung!!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn für Ihr Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gültig ist, dann ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen korrekt.
BGB
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
danke erst mal für die antwort die 2 wochen kündigungsfrist ist ja ok aber was ich eigenartig finde ist das ich nur 4 wochen probezeit habe ist das denn ok oder müssen es mindestens 3 monate sein?? wäe nett wenn noch jemand antwortet .danke schon mal!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nö unam, das müssen
nicht 3 Monate oder 6 Monate sein. Die Probezeit kann bzw. darf auch ganz wegfallen.
MfG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten