Problematik Haushaltshilfe im MiniJob

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
werkannrichten
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Problematik Haushaltshilfe im MiniJob

Hallo zusammen,

bei uns jobbte seit Juni 2021 eine Nachbarin im privaten Haushalt.
Sie kam alle eigentlich14 Tage für 2,5 Stunden und erhielt 12,- € je Stunde. Eigentlich deswegen, weil wir auf Grund von Urlauben, Krankheit etc. den Rhytmus auch mal geändert haben oder Sie auch mal 4 Wochen gar nicht kam.

Ursprünglich wollte die Dame das Geld einfach so auf die Hand. Das war uns aber zu heiß, wegen Schwarzarbeit und Versicherung etc., weswegen wir sie bei der minijob Zentrale angemeldet hatten.

Einen Vertrag haben wir nicht geschlossen und Sie hat auch keine Stundennachweise vorlegen müssen.

Soweit so gut. Bis dieses Jahr lief auch alles reibungslos. Dann wurde Sie irgendwie unzuverlässig was sowohl die Arbeiten selbst als auch das erscheinen anging. Letztendlich haben wir uns nach einem einvernehmlichen Gespräch im Oktober 2023 voneinander getrennt.

Den Minijob haben wir abgemeldet.

Nun treffe ich die gute Frau auf der Straße und Sie teilt mir mit, dass Ihr noch 1200,- zu stunden. Sie hätte sich mal schlau gemacht und festgestellt, dass auch die Stunden die sie nicht da gewesen ist von mir bezahlt werden müssten und das hätte sie jetzt mal grob überschlagen.

Mir ist wahrscheinlich alles aus dem Gesicht gefallen und ich meinte, dass müsste ich mal recherchieren, worauf Sie mir sofort sagte, wenn Sie bis Freitag das Geld nicht hat, dann geht Sie am Montag zum Anwalt.

Bevor ich nun den Anwalt heiß mache, wie ist hier Eure Meinung. Die gute Dame hat immer direkt nach dem "putzen" Ihr Geld erhalten. Es gibt weder einen Arbeitsvertrag, noch eine andere schriftliche Vereinbarung, außer die Anmeldung zum Minijob in der wir angeben haben, dass sie 60,- € bekommt, noch gibt es Stundennachweise etc.

Da wir Ihr allerdings das Geld immer sofort gegeben haben, gibt es auch keine Aufzeichnungen (Überweisungen etc.) das Sie überhaupt Lohn bekommen hat :-( - wahrscheinlich auch nicht clever gewesen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2234 Beiträge, 435x hilfreich)

Zitat (von werkannrichten):
Einen Vertrag haben wir nicht geschlossen
Selbstverständlich habt Ihr einen Vertrag - wenn auch mündlich - geschlossen. Der Nachweis liegt ja vor, Ihr habt die Dame bei der Minijobzentrale angemeldet.

Zitat (von werkannrichten):
Sie kam alle eigentlich14 Tage für 2,5 Stunden
Dann hat die Dame auch Anspruch auf Bezahlung der 5 h / Monat. Ebenso wie sie Anspruch auf bezahlte Urlaubstage hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1672 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Dann hat die Dame auch Anspruch auf Bezahlung der 5 h / Monat

Im Prinzip ja. Aber nur, wenn der Nicht-Abruf der vereinbarten Stunden vom AG aus ging.
Wenn die Dame aber von sich aus absagte/einfach nicht kam, müsst ihr das natürlich nicht bezahlen. (Nur, wie will man das ohne jegliche textliche Beweise (wie z.b. Stundenzettel) nachweisen?
Wenn sie krank war, dann müssen auch diese Stunden bezahlt werden (es gilt Lohnfortzahlung).
Und auch bezahlten Urlaub, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

Es gibt ein davor und ein danach - mit dem Stichtag Anmeldung bei der Minijobzentrale sind die Dinge ordnungsgemäß mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub etc. Vor dem Stichtag: Schwarzarbeit; mit der Folge, dass sie keinen Lohn einklagen kann und ihr keine Leitung. (Von dem ganzen Rattenschwanz einmal abgesehen.)

Also soll die Gute ihre Ansprüche spezifizieren.
Zum Anwalt kann die Frau gerne gehen - das zahlt sie allein; ihr könnt abwarten, was der Anwalt dann schreibt und fordert.
Und ja: 'clever' geht anders; und ihr lernt, dass Verschriftlichung bei solchen Vorgängen so verkehrt nicht ist, also Verträge, aber auch Quittungen ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.116 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.