Hallo,
ich habe heute einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben, leider wurde mir erst zuhause klar, das mir der Stundenlohn von 6,50 nie im Leben reichen wird (benzinkosten etc.) nun möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt sauber aus der ganzen Sache rauszukommen ohne Sperrung vom Arbeitsamt ?
danke schonmal für die Antworten
mfg
Dirk
Probleme mit Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In Bezug auf die Sperrzeit wird das schwer sein:
Die einzige Chance sehe ich über die Prüfung auf rechtwidrige Bestandteile im Vertrag, die diesen dann nichtig machen.
Beispiel Mindestlohn:
Es gibt eine tarifvertragliche Regelung über die Mindesthöhe des Lohnes, wenn der Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag nimmt.
Andernfalls gilt das im Arbeitsvertrag Vereinbarte. Insoweit ist im Gesetz nach unten hin keine Untergrenze geregelt: Es gibt also keinen gesetzlichen Mindestlohn. Unterschreitet der Lohn allerdings eine gewisse Grenze - man spricht dann von einem sog. Hungerlohn - ist die Vereinbarung nichtig, weil sie gegen die guten Sitten verstößt, § 138 BGB
. Die Frage, wann ein Hungerlohn gegeben ist, bestimmt sich nach dem am Arbeitsort Üblichen. Die Grenze hierfür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei zwei Dritteln des Tariflohnes.
Zum Thema Leiharbeit siehe auch mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm
Gruß haide
http://www1.spiegel.de/active/bruttonettorechner/fcgi/bnrget.fcgi
Steuerklasse: 1
Kirchensteuerpflichtig: ja
Kirchensteuersatz: 8,0
Krankenkasse: Pflicht-Vers.
Kassensatz (nur gesetzliche KK): 14,8
Rentenversicherungspflicht: ja
Kinderfreibeträge: 0
Bundesland: Alte BL
Bei 6,50 Euro Stunde ergibt sich danach bei 165 Arbeitsstunden folgender Netto-Lohn im Monat:
Brutto-Arbeitslohn: 1.072,00
Lohnsteuer: 25,83
Solidaritätszuschlag: 0,00 0,00
Kirchensteuer: 2,06
Krankenversicherung: 79,32
Pflegeversicherung: 9,11
Rentenversicherung: 104,52
Arbeitslosenversicherung: 34,83
Netto-Arbeitslohn: 816,30
Überprüfe diesen Netto-Lohn mit der aktuellen Zumutbarkeitsregelung des SGB III, auch daraus könnte sich ein Rücktrittsgrund vom Arbeitsvertrag ergeben !
Gruß haide
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Viele zeitarbeitsfirmen erstatten Ihren Arbeitnehmern allerdings die Fahrtkosten bzw. zahlen einen pauschalen Verpflegungsmehraufewand... einfach mal nachfragen... !
P.
Verpflegungsmehraufewand... einfach mal nachfragen... !"
Falls ja, macht das 6,- Euro / Tag ab 8 Stunden Abwesenheit (von der Wohnung aus) gibt netto (steuerfrei) dazu !
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufewand kann man sich aber auch sofort direkt auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Beim Finanzamt anfragen und beantragen !
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