Probleme mit dem AA bei Auflösungsvertrag aus 2003

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit dem AA bei Auflösungsvertrag aus 2003

Hallo,

hat hier schon jemand Erfahrung mit der seit 1.1.2008 vom Arbeitsamt erzwungenen Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle.

Im Dezember 2003 wurde ein Auflösungsvertrag von mir unterschrieben. Damals galt noch, dass man ab dem 58 Lebensjahr dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen muß und ab dem 60 Lebensjahr mit 18 % Abzug in Rente gehen kann.

Inzwischen wurde das so abgeändert, dass ich nun in einer anderen Firma wieder arbeiten müsste.

Das kann nicht der Sinn sein, dass ich in meiner heutigen Firma in der ich über 35 Jahre tätig war, freiwillig aufhöre und in einer neuen Firma, evtl. noch für viel weniger Geld, nun wieder arbeiten soll.

So war das vor 5 Jahren nicht geplant.

Gibt es hier auch so etwas wie einen Vertrauensschutz?

Oder kann ich diesen Auflösungsvertrag aufgrund dieser doch erheblichen Veränderungen rückgängig machen?

Dieser Sachverhalt betrifft noch einige meiner Kolleginnen, jedoch sind die erst später im Jahr davon betroffen.

Vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen, zumindest jetzt nichts falsch zu machen.

Gruß Renate / Jahrgang 5/1950

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, deine Beschreibung ist etwas wirr. Wurde im Dezember 2003 ein Aufhebungsvertrag für 2008 unterschrieben oder wie soll man das verstehen?

MfG

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#2
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, damals wurde ein Gesetzt geändert, danach konnten Frauen nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit nicht mehr mit 60 Jahren, mit 18 % Abzug in Rente gehen, außer es wurde noch in 2003 ein Auflösungsvertrag unterschrieben.

Und diesen habe ich, unter den damals geltenden Bedingungen (siehe Arbeitslosigkeit), unterschrieben.

Nun ist es soweit, ich bin 58, jedoch hat sich eben ab 1.1.2008 wieder etwas geändert, sodass man um Arbeitslos zu gelten, eben diese Vermittlung, Bewerbungen, Umschulung usw. von mir möchte.

Bis Ende 2007 galt eben noch dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stehen mußte.

Wenn das Thema so einfach wäre, hätte ich hier sicher nicht anfragen müssen.

Gruß Renate

-- Editiert von Renate50 am 17.04.2008 17:56:53

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@renate

quote:
Wenn das Thema so einfach wäre, hätte ich hier sicher nicht anfragen müssen.


musst du nicht. du kannst auch kostenpflichtig einen anwalt fragen. hier gelten zumindest minimalstanforderungen an höflichkeit.
hier muss zum glück niemand antworten.
kleiner tipp: fachanwalt f. sozialrecht, arbeitsrecht ist das nicht.

sunbee

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee *wink* Danke! :)

Schließe mich deinem Vorschlag an.

@Renate50 hier stellt bestimmt niemand, wenn der Sachverhalt verständlich dargestellt wird, überflüssige/unnötige Fragen.

Tschö mit ö

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#5
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@venotis und sunbee

Wie in jedem Forum gibt es die Wissenden und die Unwissenden.

Jeder von Euch beiden hat hier über 7000 Beiträge geschrieben und deshalb denke ich, gehört Ihr zu den Wissenden.

Wenn der eine meinen Erst-Beitrag wirr findet und der andere von überflüssigen/unnötigen Fragen faselt, die übrigens keiner von Euch an mich gestellt hat, könnte das nicht unhöflich sein?

Ich habe das genau so gemeint, wie ich es geschrieben habe, wenn Euch das jedoch evtl. zu kompliziert ist und Ihr Euch deshalb nichts darunter vorstellen könnt, brauche auch ich mich nicht zu schämen, wenn ich nichts zu meinem plötzlich aufgetauchten Problem weiß, das schließlich der Anlass für meine Frage hier in diesem Forum war.

Ich danke für den Rat, einen kostenpflichtigen Anwalt zu konsultieren.

Auf das wäre ich nie gekommen!

Und, dass hier niemand antworten muss ist auch klar, warum bloß habt Ihr beide schon so viele Antworten gegeben - ohne Fragen könnten Gutmenschen wie Ihr, sich nirgends profilieren und etwas für ihr Ego tun.

Gott sei Dank brauche ich Euch beide nicht wirklich!

NB: Da ich einen Rechtsschutz habe und beim VdK Mitglied bin, werde ich mir sicher fachmännischen Rat und Unterstützung kaufen können und müssen - aber meine Frage, ob hier schon jemand Erfahrung mit dieser Problematik gemacht hat, bleibt leider unbeantwortet.

Danke und alles Gute wünscht Euch Renate

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

:)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@chavah

Auch an Dich ein freundliches Danke!

NB: DU glaubst es zu wissen - ICH glaube, dass DU nichts weißt - inzwischen hirnen 4 verschiedene Rechtsanwaltskanzleien und eine Personalabteilung über die "verwirrte" Lage und es werden noch weitere folgen, da einige Kolleginnen und Kollegen so nach und nach sich beim Arbeitsamt melden müssen.

Diese für uns unschöne Konstellation gibt es erst seit Jahresanfang - schön für Dich, dass Du damit schon Erfahrungen gesammelt hast - und genau nach diesen Erfahrungen hatte ich, keineswegs unfreundlich, hier angefragt - nur versucht Fakten zu schreiben, eben nicht durch den Hintern oder auf einer Schleimspur daher kriechend.

Nochmals Danke und alles Gute wünscht auch Dir Renate

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

hi, Renate50,

mein Kalender sagt mir ganz deutlich, dass wir schon jenseits des 01.01.2008 sind; dementsprechend könnte es Personen geben, denen diese unsichere Situation, in der Du dich gerade befindest, auch schon begegnet ist. Somit gibt es demzufolge auch Personen, die eine Lösung deines Problems haben - sei es durch Richterspruch oder auch nur durch einen Tip des Arbeisvermittlers/Anwalts o.ä.

Anzunehmen, dass Du die Erste bist, die sich mit diesem Problem befassen darf, ist etwas weit hergeholt.

Außerdem macht besonders in einem Forum grundsätzlich der Ton die Musik. Keiner kann wissen, wie Du etwas gemeint hast, da wir hier wenig Emotionen erfahren. Und wenn jemand schreibt, dass deine Wörter einen unfreundlichen Ton suggerieren, dann ist das noch lange kein Grund, den Ton abschichtlich noch einmal entgleisen zu lassen.

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ihre Frage ist unklar ?
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag (dann bei 35 Jahren mit Abfindung, die ja saftig sein muss) oder ATZ abgeschlossen. Die müßte doch unter die Vertrauensregelung fallen. Die Abfindungssache vermutlich nicht.

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#11
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend und ein freundliches Hallo in die Runde,

noch einmal der Versuch und die Bitte um Unterstützung bei der Suche nach Betroffenen oder Anwälten, die genau die Konstellation kennen, die seit 1.1.2008 geltende Änderung bei der AfA (Wiedervermittlung über 58jähriger Arbeitsloser), durch einen im Jahr 2003 abgeschlossenen Auflösungsvertrag mit meinem Arbeitgeber, nun auf mich zukommt.

Es ist kein ATZ-Vertrag sondern eine Vorruhestandsregelung als Teil eines Tarifvertrages in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die "Abfindung" sah die Differenzzahlung vom Arbeitslosengeld auf 80% des letzten Bruttogehalts, für die Dauer von 24 Monaten bis zum Rentenbeginn mit 60 Jahren vor.

Nach über vier Wochen der erfolglosen Suche eines Anwalts (der Arbeitsrechtler empfiehlt Sozialrechtler und der Sozialrechtler empfiehlt Arbeitsrechtler), sieht es so aus, als wenn ich einfach nur Pech gehabt hätte, dass ein Gesetz zwischenzeitlich geändert wurde und ich nun die Folgen zu tragen habe.

Da ich hier im Internet nicht alles im Einzelnen ausbreiten kann und auch keine Firmen- und Kanzleinamen nennen möchte, weiß ich nicht wie ich in der Sache weiterkommen könnte.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand?

Bei Fragen hier oder per Mail an rulbej(at)t-online.de.

Mit freundlichem Gruß
Renate

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

falls ihr rückfragen stellen wollt oder etwas sagt, was d. threadsteller nicht gefällt, solltet ihr euch auf einen schnippischen ton einstellen und ggf den hinweis, dass eure antworten bzw rückfragen nicht gebraucht werden

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@administrator(en)?

Was seid Ihr bloß für Feiglinge?

Manipuliert hier nachträglich in diesem Thread herum, damit andere neutrale Mitleser im Nachhinein einen anderen Eindruck von mir und dem angeschnittenen Thema erhalten!

Anstatt alles so stehen zu lassen, wie es von anderen beantwortet worden ist, löscht Ihr hier nach Gutsherrenart, was Euch nicht in den Kram passt und lasst den Rest, aus dem Zusammenhang gerissen, stehen.

Und Ihr wollt anderen bei Rechtsproblemen Ratschläge geben?

Haltet Euch lieber erst mal an die Regeln einer fairen Diskussion in einem Forum und beantwortet die gestellten Fragen, wenn Ihr etwas dazu wisst! Wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm.

NB: Ich habe die inzwischen teilweise gelöschten Antworten des gesamten Threads rechtzeitig kopiert – nur für den Fall, dass Ihr nun noch nachtreten möchtet.

Löscht einfach den ganzen Thread – und gut is – denn so bringt es niemandem mehr etwas.

Mit freundlichem Gruß Renate

0x Hilfreiche Antwort

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