Probleme mit meinem Chef

5. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)
Probleme mit meinem Chef

Hallöchen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen:

Mein Chef ist der Meinung Gesetze umschreiben zu müssen.
Es geht hierbei um den Kinderkrankenschein, er möchte das er innerhalb des Tages der Ausstellung/Krankmeldung bei Ihm ist, im Original!
Leider war mir das beim letzten Mal aufgrund des Zustandes meines Kindes nicht möglich den Schein "fristgerecht" abzugeben. Auch ein Anruf hat mich vor einer
mündlichen Verwarnung nicht
verschont.
Danach musste ich, "aus gegebenem Anlass" eine Erklärung unterschreiben, in der festgelegt wurde das ich den Schein am Tag der Krankschreibung im Original einzureichen hätte!

Kann mein Chef denn sowas überhaupt bringen??? Und wann muss der K-Schein denn beim AG sein, ich dachte das wäre immer innerhalb von 3AT, beweisbar mit dem Poststempel.
Er kann doch net einfach die Gesetze umschreiben, zumal es mir unzumutbar erscheint mit einem kranken Kind 3, 25Km mit Bus+Bahn zurückzulegen nur damit Er diesen Schein auf dem Tisch hat, den man hätte faxen und danach im Original hätte reinschicken können!

Eine Abmahnung hab ich glaub ich auch schon, Er sagt das ja nicht direkt, ich sollte was unterschreiben (Verwarnung weil ich etwas nicht verkauft habe), nun wurde mir in einem Gespräch mit einem anderen Vorgesetzten gesagt das ich schon abgemahnt wurde, den Grund wisse er nur nicht.

Genau nachfragen möcht ich aber auch nicht, ich bin eh schon ein rotes Tuch, siehe mein letzter Beitrag.
Und mit ca. 20 Mal Anschreien pro Tag bin ich schon selbst fertig genug!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, Paragraphen wären gut, dann könnt ich das mal vorlegen,.... zu gegebener zeit ;-/

Liebe Grüsse erstmal




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Er kann doch net einfach die Gesetze umschreiben


Hallo, welches Gesetz denn bitte? Zur Abgabe der 'Kinder-Krankenscheine' ist doch gesetzlich gar nichts geregelt.

quote:
siehe mein letzter Beitrag


Nö, werd ich ganz bestimmt nicht. Hab keine Lust zwischen verschiedenen - jeweils neu eröffneten - Beiträgen hin und her zu klicken.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

.. zunächst einmal:
es ist zu unterscheiden zwischen krankmeldung und vorlage der AU-bescheinigung. ersteres muss unverzüglich geschehen, letztere muss i.d.r. am vierten tag beim AG vorliegen - die frist kann aber verkürzt werden, auch auf vorlage am 1. tag. wie das dann geschieht, ist sache des AN (von nachbarskind per fahrrad bis hin zu taxi). das als wäre ein kampf gegen windmühlen.

>>Eine Abmahnung hab ich glaub ich auch schon<<

.. was als abmahnung bestand hat, unterliegt strengen regeln - ein blick in den personalakt kann klarheit bringen, worum es sich handeln könnte.
die abmahnung rügt ein konkretes ar-geschuldetes verhalten, skizzier das erwartete verhalten und droht für den fall der wiederholung ar-konsequenzen an, sprich die kündigung.

ob eine abmahnung stiahhaltig ist, stellen im ernstfall gerichte fest. aber auch eine nicht korrekte abmahnung kann immer noch als ermahnung durchgehen.

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

die einzige Person, die meint Gesetze umschreiben zu dürfen, wie Sie lust hat, ist der Threadersteller.

Der Chef darf durchaus verlangen, das die Krankmeldung schon am ersten Tag i Orginal vorliegt.

Es ist im Übrigen nicht das Problem des Chefs die Krankmeldung dann schon am ersten tag im Orginal vorzulegen, sonder das Problem des Arbeitnehmers.

Wieso sich manche aufregen, wenn der Chef nur Gesetze einhält, anstatt sich auch einfach an Gesetze zu halten, mag ich nicht wirklich verstehen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3162 Beiträge, 486x hilfreich)

'Nö, werd ich ganz bestimmt nicht. Hab keine Lust zwischen verschiedenen - jeweils neu eröffneten - Beiträgen hin und her zu klicken. '

Was suchen Sie dann in einem Forum??? :)

-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)

CForce, so ein Quatsch!

Ich weiß ja nicht in welchem Land du lebst aber in Deutschland müssen überhaupt keine Krankmeldungen noch am selben Tag eingehen!

Warum ist man denn krankgeschrieben? Richtig, weil man nicht in die Arbeit kann!
Auch nicht, um einen Schein abzugeben!

Wer kein Fax hat macht sich strafbar oder was?
Hör doch auf, hier solchen Unsinn zu verbreiten!

Zollerina

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Was suchen Sie dann in einem Forum?


Eine freie Meinungsäußerung wird doch wohl auch in einem Forum erlaubt sein? :)

Aber ich werde in Zukunft sowas nicht mehr schreiben und mich in der Beantwortung von Fragen, für die man mehrere threads anklicken müsste um Erklärungen aus einem thread in einem anderen zu finden, zurückhalten.

Recht so? ;)

MfG

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Ich weiß ja nicht in welchem Land du lebst aber in Deutschland müssen überhaupt keine Krankmeldungen noch am selben Tag eingehen!


<font color=red>'(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. '</font>

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Das Unterstrichene bedeutet, dass er die Vorlage der AU auch schon am 1. Tag verlangen kann. Klar gibts Situationen, wo man froh ist, wieder im Bett zu liegen und sich auszukurieren o.ä., aber da sollte es möglich sein eine Einigung mit dem AG zu finden. Weder AG noch AN werden die 'Gesetzeskeule' rausholen, wenn das Verhältnis ansonsten gut ist. Solche Kleinigkeiten spielen erst dann ne Rolle, wenn das Verhältnis nicht mehr 'stimmt' (ist wie in ner Ehe mit der Zahnpastatube ;) )

-- Editiert von venotis am 06.11.2006 10:53:58

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#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... also: der chef kann die krankmeldung am ersten tag fordern. nicht gefordert ist, dass der AN höchstpersönlich sie abzuliefern hat - er/sie kann jemanden bitten, bei gut 3 km entfernung ist da nix zu beamen. wenn es niemanden gibt, den ich bitten könnte, kann ich immer noch jemanden beauftragen: die roten radler, oder einen taxifahrer. kostet natürlich. ist aber womöglich billiger als eine abmahnung.

... die unlust von venotis, sich verchiedenen threats ein und derselben fragestellerin zusammenzusuchen, um zu zusammenhängenden infos zu kommen, kann ich gut verstehen. 1 beitrag sollte 1 problem so kompakt als möglich und so informativ wie nötig darstellen.

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3162 Beiträge, 486x hilfreich)

Ich denke, dass die 2 Threads unterschiedliche Themen behandeln. Um auf die Frage mit der Krankschreibung zu antworten muss man den anderen nicht gelesen haben - also alles im grünen Bereich, wie ich finde.

@venotis: Ich habe Dich schon verstanden. Ich fand nur Deine Aussage so lustig, weil Sie - so allgemein formuliert - Deine Beteiligung an diesem Forum in Frage gestellt hat. Da konnt ichs mir nicht verkneifen. :)

So - und nun bin ich auch schon ruhig, weil ich zum Thema leider nix beitragen kann...

-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#11
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 129x hilfreich)

Dann leb wohl ich selbst in einem anderen Land ;)

Ich find das alles lächerlich. Dass man dem AG es sofort mitteilen muss ist wieder was anderes, anrufen und bescheidsagen kann jeder.

Aber soviel ich weiß/ wusste reicht es immer aus, die Krankmeldung per Post zu schicken, so dass der AG die Meldung 2/ 3 Tage später spätestens hat.
Alles andere ist mir neu.

Und die Gesetze, die etwas anderes sagen sind das Allerletzte, soll man jetzt 30 Euro für den Kurier ausgeben, der diese Art der EILMELDUNG noch am selben Tag zustellt?

Oje, das ist ja lachhaft!

In Zukunft werd ich dem Arbeitgeber schon 3 Monate im Voraus sagen wann ich krank bin, dann kann ja gar nichts mehr schiefgehen....

Deutschland, arme Bürger....

Zollerina

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

quote:
Deutschland, arme Bürger....

treffende Feststellung, wie ich finde

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3162 Beiträge, 486x hilfreich)

Sag das mal einem Afrikaner. Der lacht Dich aus.

-----------------
"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#14
 Von 
altesknitterauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin ´ne Neue ... ;)
Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen, dazu was sagen.
Das mit den 3 Werktagen bei eigener Krankheit ist mir klar bzw. allseits bekannt.
Ich hatte neulich Ärger mit meinem Chef, weil der Krankenschein meiner Tochter nicht innerhalb von 3 Tagen da war. Dabei gibt es keinen direkten Schein bei "Kind krank" für den AG.
Natürlich hatte ich gleich früh - es war ein Donnerstag - angerufen und Bescheid gegeben, auch wann ich mich wieder melden werde (Montag).
Da es meiner Tochter sehr schlecht ging, fuhr ich nach dem Arztbesuch auch gleich nach Hause und wollte eine Kopie des Scheines dann später nachreichen.
Am Montag meldete ich mich dann auch, wie versprochen, dass ich Mittwoch wieder komme.
Als ich am Mittwoch wieder auf Arbeit war, machte mein Chef mir eine Szene, dass der Schein innerhalb von 3 Tagen hätte da sein müssen. Dies ist meiner Meinung nach jedoch nicht korrekt - eine Meldung reicht aus.
Wie verhält es sich nun bei "krank auf Kind", ist ein Schein vorzulegen bzw. eine Kopie abzugeben, reicht die telefonische Meldung völlig aus, treffen auch hier die "3 Tage" zu?
Vielen Dank.

-----------------
" "

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#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo altesknitterauge, die Regelung bei Entgeltfortzahlung würd ich da schon analog sehen. Die besteht ja auch nicht nur aus einer mündlichen Mitteilung. M.E. hat der AG der freistellt auch ein Anrecht darauf, dass er vom AN eine Bescheinigung erhält. Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemandem was unterstellen, aber ohne Bescheinigung könnte ja jeder einfach anrufen und sagen 'Kind ist krank. Ich komme jetzt für x Tage nicht.'

Wie das in deiner Firma geregelt ist, solltest du dort erfragen.
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altesknitterauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
vielen Dank für die prompte Antwort.
Ja, so wie du schreibst, ist schon ein wenig einleuchtend.
Jedoch bekommt mein AG doch Post von der Krankenkasse zwecks Entgeldfortzahlung. Ich dachte halt, dass dies ausreichend wäre, ein ausreichender Beweis ist, dass ich Krank auf Kind bin.
Abgesehen davon handhabe ich es schon so, dass ich den Schein kopiere - gibt ja keinen für AG - und an die entsprechende Stelle dann weiter leite, zwecks Registrierung, sozusagen.
Aber eine gesetzlich Regelung gibt es eben nicht dafür, oder?
Mir geht es halt darum, ob da auch eine 3 Tage-Regelung existiert oder es eben ausreicht, das oben genannte dann alles im nachhinein zu regeln.

Dafür gibt es eben hier keine Regelung, nur dafür, wenn man selbst erkrankt.
Wir hier sind ´ne Niederlassung mit unter 10 Mitarbeitern.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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