Probleme mit meiner Angestellten nach Elternzeit

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Probleme mit meiner Angestellten nach Elternzeit

Guten Abend,

ich habe ein rießiges Problem. Erst einmal meine Schilderung. ICh bin eine junge Arbeitgeberin. Mein Unternehmen habe ich 2007 gegründet. Nach 4 Monaten habe ich eine Dame eingestellt, die mich ein wenig im Büro unterstützen sollte. Innerhalb neun Tagen, kam die Dame regelmäßig zu spät und erledigte Ihre Arbeit nicht richtig. Ich kündigte daraufhin.

Nach genau 12 Tagen erreichte mich ein FAx, dass die Dame schwanger ist. ICh musste die Kündigung zwangsweise zurück nehmen.

Sie kam allerdings nicht mehr auf die Arbeit und ließ sich ein BEschäftigungsverbot ausstellen.

Jetzt sind 3 Jahre um. Am Montag sollte sie wieder auf der Arbeit erscheinen, was sie auch 3 Tage vorher ankündigte. Allerdings erreichte mich nur eine Krankmeldung per FAx. Ich kündigte ihr mit der normalen Kündigungsfrist. Heute (Dienstag) erreichte mich per Einschreiben, dass sie umgezogen sei. Das sind immerhin 470 km.

Was kann ich denn da nur tuen. Sie kann ja auf dieser Entfernung ihren Arbeitsplatz nicht mehr antreten. Es sieht ja ein Blinder, dass sie nur Kohle machen möchte.

Was kann ich dagegen tuen? Ich habe in der Zeit auch zwei Kinder bekommen und ich finde es absolut richtig, dass Schwangere einen besonderen Schutz genießen. Aber wo ist die Fairness? Immerhin hat diese FRau nur neun Tage bei mir wirklich gearbeitet?!

Ich hoffe, mir kann jemand ein paar Tips geben, denn ich weiss nicht mehr weiter......

DAnke im Voraus

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35 Antworten
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#1
 Von 
HorstLogan
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 30x hilfreich)

Schauen sie doch mal auf die Seite der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Es besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Mitarbeiterin da mal zur Begutachtung vorbei schicken. Meldet sich die Mitarbeiterin rechtzeitig krank? Kommen die Krankmeldungen rechtzeitig im Unternehmen an? Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.

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#2
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort. Das mit der Entgeltlohnfortzahlung ist mir bekannt.

In anderen Fällen, habe ich bereits den MDK beauftragt. Die machen eigentlich nichts. Ich kann es auch da nochmal versuchen.

Es kann aber auch nicht sein, das eine angebliche Arbeibswillige Dame 480 km weit weg zieht mit Kind und Kegel und trotzdem weiterhin bei mir arbeiten möchte. Das ist doch Betrug. Oder?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, Krankheitsfälle von Mitarbeitern sind normales unternehmerisches Risiko. Ich würde mich mit der Krankenkasse kurz schliessen. Sehen, dass sie so schnell wie möglich zum MDK kommt. Bei uns sind die da sehr kooperativ. Des weiteren überprüfen, ob die Modalitäten der Krankmeldung eingehalten sind. Bei uns muss zwingend das Original (nicht irgend ein Fax) vorgelegt werden. Wenn nicht, überprüfen, ob das abgemahnt werden kann. Wie lang ist denn die Kündigungsfrist? Also, Vertrag abklopfen. Ohne geht es nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Kündigung wurde gestern per Kurier zugestellt. An die alte Adresse. Ich denke, dass er diese an die alte Adresse in den Briefkasten geworfen hat. Zählt das jetzt doch nicht mehr als zugestellt?

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Die Kündigung wurde gestern per Kurier zugestellt. An die alte Adresse. Ich denke, dass er diese an die alte Adresse in den Briefkasten geworfen hat. Zählt das jetzt doch nicht mehr als zugestellt?


Darauf würde ich es im vorliegenden Fall nicht darauf ankommen lassen, da dies einzelfallmäßig betrachtet wird.

Sie könnten HILFSWEISE - für den Fall, dass die alte nicht als zugestellt gilt - nochmals kündigen.

Sollte die alte Kdg. nicht wirksam sein, gilt dann halt die neue. In Kleinbetrieb (nicht mehr als 10MA), dürfte eine ordentliche Kdg. normalerweise keine Probleme darstellen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn sie Dir die neue Adresse mitgeteilt hat, dann musst Du die Kündigung an die neue Adresse schicken!

wirdwerden

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#8
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Sie hatte mir am Donnerstag ein Schreiben zukommen lassen, indem sie mitteilte, dass sie am Montag ihre Arbeit wieder antritt. Da stand die alte Adresse drauf.

Am Montag trat sie ihr arbeit nicht an, reichte per Fax ein Schreiben ein, indem sie mitteilte, dass sie krank sei. Es war weder eine Krankmeldung in Kopie oder sonstiges dabei. Heute (Dienstag) kam per Einschreiben ein Schreiben, indem sie mitteilte, dass sie eine andere Anschrift hat. Nämlich 470 km weiter weg????

Soll ich jetzt nochmal eine Kündigung an die neue Anschrift schicken, obwohl der Kurier diese Kündigung am Montag in den Briefkasten geworfen hatte?

Es ist alles schon ein wenig kompliziert? Kann hier jeder AN das so drehen wie er will? Dann könnte ich mich ja auch anstellen lassen und nicht mehr zur Arbeit gehen, mich als "ohnen festen Wohnsitz" melden. So hat der AG keine möglichkeit mich zu kündigen?


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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Kleiner Tipp am Rande:
Ein befristetes Probearbeitsverhältnis hätte das ganze Problem verhindert. Mehr dazu:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/vorgeschaltete_probezeit.php



-- Editiert hamburgerin01 am 08.11.2011 22:11

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Soll ich jetzt nochmal eine Kündigung an die neue Anschrift schicken, obwohl der Kurier diese Kündigung am Montag in den Briefkasten geworfen hatte?


Schaden kann es nicht. Ob es unbedingt notwendig ist?

quote:
So hat der AG keine möglichkeit mich zu kündigen?


Als AG sitzt man doch i.d.R. am längeren Hebel. Ich hätte an Ihrer Stelle auch erhebliche Zweifel, ob die AN ernsthaft die Beschäftigung wieder aufgenommen hätte. In dem Fall zahlt man dann eben erstmal keine Lohn.

Davon ab, greift da nicht das U1-Umlageverfahren den AGs in sehr kleinen Betrieben unter die Arme?


@hamburgerin01

Ach naja, diese unsäglichen Probearbeitsverhältnisse sollten nicht immer mehr um sich greifen. Probelamtisch vor allem für AN, die vorher in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis standen. Die dürften so einen befr. AV gar nicht unterschreiben, da am Ende eine Sperre beim ALG1 droht.

Generell erstaunlich, wie man plötzlich antwortet, wenn mal ein AG seine Sicht der Dinge schildert. Geht mir nicht anders. :devilangel:

-- Editiert 1000kleinesachen am 08.11.2011 22:21

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#11
 Von 
HorstLogan
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 30x hilfreich)

Kündigung ist trotz der alten Adresse wirksam. Ein Arbeitsvertrag enthält Haupt- und Nebenpflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Zu den Nebenpflichten gehört dabei auch eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers z.B. neue Anschrift.
Bundesarbeitsgericht sieht das auch so.
Eine Auskunftspflicht kann sich nach herrschender Rechtsprechung auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB ergeben.

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@1000kleinesachen,
Du hast ja recht! Ich bin mit solchen Tipps sonst seehr sparsam.
Und ich hab auch mit mir gerungen :sweat:
Aber wenn sich Arbeitnehmer so unfair verhalten, wie stellatiger2006 es beschreibt, dann krempeln sich meine Fußnägel hoch.

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#13
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Problem ist, dass man wegen solchen Mädels keine Frauen mehr einstellt. Ich habe das Gefühl echt finanziell ausgenommen zu werden. Ich stand am Anfang meiner Existenz. Und dann sowas? Ich muss echt sagen: dass war pure Absicht. Sie war ja schon im dritten Monat. Ich hatte gedacht nach drei fast vier Jahren bin ich sie los. Aber es fängt schon wieder alles von vorne an. Sie meldet sich, dass sie ab Montag in Vollzeitbeschäftigte wieder zur Verfügung steht und dann meldet sie sich krank? Und schreibt mir einen Tag später das sie in Bremen wohnt?! Wohin soll das führen. Ich habe echt keine Lust mehr, sowas mit zu machen. An wen kann man denn sich mal richten? Ich möchte nicht verarscht werden. Und das schlimmste ist noch, laut Gesetz darf die das. Es sieht doch jeder Blinde was diese Frau abzieht. Und das ist alles so richtig? Hallo?

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ihr Ärger ist sicherlich für alle nachvollziehbar. Es bringt aber nichts, das zu verallgemeinern. Es gibt auch genügend AGs, die sich weder an die Verträge, noch an das geltende Recht halten.


quote:
Und das schlimmste ist noch, laut Gesetz darf die das.


Eine Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch verschweigen: ja. Sich AU melden, wenn keine Krankheit vorliegt: nein.

Welchen MDK sollte und kann man als AG eigentlich beauftragen? Den am Arbeitsort?

Die Kosten für eine RA müsste die AN selber tragen, ebenso die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsgericht. Mehr verrate ich jetzt nicht.

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Das Problem ist, dass man wegen solchen Mädels keine Frauen mehr einstellt."

Den Link haben Sie nicht gelesen? Dann gibt es das Problem nicht nochmal.


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#17
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin ja nun schließlich auch eine Frau. Habe zwei tolle Kinder auf die Welt gebracht. Ich hätte auch einen finanziellen Vorteil gehabt wenn ich mich dann hätte einstellen lassen. Ich könnte sowas nie mit mir vereinbaren.

Klar möchte ich es nicht verallgemeinern. Aber ich stecke nun mal in diesem schlamassel.

Ich danke euch echt für die Tipps. Ich hatte nur gedacht hier eine Lücke zu finden, diesem Horror ein Ende zu bereiten. Klar, auf die drei Wochen Frist abwarten. Aber eigentlich geht es hier ja schon um betrug.

Noch eine frage. Bis jetzt hat sie mir auch noch keine Lohnsteuerkarte ( Bescheinigung vom Finanzamt) abgegeben. Dann muss ich sie mit der sechs abrechnen?



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#18
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

@ nick_19

Zum Thema beschäftigungsverbot wäre ich ziemlich dumm gewesen gegen anzugehen. Die KK hat deren Lohn bezahlt.

Es gibt echt auch noch eine Vorgeschichte. Ich bin gegen alles angegangen. Wir waren bei der genehmigungsdirektion. Die teilten mir mit, dass eine Schwangere sogar Klauen darf ohne vom AG gekündigt zu werden. Mein Anwalt sagte mir von Anfang an, lass die Finger davon. Ich konnte es nicht Glauben. Klar habe ich Lehrgeld gezählt und nicht gerade wenig. Ich habe ALLES versucht. Sie hatte immer Zeugen die für sie falsch ausgesagt haben.

Da kann ich mir echt nichts vorwerfen.

Bei einem Mann oder bei einem Behinderten Menschen wäre sowas nicht passiert. Da würde dies erst greifen, nach der Probezeit. Und wenn der AN in der Zeit krank wird, zählen die ersten 28 Tage, die die KK zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wir waren bei der genehmigungsdirektion. Die teilten mir mit, dass eine Schwangere sogar Klauen darf ohne vom AG gekündigt zu werden.


Was natürlich völliger Blödsinn ist.

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#20
 Von 
tigerstella2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Das wurde mir und meinem Anwalt so gesagt. Sie kann ja Existenzängste haben und sich um das wohl des ungeborenen Kindes sorgen. Ich musste mir vieles anhören. Du kommst nicht damit durch, auch wenn sie Geld aus deiner Geldbörse entwendet.

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1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ihr Betrug zu untertstellen, dafür gitbe es meiner Meinung nach keinen Grund.
Deine schludrige Unternehmensführung (keine Konsequenzen für Arbeitnehmerfehlverhalten) entschuldigt keine Üble Nachrede.


Hab ich was verpasst?


quote:
Dazu muss man zunächst eine Probezeit vereinbaren.


Es ist doch offensichtlich, dass der (besondere) Kündigungschutz gemeint ist und nicht eine Probezeitkündigungsfrist.

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#24
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@NIck_19:
"Das Kostenrisiko bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage liegt eigentlich immer ziemlich zu Lasten der Arbeitnehmer."

Wie kommst du denn auf sowas?
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt im ersten Verfahren jede Seite ihre Kosten selber, egal wer gewinnt.

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1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das war mir klar.
Die TE schien offenbar zu glauben, dass dieser Kündigungsschutz auf Männer oder behinderte Frauen keinsfalls zutrifft, da diese noch in der Probezeit gekündigt werden können.
Wenn man im Arbeitsvertrag aber ohne Probezeit daherkommt, hat man als AG auch keine Vorteile von dieser und ihren vereinfachten Kündigungsmöglichkeiten.


Aha! Und wie kommst Du darauf? Manche Deiner Ansichten beim Thema Arbeitsrecht, sind einigermassen sonderbar.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Aus meiner Erfahrung für den Arbeitgeber :)
Arbeitnehmer wenden sich an die Rechtsantragsstelle, Arbeitgeber kommen meist schon mit Anwalt in die Güteverhandlung.

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1x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ob das für eine fristlose Kündigung langt, das wage ich zu bezweifeln. Aber nicht bezahlen, das geht auf jeden Fall, abmelden bei den Sozialträger. Man kann natürlich auch pokern und zur fristgerechten Kündigung noch fristlos kündigen. Ich würde wahrscheinlich einfach abmelden, dann kostet sie ja nichts. Nicht, dass sie noch auf die Idee kommt, ab sofort einen gelben Zettel nach zu reichen. Sie fehlt unentschuldigt, basta.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine nachgeschobene fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wäre hier aussichtslos. Eine nicht eingereichte Krankmeldung ist kein ausreichender Grund. Auch eine Abmeldung bei der Sozialversicherung würde wahrscheinlich nur dazu führen, dass die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachgezahlt werden müssen.
Die fristgerechte Kündigung war hier schon der richtige Weg.

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