Hallo Forum,
ich habe Anfang des Jahres eine neue Stelle angetreten. Der Firma in der ich begonnen habe, hat erhebliche finanzielle Schwierigkeiten und ich habe das Januargehalt erst mit knapp vier Wochen Verspätung erhalten. Ähnliches ist auch für den Februar und März angekündigt.
Bevor ich diese Stelle angetreten habe, war ich sechs Monate (7/2008-12/2008) in einer anderen Firma angestellt und davor (4/2008-6/2008) arbeitslos. Davor war ich ununterbrochen berufstätig.
In Anbetracht der Tatsache, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten wohl nicht ändern werden, suche ich bereits eine neue Anstellung; würde aber gerne diese Stelle bereits beenden, da ich Gefahr laufe zum Einen das Gehalt nicht pünktlich oder überhaupt nicht zu erhalten und zum Zweiten auf einem riesigen Betrag an Reisekosten-Auslagen (3.000 €/mtl.) hängen bleiben könnte.
Kann ich diese Stelle aufgrund meiner Befürchtungen selbst kündigen und trotzdem für eine eventuelle Zeit ohne Anstellung Arbeitslosengeld beziehen? Anm.: Die Stelle vor dieser jetzigen Anstellung (7/2008-12/2008) habe ich selbst gekündigt.
Oder: Wie sieht es aus, wenn ich mich "kündigen lasse"? Bekomme ich trotz der eigenen Kündigung der vorherigen Stelle Arbeitslosengeld?
Gruß
H
Probleme während der Probezeit
28. Februar 2009
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Frage vom 28. Februar 2009 | 15:43
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 161x hilfreich)
Probleme während der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2009 | 16:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, das Thema passt besser ins Forum Sozialrecht, weils hier um Sozialleistungen geht.
Da hier keine Moderatoren zum Verschieben eines Themas sind, kopiere einfach das Thema nochmal dahin.
MfG
Und jetzt?
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