Programm zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rio1809
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Programm zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,


meine Frau arbeitet seit 23 Jahre für einem Großunternehmen was jetzt Personalabbauen möchte,
was natürlich je nach Lage des Unternehmens manchmal auch verständlich ist.

aber, das Schreiben passt vorne und hinten nicht, die Abfindung nach 23 Jahre ist viel zu niedrig und meine Befürchtung ist, dass wenn meine Frau das Schreiben nicht Freiwillig annimmt Sie dann ohne Abfindung und ohne Garnichts Betriebsbedingt gekündigt werden kann.

was wäre Ratsam,
- ein gegen Angebot?
- gar nicht reagieren?
- einfach ablehnen und abwarten was passiert?


Ps: Das Schreiben haben alle aus diesem Standort bekommen.

Namen habe ich durch (Firma oder ??? ) ersetzt.
Sehr geehrte Frau ???,

die Firma hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Herausforderungen zu bestehen, die unter anderem die Schließung unseres Betriebs zum 31.12.2020 erforderlich gemacht haben.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt schlugen Verluste in hohem einstelligen Millionenbereich zu Buche.
Erneut stellt sich leider die wirtschaftliche Lage kritisch dar, worüber wir Sie bezogen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung unterjährig informiert haben.
Bezogen auf das aktuelle Wirtschaftsjahr erwarten wir Verluste im immer noch siebenstelligen Bereich.
Diese Situation erfordert von uns erneutes Handeln, so dass wir kurzfristig weitere inhaltliche, organisatorische und personelle Sanierungsmaßnahmen umsetzen müssen, um unsere wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Wir haben uns entschieden, ein sogenanntes „Freiwilligenprogramm" anzubieten, um etwaig bestehende Personalüberhänge möglichst über Aufhebungsverträge abzubauen.
Je erfolgreicher das Freiwilligenprogramm Wirkung erzeugt, desto weniger wird von den weiteren Maßnahmen
- insbesondere auch betriebsbedingten Kündigungen - Gebrauch gemacht werden müssen.
Die Konditionen für das Freiwilligenprogramm sind die Folgenden:

1.) Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Einhaltung der individuell geltenden
ordentlichen Kündigungsfrist.

2.) Zahlung einer Abfindung, die sich - vorbehaltlich individueller Lösungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls - nach folgender Formel berechnet:
Faktor 0,3 x Bruttomonatsgehalt pro vollem Beschäftigungsmonat geteilt durch 12.

3.) Eventuell unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche/ Freizeitausgleichsansprüchen bis zum Beendigungszeitpunkt, sofern betrieblich umsetzbar.

4.) Auszahlung der Kündigungsfrist bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer in Höhe von 50 % der eingesparten Bruttogehälter (Arbeitnehmer Brutto) abzüglich ggf. bestehender Urlaubsabgeltungsansprüche und Zahlungsansprüche wegen bestehender
Freizeitausgleichansprüche.

5.) Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der Note „gut bis sehr gut*
sowie auf Wunsch zeitnahe Erteilung eines ebensolchen Zwischenzeugnisses.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen würde dies für Sie bedeuten, dass Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023 enden und Sie eine Abfindung in Höhe von ca. EUR 10.000 brutto erhalten würden.
Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages der sogenannten ,doppelten Freiwiligkel: unterlegt D. h., dass ein individueller Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf dop
Abschluss oder das Angebot eines Aufhebungsvertrages nicht besteht.
Ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn sowohl der Arbeitnehmer, als auch die Fima damit einverstanden sind.
Der Ablauf zum freiwilligen Ausscheiden ist wie folgt:

o Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis zu den vorgenannten Bedingungen freiwillig beenden möchten, können Sie dies Frau ???? mitteilen, entweder mündlich oder per E-Mail.

o Sofern die Firma mit dem Ausscheiden einverstanden ist, wird sie Ihnen binnen acht Arbeitstagen einen entsprechenden individualisierten Aufhebungsvertrag zukommen lassen.

o Lehnt die Firma das Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages ab, werden Ihnen die Gründe hierfür auf Ihren Wunsch hin in einem persönlichen Gespräch erläutert.
Die Ablehnung und gegebenenfalls das persönliche Gespräch haben binnen acht Arbeitstagen zu erfolgen, nach Sie Ihr Interesse an einer freiwilligen Beendigung mitgeteilt haben.
Bitte denken Sie individuell darüber nach, ob für Sie ein Ausscheiden zu den oben genannten Bedingungen in Betracht kommt und melden Sie sich bei Interesse oder natürlich auch bei Rückfragen gerne bei Frau ????
Das Freiwilligenprogramm ist zeitlich bis zum 30.11.2022 befristet, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie spätestens Ihr Interesse am Abschluss eines Aufhebungsvertrages bekundet haben,
Für Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung Frau ??? jederzeit gerne zur
Verfügung.

Vielen Dank an alle schon im Voraus
mfg :-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Rio1809):
was wäre Ratsam,
- ein gegen Angebot?
- gar nicht reagieren?
- einfach ablehnen und abwarten was passiert?

Man könnte noch 'würfeln' ergänzen ;-))

Aber im Ernst: was 'ratsam' sein könnte, lässt sich objektiv nicht herausfinden - es hängt ab vom Alter deiner Frau, euren Zukunftserwartungen und -plänen und Manchem mehr ... - Jede Option hat ihr Für und Wieder.

- Abfindungen sind eh mehr Sand in die Augen denn echtes Angebot, 0,3 Monatsgehalt * 23 zudem sparsam und nur ein Zuckerl zum Versüßen,
- Auch bei den anderen 'Angeboten' fällt auf, dass sie unter Vorbehalt stehen - die Firma hält sich alle Möglichkeiten offen - , oder eh eher selbstverständlich sind (Arbeitszeugnis, eigentlich ist das von vornherein entwertet, wenn alle ein 'wohlwollendes' AZ bekommen - dass das AZ auch wahr zu sein hat, wird unterschlagen)

Das Angebot scheint mir attraktiv zu sein für AN, die ohnehin im Sinn haben/hatten zu gehen. Ansonsten :???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Naja, es ist halt ein Angebot. Nicht mehr und nicht weniger.
Man kann es ja mal mit einem Gegenangebot versuchen.
Was soll man euch denn anraten? Einen Anspruch (außer dem, den AV zu erfüllen) auf irgendetwas gibt es aktuell nicht. Ihr müsst für euch selbst entscheiden ob das Angebot für euch attraktiv ist oder nicht.
Ich wüsste genau, wofür ich mich entscheiden würde. Meine Vorstellung für mich, bringt euch aber nicht weiter und daher schreibe ich hier auch nicht was ich tun würde.
Sorry, das ist einfach ein Pokerspiel. Ihr könnt annehmen oder auch auch weiter pokern. Ganz je nachdem was ihr von der Zukunft erwartet.

Signatur:

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

und meine Befürchtung ist, dass wenn meine Frau das Schreiben nicht Freiwillig annimmt Sie dann ohne Abfindung und ohne Garnichts Betriebsbedingt gekündigt werden kann. D. h., Sie glauben ernsthaft, das Angebot wurde aus reiner Nettigkeit gemacht und nicht etwa zur Vermeidung eines langwierigen Kündigungsschutzprozesses?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Rio1809):
meine Frau arbeitet seit 23 Jahre für einem Großunternehmen was jetzt Personalabbauen möchte,
Bei einem Großunternehmen gehe ich davon aus, dass ein Betriebsrat existiert und dieser zusammen mit der Geschäftsleitung das Programm zum Stellenabbau erarbeitet hat.

Dann denke ich, dass hier wenig bis gar kein Verhandlungsspielraum bzgl. der Abfindungshöhe gegeben ist. Und auch die angesprochenen betriebsbedingten Kündigungen werden bereits jetzt mit dem BR abgestimmt sein. Eine Kündigungsschutzklage wird dann in den wenigstens Fällen noch von Erfolg gekrönt sein (sei es Weiterbeschäftigung oder Abfindung).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich sehe das nicht so negativ. Wir befinden uns vor er ersten Stufe der Personalreduzierung. Dies bedeutet eben dieses Angebot. Danach kommt dann die zweite Stufe, man weiß, wie viele gegangen sind, und dann prüft man, mit wem man die frei gewordenen Stellen besetzen kann. Ob dann überhaupt noch betriebsbedingte Kündigungen erforderlich sind.

Ich würde mich vom Betriebsrat beraten lassen. Schauen, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt. Die sollten auch wissen, wie viele denn überhaupt gehen müssen. Dann weiß man auch, wo man bei der dann erforderlichen Sozialauswahl steht. Bei 23 Jahren und entsprechender Qualifikation sind da doch ganz gute Chancen, zu bleiben.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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