Prokura - Vorteil oder Nachteil?

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Unbeschreibliche82
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Prokura - Vorteil oder Nachteil?

Hallo Zusammen,
ich hätte mal ein Anliegen bezüglich der Vergabe der Prokura.
Wir sprechen hier über eine Person, die seit 3 Jahren in einem mittelständischem Unternehmen arbeitet. 2 Jahre ihrer Betriebszugehörigkeit als Angestellte, ein Jahr als leitende Angestellte im Bereich Finanzen. Nun soll diese Person Prokura erhalten! Ist es aus Sicht des Arbeitnehmers vom Vorteil oder eher vom Nachteil?
So einige Rechte und Pflichten sind ja allgemein bekannt aber gibt es außerdem noch andere Dinge die man dabei nicht ganz unbeachtet lassen sollte? Habt ihr Details über weitere Vor und Nachteile?

Danke für alle Antworten.
Gglg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Üblicherweise wird heute selten die Einzel-Prokura vergeben, da 4 Augen mehr sehen wie 2. Außerdem kann damit verhindert werden, das ein Mitarbeiter die Konten abräumt.
In sehr kleine Unternehmen ist es aber manchmal nicht anders erwünscht. Es ist dann eine Bestätigung, dass man dir sehr vertraut.

Die Frage ist, welche Bereiche das abdeckt, also nur Unterschrift unter Briefen, Kontobewegungen, Steuerunterlagen usw. . Bei den Steuerunterlagen z.B. bestätigst du mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
Aber sobald es um Geld geht, sollte man sowieso mit absoluter Sorgfalt arbeiten.
Als AN würde ich eher den Vorteil sehen, wenn ich mich woanders hin bewerbe, dass so eine Prokura immer etwas über deine Vertrauenswürdigkeit aussagt.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Es ergeben sich einige arbeitsrechtliche Veränderungen.
ZB gilt das Arbeitszeitgesetz nicht mehr.
Auch verändert sich der Kündigungsschutz sehr stark.

In der Regel lohnt es sich wohl auch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht (auch für leitende Angestellte) abzuschließen.
Denn wenn es Stress geben sollte, geht es richtig zur Sache oder frau/man verschenkt viel Geld.

Mal nach
prokurist kündigung

googlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

In der Tat werden gewisse Arbeitnehmerschutzrechte durch die Prokura hinfällig. Eine fundierte Aussage, ob die Prokuraerteilung gut oder schlecht ist, kann aus der Ferne nicht beantwortet werde, hier sind die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung.

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#4
 Von 
Unbeschreibliche82
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
der Kündigungsschutz interessiert mich doch sehr. Was beinhaltet das Arbeitszeitgesetz im groben?
Bisher sprechen wir durch die bereits vorhandene Leitungsfunktion von einer Kündigungsfrist (von) drei Monaten zum Monatsende. Überstunden werden in der Position nicht vergütet und sind im Gehalt enthalten. Könnte sich hier etwas per Gesetz verändern oder ist das Verhandlungssache?!
Sollte eurer Meinung nach vorab ein Gespräch mit dem eigenen Rechtsanwalt erfolgen? Nebenbei: Der Rechtsanwalt der Firma versucht auch einem die Prokura schmackhaft zu machen. Er sieht es als sehr positiv an!
Da ich in diesem Bereich allerdings zu wenig Kenntnisse besitze bin ich etwas unsicher!
Gglg und danke allen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das Arbeitszeitgesetz gilt praktisch nicht für leitende Angestellte (Prokuristen, GFs)..

Man liest auch schon mal von Beförderung leitender Angestellte in eine GF-Position, weil diese leichter gekündigt werden können, da für die Angestellten ja allgemeiner Kündigungsschutz besteht.


Aber eigentlich sollten Leute in der Position mit genug Einfluß versehen sein, auch mal den Kram zu delegieren und einfach zeitig Schluß zu machen.

Zu einer Führungsposition muss man/frau sich berufen fühlen. Der Arbeitsstil ist ein ganz anderer. Physisch ist der eigentlich einfacher, weil die meisten mechanischen Arbeiten deligiert werden können.Dafür gibts mehr Ärger zu lösen,aber auch viel mehr Informationen müssen gefiltert werden.


Es dürfte Sinn machen entsprechende Führungskräfteseminare zu besuchen. Das wird auch gerne vom Boss gesehen.
Wünsche dahingehend schon mal alles Gute.




-- Editiert von Maestro1000 am 18.07.2008 00:19:37

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wieso kein Kündigungsschutz mehr greifen soll und das arbeitszeitgestz nicht gilt erschließt sich mir nicht. Woraus ergibt sich das. Leitende Angestellte nach dem BetrVG sind nur solche die selbstständig einstellen dürfen. Ob das bei einem CFO zwingend ist ist unklar.
Wieso der Prokurist Steuererklärungen für die Firma unterschreiben darf verstehe ich auch nicht. Steuerpflichtig ist doch der Kaufmann.


Ich denke mal die Prokura ist doch nur eine nach aussen nach dem HGB kundgemachte spezielle Vollmachtstsellung, die als solche nix besagt. Als Abteilungsleiter haben Sie schon jetzt erhebliche Befugnisse.

6x Hilfreiche Antwort

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