Prokurist und Kündigungsfrist

27. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Prokurist und Kündigungsfrist

Hallo,

Es soll mir die Prokura für ein kleines Unternehmen übertragen werden.

Nun habe ich gehört das, wenn ich Prokurist bin, nicht mehr im dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz unterliege.

Ist das richtig?

gruß NU

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hallo, siehe http://bundesrecht.juris.de/kschg/__14.html

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn? Und wie lange bist du dort schon tätig?

MfG

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#2
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo venotis,

in dem Unternehmen sind:
2 x Auszubildene
4 x Angestellte
1 x Geschäftsführer

und ich bin seit 3 Jahren in der Firma angestellt.

gruß NU

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Dann besteht dort eh kein Kündigungsschutz.

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#4
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
erstmal vielen DANK für die Fixe antwort!

habe aber nochmal eine frage:

und wie ist den mit der Kündigungsfristen nach zugehörigkeit im Unternehmen?

gruß NU

-- Editiert von nudelholz am 27.04.2007 16:03:12

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Was steht denn zur Kündigungsfrist im Vertrag?

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#6
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

bis dato noch nichts, habe noch keinen Vertrag,soll in der nächsten Woche geschehen, dann soll es zum Rechtsanwalt gehen (eintrag ins Handelregister usw). Habe aber so einige bedenken, weil Vogelfrei möchte ich nun wirklich nicht sein !!!!

besteht die Möglichkeit eine Kündigungsfrist in den Vertrag einzubauen bzw. worauf muss ich achten?

gruß NU

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Ich meinte den bisher bestehenden Vertrag ... oder gibts da keinen schriftlichen?

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#8
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

in dem bestehenden Arbeitsvertrag, steht drin das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

-- Editiert von nudelholz am 27.04.2007 16:34:17

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Das wären dann die hier http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

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#10
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass diese Fristen dann immer noch greifen. > http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Oder kann ich davon ausgehen das eine Fristlose Kündigung, ohne angabe von Gründen möglich wäre?

gruß NU

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist immer 'möglich' aber nicht ohne Angabe von Gründen (die dann natürlich auch vor Gericht als solche standhalten müssen). Das könnte bei einem Prokuristen z.B. was im Bereich Vertrauensbruch/-missbrauch sein.

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#12
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

So dann möchte ich dir venotis, erstmal ganz doll DANKE sagen! für die Informationen.

Somit ist für mich alles klar dh. meine Ängste sind unbegründet, habe nicht vor Vertrauensbruch/-missbrauch oder vergleichbares zu betreiben.

Habe geglaubt, so nach dem Motto: die Nase des Prokuristen paßt mir heute mal nicht, der braucht morgen nicht wieder zu kommen. Dem scheint ja nicht so zu sein, wenn das alles richtig verstanden habe.

Nochmals vielen Dank
Gruß NU

-- Editiert von nudelholz am 27.04.2007 18:15:38

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

quote:
Dem scheint ja nicht so zu sein, wenn das alles richtig verstanden habe.


Nein :) dem ist auch nicht so.
Ich freu mich über deinen Dank (ist hier nicht selbstverständlich)
... und wünsch dir viel Glück (und gute Nerven ;) ) für die neue 'Herausforderung'!

0x Hilfreiche Antwort

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