Prostitution Teilzeit

14. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Butterfly222
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Prostitution Teilzeit

Bin Hausfrau und möchte etwas mit selbständiger Prostitution dazu verdienen. Also nebenbei nicht hauptberuflich. Weiss jemand wo ich mich da anmelden muss? möchte 500 bis 600 monatlich dazu verdienen. Muss ich mich da beim Gewerbeamt anmelden oder reicht es wenn ich mich nur beim Finanzamt melde? Und weiss jemand wieviel Steuer man da zahlen muss ?

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wie sind Sie jetzt krankenversichert? GKV? Familienvers.?

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#2
 Von 
Butterfly222
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin verheiratet und mit meinem Mann mitversichert...ja Familienversicherung.

lg

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Dann lohnt sich keine Selbstständigkeit auf dieser Basis, da Sie sich selbst versichern (KV) müssten. Suchen Sie sich dann lieber einen Minijob (in diesem Bereich).

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#4
 Von 
Butterfly222
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok..Danke für die Info...

lg

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Butterfly222
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

war beim Gewerbeamt die sind nicht zuständig. War jetzt beim Finanzamt muss jetzt einen Fragebogen zur persönlichen Erfassung ausfüllen. Gehe damit jetzt zum Steuerberater der soll mir helfen das aus zu füllen. werde den Szeuerbeeazer fragen der wird sixh dsmit sxhon aus kennen..

Danke euch

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


Das Problem sind aber nicht die Steuern, sondern die Krankenversicherung.
Sie können nicht mehr familienversichert sein.
Der Mindestbeitrag für Selbständige liegt bei ca. 380€ pro Monat (incl. Pflegeversicherung).
Ob sich das bei einem geplanten Einkommen von 500-600€ lohnt?

Teilzeit-Selbständigkeit lohnt sich nur, wenn man neben der Teilzeit-Selbständigkeit noch einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job hat (über 450€), über den die Krankenversicherung sichergestellt ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Tja, wenn man zur Krankenversicherung noch die Steuerberaterkosten nimmt, dürfte der Ertrag so ziemlich bei null sein...

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