Protokoll über Privates

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Protokoll über Privates

Hallo, darf ein AG Protokoll über das Privatleben des AN führen? Also notieren, wann dieser Zuhause ist, das Haus verlässt, wann er beim Einkaufen nach Feierabend getroffen wurde etc.? Vermutlich um es hinterher mit der Arbeitszeiterfassung abzugleichen. Danke für Eure Antworten!

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum nicht....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde es schon gruselig, dass ein privates Bewegungsprotokoll erstellt wird und halböffentlich abgelegt wird. Ihr denkt das ist rechtens? Würde es nicht genügen, die Arbeitszeit auf Arbeit zu erfassen?

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#5
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, es wurde nichts falsch eingetragen. Es wurde notiert, wann morgens die Wohnung verlassen wurde, wann man nach der Arbeit einkaufen war etc. Wurde hinterher mit der Arbeitszeiterfassung abgeglichen (Gleitzeit). Und kein Defizit festgestellt. Home Office gibt es nicht. Muss man wirklich private Überwachung dulden, nur weil der AG sicher gehen will? Ich fühle mich observiert.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Wo wird das Bewegungsprotokoll genau abgelegt?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Nicht nur Big Brother ist watching you, sondern hin und wieder auch Little Brother.
Solange das nicht in Stalking ausartet, wirst du wenig dagegen ausrichten können. Wenn aber Belästigung damit einhergeht ... Aber mit Arbeitsrecht hat das m.E. dann rein gar nichts zu schaffen, sondern mit Privatrecht.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Jeder findet das in Krimis völlig okay, wenn der Privatdetektiv wem auch immer folgt. Das ist erlaubt, warum auch nicht. Auf Dauer wird das nämlich zu anstrengend und zu teuer. Also, was solls?

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Wenn es einen konkreten Anlass gab, dann wäre es durchaus ok.

Wobei ein "ich will mal testen ob ich was finde" gerade kein konkreter Anlass ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, was solls?

Ja, ich hab auch nie verstanden weshalb sich die Leute über das MfS, NSA usw. und deren Blockwarte so aufgeregt haben und das nicht mögen ... :augenroll:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von brilli):
Hallo, darf ein AG Protokoll über das Privatleben des AN führen? Also notieren, wann dieser Zuhause ist, das Haus verlässt, wann er beim Einkaufen nach Feierabend getroffen wurde etc.?

Das kollidiert m.E. mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, und könnte zivilrechtlich unterbunden werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Euch. Hört sich nicht so an, als ob ich da was tun könnte. Die Protokolle fanden sich im Büro bei meinen Arbeitszeitnachweisen, die verschiedenen Mitarbeitern zugänglich sind.

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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1388 Beiträge, 522x hilfreich)

Aber wie bitte kommt denn der AG an all diese Informationen?

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#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jeder findet das in Krimis völlig okay, wenn der Privatdetektiv wem auch immer folgt. Das ist erlaubt, warum auch nicht. Auf Dauer wird das nämlich zu anstrengend und zu teuer. Also, was solls?

wirdwerden


Das sagst ausgerechnet du... Übertrieben: in den 30ern wurden bestimmte Gruppen auch observiert. Später wars dann die STASI.

Natürlich ist das NICHT erlaubt.

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#15
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Stadt ist nicht sehr groß. Ich nehme an durch an der Wohnung vorbei fahren etc.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

/// Natürlich ist das NICHT erlaubt. #14 asd1971

... dazu hätte ich gerne auch nur 1 Beleg. Nichts und niemand kann mich hindern, mein Kopfkissen ins Fenster zu legen, mir es dort gemütlich zu machen und zu protokollieren, welche Autos vorfahren, parken, evtl. auch verbotswidrig, welche Nachbarn wann das Haus verlassen, wieder zurück kehren mit/ohne Einkäufe(n) ..... welche Besucher bei wem klingeln, wie lange sie bleiben ... alles von meinem Fenster aus und vielleicht nur, weil ich nix Besseres mit der Zeit anzufangen weiß. Usw. usw.
Wenn ich einen rauspicke, wird das weithin auch nichts ändern, ggf. aber gerate ich ins Stalking, wenn ich den Beobachtungsposten aufgebe und tatsächlich observiere.

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#17
 Von 
brilli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich habe schon die Urteile mitbekommen, dass ein AG seinen AN nicht ohne weiteres einen Privatdetektiv auf den Hals hetzen darf. Er selbst darf dann aber überwachen? Der Privatdetektiv würde ja auch nicht viel anders vorgehen...

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#18
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Gegen die Überwachung kann man sicher nichts tun, aber die Aufzeichnungen in die Akte ins Büro zu legen, ist mit Sicherheit nicht datenschutzkonform. Und schon gar nicht ab dem 25.05.2018.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
mein Kopfkissen ins Fenster zu legen, mir es dort gemütlich zu machen und zu protokollieren

Das ist Dein Privatvergnügen.


Der Arbeitgeber handelt aber nicht privat, sondern als Arbeitgeber.
Und der darf - insbesondere seit dem 25.05. - personenbezogene Datensammlungen halt nur unter bestimmten Gesichtspunkten anlegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Natürlich ist das NICHT erlaubt. #14 asd1971

... dazu hätte ich gerne auch nur 1 Beleg. Nichts und niemand kann mich hindern, mein Kopfkissen ins Fenster zu legen, mir es dort gemütlich zu machen und zu protokollieren, welche Autos vorfahren, parken, evtl. auch verbotswidrig, welche Nachbarn wann das Haus verlassen, wieder zurück kehren mit/ohne Einkäufe(n) ..... welche Besucher bei wem klingeln, wie lange sie bleiben ... alles von meinem Fenster aus und vielleicht nur, weil ich nix Besseres mit der Zeit anzufangen weiß. Usw. usw.
Wenn ich einen rauspicke, wird das weithin auch nichts ändern, ggf. aber gerate ich ins Stalking, wenn ich den Beobachtungsposten aufgebe und tatsächlich observiere.


Du schreibst doch selbst: es geht in Richtung Stalking.

Darüber hinaus: wir sprechen hier nicht über einen Privatmann, der ein privates Protokoll schreibt - von dem keiner weiss. Sondern über den AG, der dies in die Akte einträgt.

Und das ist natürlich nicht erlaubt. Ebenso im privaten Bereich, sofern dies Stalking entsprechen sollte.

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#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Gegen die Überwachung kann man sicher nichts tun, aber die Aufzeichnungen in die Akte ins Büro zu legen, ist mit Sicherheit nicht datenschutzkonform. Und schon gar nicht ab dem 25.05.2018.


Doch kann man.

https://www.zeit.de/digital/2017-07/bundesarbeitsgericht-spaehsoftware-firmencomputer-ueberwachung-keylogger

Wenn schon in der Arbeit nicht überwacht werden darf, dann auch sicher nicht außerhalb der Arbeit.

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#22
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Warum betreibt der AG denn so einen Aufwand? Die Frage, wann der AN das Haus verlässt, ist doch total irrelevant - wichtig ist doch nur, wann er die Arbeit aufnimmt. Da muss der AG dann auch niemanden bespitzeln, sondern nur aufpassen/auswerten, wann der AN halt da ist. Ob der aus Timbuktu, seiner Geliebten oder dem heimischen Ehebett zur Arbeit kommt, kann dem AG egal sein und geht ihn auch nichts an.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat:
dazu hätte ich gerne auch nur 1 Beleg.


Das war nach meiner Auffassung schon nach dem BDSG nicht zulässig.

Spätestens mit der DSGVO sind derartige Aufzeichnungen durch den AG aber ganz offensichtlich nicht zulässig.

Private und familiäre Zwecke für die Erfassung der Daten liegen offensichtlich nicht vor, dann kann die Erfassung nur rechtmäßig sein, wenn einer der 6 Aufzählungspunkte in Art. 6 Abs. 1 DSGVO zutrifft
a) Einwilligung des Betroffenen => liegt nicht vor, also Nein
b) Erforderlich für Vertragserfüllung => Nein
c) Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung => Nein
d) Erforderlich zum Schutz lebenswichtiger Interessen der Person => Nein
e) Wahrnehmung öffentlicher Interessen => Nein
f) Wahrung berechtigter Interessen des AG => Nein, wenn kein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vorliegt.

Da alle Punkte mit Nein beatwortet wurden, sind derartige Aufzeichnungen nicht rechtmäßig.

Selbst wenn f) zutreffen sollte, weil der AG aus irgendeinem Grund den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hatte, dann müssen die Daten umgehend wieder gelöscht werden, sobald sich herausstellt, dass der Verdacht unberechtigt war.

Außerdem sei auf den § 26 BDSG verwiesen.

Zitat:
Nichts und niemand kann mich hindern, mein Kopfkissen ins Fenster zu legen, mir es dort gemütlich zu machen und zu protokollieren, welche Autos vorfahren, parken, evtl. auch verbotswidrig, welche Nachbarn wann das Haus verlassen, wieder zurück kehren mit/ohne Einkäufe(n) ..... welche Besucher bei wem klingeln, wie lange sie bleiben ... alles von meinem Fenster aus und vielleicht nur, weil ich nix Besseres mit der Zeit anzufangen weiß. Usw. usw.


Und welcher Artikel in der DSGVO würde so etwas erlauben? Gilt so etwas wirklich als privater Zweck? Daran habe ich erhebliche Zweifel.

-- Editiert von hh am 11.06.2018 10:26

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Grundsätzlich wird in Gesetzen niedergelegt, was verboten ist, nicht was erlaubt ist. Wie willst Du niederlegen, was alles erlaubt ist? In der Nase bohren ist erlaubt, aus dem Fester gucken ist erlaubt, böse gucken ist erlaubt, u.s.w. Geht doch gar nicht. Natürlich kann ich Protokoll führen über das, was mein Nachbar tut. Wird ja sogar empfohlen. Etwa das Lärmprotokoll im Mietrecht, das Umgangsprotokoll im Familienrecht, das Protokoll über die Einhaltung der Hausordnung, das Protokoll über Verspätungen der Kids in der Schule, u.s.w. Es gibt sogar Unternehmen, deren einzige Aufgabe es ist, solche Protokolle zu erstellen, da liegt der Schwerpunkt auf Arbeitsrecht. Alles ganz legal, häufig sogar im Firmenzweck definiert und von der Zulassungsstelle akzeptiert.

Kein Arbeitgeber wird seine Mitarbeiter über Monate/Jahre beobachten lassen. Ist einfach zu teuer und überflüssig. Wenn sowas angeleiert wird, dann hat das seinen Grund.

Eine ganz andere Frage ist die der Verwertbarkeit. Und, wem man diese Daten zugängig macht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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