Provisionsreglungen/Provisionszurückzahlungen

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Greg1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Provisionsreglungen/Provisionszurückzahlungen

Guten Tag liebe Gemeinde, ich bin fest angestellter Außendienstmitarbeiter. In meinem Arbeitsvertrag mit meinem Agenturleiter ist eine Provisionsregelung getroffen worden,dass ich 30% von der Abschlussprovision erhalte. Jedoch keinerlei Vereinbarungen bezüglich eines Stornos. In der Vergangenheit wurde es so gehandhabt dass meine 30 % Provision einbehalten wurde die ich erhalten habe,wenn ein Storno rein kam. Nun werde ich wahrscheinlich meinen Job wechseln und möchte gerne wissen wie es in der Zukunft aussehen wird,wenn ein Storno von einer Lebensversicherung rein kommt?Es wurde diesbezüglich nichts schriftliches festgehalten sondern alles auf Vertrauensbasis. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen noch was zu unterschreiben bevor ich den Beruf wechseln werde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von Greg1989):
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen ....

Und wie sollte dieser Zwang aussehen? Und haben Papiere, die unter Zwang unterzeichnet worden sind, überhaupt Geltung?
Andererseits: Da es keine Regelung gibt - könnte eine Regelung, selbst eine im Nachgang, nicht auch vernünftig sein, vll. sogar fair?

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#2
 Von 
Greg1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Mir geht es um die Zukunft. Ich wechsele den Beruf und möchte wissen ob mein Arbeitgeber bei zukünftigen Stornos,trotz einer nicht vorhandenen schriftlichen Vereinbarung darüber,verlangen kann Provisionen zurück zu bekommen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Greg1989):
trotz einer nicht vorhandenen schriftlichen Vereinbarung darüber,verlangen kann Provisionen zurück zu bekommen?
Das passt der Spruch: Verlangen kann er viel...
Ob er das dann tatsächlich tut und auf welche Rechtsgrundlage er sich stützen würde, bleibt abzuwarten.

Gibt es denn lesbare Ausschlussklauseln in deinem Arbeitsvertrag als Versicherungsverkäufer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn es ein Storno gibt, dann fällt ja die Anspruchsgrundlage für die Provision wegfallen. Und dies dürfte doch überall so sein. Niemand wird doch eine Provision bezahlen für einen Vertrag, der später storniert wurde. Oder wie ist das gemeint?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119517 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Greg1989):
Es wurde diesbezüglich nichts schriftliches festgehalten

Macht nichts, es scheint ja eine Vereinbarung zu geben
Zitat (von Greg1989):
In der Vergangenheit wurde es so gehandhabt dass meine 30 % Provision einbehalten wurde die ich erhalten habe,wenn ein Storno rein kam.


Dann ist auch noch die Frage wofür konkret es diese Provision gibt, ist ja schon ein Unterzieh ob diese für den Vertragsabschluss oder für den erfolgreichen Vertragsabschluss bezahlt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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