Provisionsrückzahlung im Krankheitsfall?!

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
19_Dan_88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Provisionsrückzahlung im Krankheitsfall?!

Hallo liebes Forum,

ich habe folgenden Fall:

Ich bin seit 04.02 krankgeschrieben und das ganze geht noch bis 05.04.
Ich bin Verkäufer im Einzelhandel und wir sind 3 Verkäufer die eine Gemeinschaftsprovision bekommen, gleichmäßig aufgeteilt durch 3.

Die Provision wird immer einen Monat versetzt ausgezahlt. Ich habe also letzten Monat meinen vollen Lohn bekommen und auch die volle Provision.
Heute bekomme ich eine Nachricht, ich solle einen Teil der letzten Provision (die ich zum Teil noch selbst erarbeitet habe) wieder zurückzahlen. Ist das so Rechtens?!

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Provisionszahlung, nur folgendes über Arbeitsvergütung:

"Der Arbeitnehmer bekommt ein Gehalt in Höhe von x.xxx,xx€.

Überstunden werden mit der normalen Stundenvergütung vergütet.
Gratifikationen, Tantiemen, Prämien oder sonstige zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber werden von diesem freiwillig gewährt und können jederzeit nach freiem Ermessen widerrufen oder angerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung wiederholt und ohne ausdrückliche Formulierung des Vorbehalts der Freiwilligkeit erfolgt. Etwas anderes gilt bei Zahlungen, die aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages erfolgen."

Ganz offenbar gibt es von der "Chefin" ein Schreiben von 2015 in dem so eine Regelung steht das man keinen Anspruch mehr hat wenn man Krank ist. Das Schreiben hab ich jedoch weder gesehen noch Unterschrieben.

Ist das so alles Rechtens? Ich versteh die Welt nicht mehr wenn ich ehrlich bin...

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Gratifikationen, Tantiemen, Prämien oder sonstige zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber werden von diesem freiwillig gewährt und können jederzeit nach freiem Ermessen widerrufen oder angerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung wiederholt und ohne ausdrückliche Formulierung des Vorbehalts der Freiwilligkeit erfolgt.

Diese Klausel ist m.E. rechtswidrig, da der Arbeitnehmer danach der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt ist. Besonders: "Jederzeit und nach freiem Ermessen" geht gar nicht. Das ist ja völlig unberechenbar.

An Ihrer Stelle würde ich keine Cent zurückzahlen. Wenn der Arbeitgeber daraufhin das nächste Gehalt kürzt, dann hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts weiter.

-- Editiert von altona01 am 21.03.2019 10:25

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39723x hilfreich)

Zitat (von altona01):
geht gar nicht. Das ist ja völlig unberechenbar.

Doch, das geht. Hunderttausende von Arbeitnehmer wissen nicht wie hoch die Gratifikationen am Ende ausfallen werden. Die Arbeitnehmer auch nicht. Denn es sind alles keine Hellseher.



Zitat (von 19_Dan_88):
Ganz offenbar gibt es von der "Chefin" ein Schreiben von 2015 in dem so eine Regelung steht das man keinen Anspruch mehr hat wenn man Krank ist.

Was ist das denn für eine "Chefin"?
Und eine einseitige Änderung kann rechtens sein, kann aber auch nicht rechtens sein.



Zitat (von 19_Dan_88):
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Provisionszahlung

Und auf was genau basierten die bisherigen Provisionszahlungen? Jeden Monat neu ausgewürfelt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Hunderttausende von Arbeitnehmer wissen nicht wie hoch die Gratifikationen am Ende ausfallen werden.

Darum geht es aber nicht, wie ich schon oben geschrieben habe, geht es um:
Zitat:
und können jederzeit nach freiem Ermessen widerrufen oder angerechnet werden.

Und genau das ist nicht zulässig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
19_Dan_88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 19_Dan_88):
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Provisionszahlung

Und auf was genau basierten die bisherigen Provisionszahlungen? Jeden Monat neu ausgewürfelt?

Danke erstmal für eure Antworten! :-)

Wir verkaufen Haushaltsgeräte, vom jeweiligen Verkaufspreis bekommen wir anteilig Provision. Daraus schließt sich die Provision zusammen. Von uns drei Verkäufern wird alles zusammengeworfen und jeder bekommt am Ende den gleichen Anteil.

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