Wenn der Sohn 250€ zahlen muss, um bei den Eltern wohnen zu dürfen. Muss er das dort eintragen? Oder sind damit Unterhaltszahlungen der Eltern gemeint?
Unter Abschnitt D:
Angehörige, denen Sie Unterhalt gewähren -> Sohn -> Wenn Sie den Unterhalt ausschließlich durch zahlung gewähren. Monatsbetrag in euro
Prozesskostenhilfe Formular:
http://www.olg.brandenburg.de/media_fast/1411/PKH-Antrag.pdf
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Prozesskostenhilfe - Unterhalt und Miete?
24. Juni 2011
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2011 | 12:54
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 18x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - Unterhalt und Miete?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2011 | 13:04
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Wer beantragt die PKH, der Sohn oder die Eltern?
#2
Antwort vom 24. Juni 2011 | 13:07
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 18x hilfreich)
Der Sohn
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#3
Antwort vom 24. Juni 2011 | 13:16
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Gute Frage, kann ich leider nach dem lesen des antrages auch nicht beantworten. Die 250 Euro sind doch sicherlich anteilig für Miete und Kost, oder?
Unterhalt im Sinne dieses Formulars kann man das sicherlich nicht nennen. Erfolgte denn eine Aufteilung: wieviel ist davon füt die Miete, wieviel für das Essen?
#4
Antwort vom 24. Juni 2011 | 13:32
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 18x hilfreich)
Trotzdem danke. Ich werde es vom Anwalt prüfen lassen. Miete wird später eingetragen.
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