Prozesskostenhilfe?

13. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
peggilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozesskostenhilfe?

Ich bin von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Und mir wurde mein letztes Gehalt nicht gezahlt.
Nebenberuflich bin ich selbständig, mit einem geringen Stundenumfang und mache derzeit nur Verlust. Arbeitslosengeld ist beantragt.

Klage ist nun von mir eingericht worden.

Zu meinem Prozesskostenhilfeantrag wurde von der Gegenseite behauptet, dass dies angezweifelt wird , da ich ja selbständig bin. Wie sollte man da vorgehen? Meine RAin hat mir gesagt es werden nur positive Einkünfte angegeben.

Was sollte meine Rechtsanwältin nun tun? Ich bin recht ratlos ob meine Rechtsanwältin richtig handelt....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Grundsätzlich stimmt das schon, das ist genau so als wenn du angestellt wärst - da könntest du auch nicht sagen "ich habe zwar 5000 EUR Netto-Einkommen, aber da ich für 6000 EUR zur Miete in einer Luxusvilla lebe, mache ich effektiv Verlust, habe also Anspruch auf PKH".

Ob du mit deinen Einnahmen vernünftig wirtschaftest oder nicht, interessiert den Staat nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peggilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

:-)

Danke für das Kommentar.

Es geht ja eher darum, ob mein Gewerbebetrieb Gewinn bzw. einen Überschuss erwirtschaftet, das hat sicherlich nicht mit gut wirtschaften zu tun, Falls es Dir noch nicht bekannt ist, im Grunde sind alle Betriebe zu Beginn verschuldet bzw. erwirtschaften noch keinen Gewinn, also muss ich auch keine Einkommenssteuer zahlen.
Das ist in keinster Weise mit einem Anstellungsverhältnis zu vergleichen.

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