Guten Abend!
2012 habe ich PKH auf Raten bewilligt bekommen (hatte leider keine Arbeitsrechtschutz) und musste ab
02.2012 45 Euro an das Arbeitsgericht zahlen.
Die Kosten für den Rechtsanwalt belaufen sich auf 1280 Euro.
Zahlplan ist bis 06.2014 gewesen.
Bis 12.2012 habe ich 11 x 45 Euro entrichtet, also 495 Euro.
Danach wurden die Raten bis 05.2013 zurückgestellt, da ich über ein geringeres Einkommen verfügte, ab 06.2013 zahle ich nun 30 Euro.
Nun habe ich heute den neuen Zahlungsplan erhalten und bin beinahe aus allen Wolken gefallen!! Ich muss ja trotzdem oder insgesamt noch immer 1280 Euro zurückzhalen, trotz geringerem Einkommen!
Geändert hat sich lediglich die Laufzeit, welche jetzt bis 08.2015 geht.
Ist das denn rechtens?
Ich nahm an, ich müsste mit meinen 30 Euro jetzt wie ursprünglich bis 06.2014 zahlen...
LG sendet Mrs. Giggle
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Prozesskostenhilfe unbefristet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist diese Frage wirklich ernst gemeint?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Ja, wieso? Wird ein geringes Einkommen denn nicht auch bei den zu begleichenden Kosten (hier die 1280 Euro) berücksichtigt?
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...ja das sehe ich ja im neuen Zahlungsplan. Die finanzielle Belastung ist doch aber aber diesselbe wie vorher, nur eben, dass ich jetzt länger
zahlen muss.
Der Zahlungsplan entstand, als ich noch ein ganz anderes Einkommen hatte. Nun verdiene ich weniger und da nahm ich an, die Rückzahlung wäre auch (nicht in der Laufzeit!) gemindert.
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Standesrecht wäre da passender.
Einfacher wäre es, Sie nehmen einen Taschenrechner und rechnen mal durch, wie oft Sie noch 30,-€ einzahlen müssen, um die Summe von 1280,-€ zu erreichen.
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