Prozeßkostenhilfe

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eugen09
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozeßkostenhilfe

Kurze und einfache Frage:

Situation:

Das Arbeitsgericht hat dem Kläger Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Trägt die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn...

a.) ... wenn der Kläger den Prozeß gewinnt? (Vor dem Arbeitsgericht sind ja in
der ersten Instanz die gegnerischen Anwaltskosten nicht zu tragen)

b.) ... wenn der Kläger den Prozeß doch noch verliert?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn der prozess in die zweite instanz geht und dort entschieden wird, zahlt in der regel die unterlegen partei alle kosten. prozesskostenhilfe deckt die gerichtskosten und den eigenen anwalt, nicht aber den anwalt des gegners. dazu gerade erst wiso (zdf).

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Eugen09
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Bitte aber die Fragestellung beachten. Von einer zweiten Instanz war nicht die Rede.

nochmals:

Wenn man PKH bewilligt bekommt: Fallen die eigenen Anwaltskosten dann in jedem Fall (ob man den Prozeß verliert oder gewinnt) der Staatskasse zur Last?

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Bei PKH trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt. Hier kommt es aber auf die Bewilligung an, ob diese ohne Ratenzahlung vereinbart wurde oder mit.In manchen Fällen, wird PKH bewilligt mit einer Ratenzahlungsvereinbarung.
In den nächsten 2 Jahren werden Sie auch vom Gericht angeschrieben, ob sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, da kann es passieren, dass Sie dann doch noch zahlen müssen, sollten Sie jetzt genug Geld zur Verfügung haben.
Beachten Sie auch, dass ein Anwalt bei einem Vergleich mehr Geld bekommt als bei einem Urteil! So wird Ihr Anwalt stehts bemüht sein, sich mit der Gegenpartei zu vergleichen um mehr Geld zu bekommen.
In der 2.Instanz zahlt dann der " Verlierer" die Kosten auch für den Anwalt der Gegenpartei, aber nur die Kosten der 2.Instanz, nicht die aus der 1.Instanz.

-- Editiert am 28.08.2009 07:43

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#4
 Von 
Eugen09
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bei PKH trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt.


Danke.

Also egal ob ich in der ersten Instanz verliere oder gewinne. Bei PKH-Bewilligung habe in der ersten Instanz nix mit dem RA-Kosten zu tun.

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#5
 Von 
Eugen09
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bei PKH trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt.


Danke.

Also egal ob ich in der ersten Instanz verliere oder gewinne. Bei PKH-Bewilligung habe ich in der ersten Instanz nix mit dem RA-Kosten zu tun.

-- Editiert am 28.08.2009 13:39

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