Hallo,
ich hatte gestern ein Schreiben meiner Krankenkasse im Briefkasten mit folgendem Wortlaut:
Der Arbeitgeber
wünscht die Prüfung der anrechenbaren Vorerkrankungen.
Was hat das genau zu bedeuten? Ich bin seit einer Woche krank geschrieben.
Vorab danke für die Hilfe
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-- Editiert Elenloth123 am 02.02.2014 20:07
Prüfung anrechenbaren Vorerkrankungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vermutlich geht es darum, ob deine aktuelle Krankheit zu einer Folge von Erkrankungen mit der selben Ursache gehört, so dass die Zeiten zusammengefasst werden und ggf keine Entgelte mehr zu zahlen wären.
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Fakt ist das ich im Oktober wegen eines Bänderrisses 2 Wochen krank geschrieben war, jetzt seit letzter Woche wurde ich von meinem Hausarzt wegen etwas anderem krank geschrieben. Prinzipiell hängt sehr viel hinten dran. Mein Arbeitgeber unterstellt mir einen Betrug den ich nicht begannen habe, was auch schwarz auf weiß belegbar ist. Mir wurde empfohlen selber zu kündigen, dann würde man von einer Strafanzeige absehen.Man setzte mich unter Druck und äußern durfte ich mich zudem auch nicht. Ich sagte meinem Vorgesetztem das ich eine Kündigung durch meinen Anwalt verfassen lassen würde (damit ich Ruhe hatte). Am nächsten Tag teilte ich meinem direkten Vorgesetzten mit, eine Woche später einen Termin beim Anwalt zu haben. Dieses war erst ok, eine halbe Std. später teilte mir mein Vorgesetzter mit, das der Standortleiter es bevorzugen würde wenn es schneller gehen würde, da er sonst, den NICHT von mir beganngenen Betrug weiterleiten müsse. Ich teilte mit das ich versuchen würde einen früheren Termin zu bekommen. Am nächsten Tag ging ich zum Arzt, da ich fast seit einem Jahr die Hölle mit meinem Vorgesetzten erlebe und diese Unterstellung mir letzlich den Rest gegeben hat. Er lässt mich durch andere Kollegen kontrollieren, die wiederum auch Dinge unterstellen die nicht der Wahrheit entsprechen was auch belegbar ist etc. man könnte die Liste weiterführen. UNd nun kam eben dieses besagte Schreiben
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Die Lohnfortzahlung beträgt 6 Wochen. Sie gilt aber pro Krankheit (und nicht pro Krankschreibung).
Wenn also die jetzige Krankschreibung mit dem Bänderriss vom Oktober zu tun hätte, dann müsste er jetzt nur noch für 4 Wochen Lohnfortzahlung leisten, denn 2 Wochen (von den 6) sind schon im Oktober verbraucht worden.
Genau das möchte der Arbeitgeber jetzt von der Krankenkasse wissen.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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