hallo zusammen,
zunächst zu mir und meiner arbeitsstelle. ich bin altenpfleger und bin auf einer geschlossenen abteilung in einem seniorenheim angestellt. die bewohner auf diesem bereich sind richterlich untergebracht und dürfen den wohnbereich ncht verlassen. die bewohner sind in der regel demenzkrank. welche vorraussetzungen müssen erfüllt werden, um bei dieser beschäftigung einen anspruch auf zulagen zu erlangen?
des weiteren ist mir zu ohren gekommen, das mir als arbeitnehmer, welcher eine gewisse stundenzahl pro jahr im nachtdienst tätig ist (mir wurde gesagt 100), eine gewisse anzahl an zusätzlichen urlaubstagen zusteht.
ich hoffe sehr das mir jemand meine fragen beantworten kann, und mir stellen bzw texte nennen kann, welche man vorlegen kann.
vielen dank im vorraus
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Psychiatrie zuschlag / sonderurlaub nachtarbeit
16. Juli 2010
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Frage vom 16. Juli 2010 | 18:49
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Psychiatrie zuschlag / sonderurlaub nachtarbeit
#1
Antwort vom 16. Juli 2010 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (34373 Beiträge, 17783x hilfreich)
Hi,
Zusatzurlaub für Nachtschichtarbeit ist in Tarifverträgen festgelegt. Welcher Tarifvertrag für Sie gilt, kann ja hier nun aber keiner wissen. Dasselbe dürfte für einen eventuellen Zuschlag gelten - schauen Sie halt in Ihren Tarifvertrag.
Gruß vom mümmel
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