Putzen dank Corona?!

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
hoblins
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Putzen dank Corona?!

Hallo zusammen,

ich bin als pädagogische Kraft in einer OGS geringfügig beschäftigt. Ab morgen wird die OGS im Zuge der landesweiten Schulschließungen voraussichtlich mindestens bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Laut der heutigen Mitteilung sollen wir ab morgen ganz normal zu unseren Arbeitszeiten zum Dienst erscheinen. Da aber ja keine Kinder da sind sollen wir alle Räumlichkeiten putzen, Schränke sortieren und Bilder für die Wände malen etc., und zwar so lange, bis nichts in dieser Richtung mehr zu tun sein wird.

Danach werden die Stunden auf den Zeitkonten tendenziell "ins Minus laufen", müssen also nach Corona irgendwann nachgearbeitet werden.

Frage: Kann der AG das verlangen?!

Über Antworten bin ich sehr dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6468x hilfreich)

Beim Putzen möchte ich Nein sagen, Schränke aufräumen, Wandbilder malen eher Ja.

Mit dem 'Ins-Minus-Laufen' ist es so einfach nicht für den AG - der AV wird ja durch Corona nicht ungültig.
Lies andere Beiträge zu Corona - es ist schon viel dazu gesagt und muss nicht ständig wiederholt werden.

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#2
 Von 
hoblins
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So sehe ich das tendenziell auch. Ich stelle ja meine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn keine Arbeit (Kinder) da ist, kann ich ja nichts dafür, dass von mir im Umfang der vertraglich vereinbarten Stunden pro Monat keine "sinnvolle" Arbeit verrichtet werden kann.

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#3
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Beim putzen kommt es darauf an was genau getan werden soll. Einmal den Besen zu schwingen halte ich für noch legitim und würde als typische Nebenaufgabe in deinen Vertrag fallen.

Eine Grundreinigung hingegen wofür normalerweise Putzkräfte eingestellt sind, dürfte sich nicht vereinbaren lassen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von hoblins):
Frage: Kann der AG das verlangen?!

Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat?

Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.

Da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist man vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von hoblins):
sollen wir alle Räumlichkeiten putzen

Was machen denn die Putzkräfte die das normalerweise machen? Zumindest keine Aufgabe für eine pädagogische Kraft.



Zitat (von hoblins):
Schränke sortieren und Bilder für die Wände malen etc.,

Das könnten dann Aufgaben sein, die in den Bereich einer pädagogischen Kraft fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von hoblins):
kann ich ja nichts dafür, dass von mir im Umfang der vertraglich vereinbarten Stunden pro Monat keine "sinnvolle" Arbeit verrichtet werden kann.
Ja. Stimmt. Die Schüler und Lehrer können auch nichts dafür. Was willst du also morgen machen? Hingehen, deine Arbeitskraft lt Arbeitsvertrag anbieten? Wenn Pädagogik grad nicht verlangt ist/nicht abgerufen wird--- wieder nach Hause gehen?

Zitat (von hoblins):
Danach werden die Stunden auf den Zeitkonten tendenziell "ins Minus laufen", müssen also nach Corona irgendwann nachgearbeitet werden.
Das steht SO in der Mitteilung?
Zitat (von hoblins):
und zwar so lange, bis nichts in dieser Richtung mehr zu tun sein wird.
Das steht SO in der Mitteilung?

Betrifft das nur die geringfügig Beschäftigten oder auch Vollzeit-AN und LehrerInnen?
Ist es nicht eher so, dass ihr jetzt zuerst Plusstunden aufbaut und dann diese langsam wieder auf 0 runterfahrt?

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#6
 Von 
hoblins
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es nicht eher so, dass ihr jetzt zuerst Plusstunden aufbaut und dann diese langsam wieder auf 0 runterfahrt?

Leider nein. Ich muss ja, wie jeder andere Beschäftigte, X Stunden pro Monat leisten um dafür Summe Y zu erhalten. Dies soll jetzt, wo keine Kinder da sind, mit "sinnfreien" Beschäftigungen gemacht werden, bis diese ausgehen. Wenn die Tätigkeiten aus sind, bleiben wir zu Hause und rutschen auf dem "Stundenkonto" ins Minus...

-- Editiert von hoblins am 17.03.2020 18:28

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Bitte: WAS steht in der Mitteilung? WAS genau?

Es hilft dir nicht, hier mehr oder weniger interpretierte Gedankengänge herzuschreiben.

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#8
 Von 
hoblins
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte: WAS steht in der Mitteilung? WAS genau?

Es hilft dir nicht, hier mehr oder weniger interpretierte Gedankengänge herzuschreiben.


Es handelt sich um eine mündliche Aussage unserer Leitung:
Da ab morgen keine Kinder da sind, verrichten wir im Umfang der normalen Arbeitsstunden Tätigkeiten wie Schränke in den Gruppenräumen ausräumen, putzen und einräumen, Küche putzen, etc.
Wenn all diese Tätigkeiten gemacht sind, werden wir zu Lasten des Stundenkontos zu Hause bleiben müssen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von hoblins):
Wenn die Tätigkeiten aus sind, bleiben wir zu Hause und rutschen auf dem "Stundenkonto" ins Minus...

Das dürfte in dem Falle schlicht rechtswidrig sein.



Zitat (von hoblins):
Tätigkeiten wie Schränke in den Gruppenräumen ausräumen, putzen und einräumen,

Könnte vom Aufgabenberiech erfasst sein.



Zitat (von hoblins):
Küche putzen

Wessen Küche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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