Hallo zusammen,
nachdem ich nun endlich nach ca. einem halben Jahr nach meinem Ausscheiden aus meinem Betrieb nun das Arbeitszeugnis bekommen habe was ziemlich Schwierigkeiten bereitete wollte ich nun mal hier mein Zeugnis einstellen. Könnt ihr mir sagen was da gar nicht, was man eventuell umschreiben könnte?
Ich habe schon ein bisschen vorausgearbeitet (das durchgestrichene und rote) und einige Sachen geändert. Ich hoffe, dass ich mit eurer Hilfe den Fall abhaken kann. Vielen Dank schon einmal!
Arbeitszeugnis (von mir bearbeitet):
Herr X, geboren am X, begann am 27.08.2007 seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel beim Kooperationsbetrieb X in X. Am 01.07.2010 bestand er erfolgreich seine Ausbildung mit einem guten Gesamtergebnis.
Während seiner Ausbildung durchlief Herr X die Abteilungen
• Wareneingang, Warenbestellung, Lager, Büro,
• Kasse, Warenauslieferung,
• Frischesortimente Obst und Gemüse, Wurst und Fleisch, Molkereiprodukte
• Fertigprodukte, Konserven, Tiefkühlkost,
• Süßwaren,
• Getränke, Leergut
• Internationalitäten,
• Backwaren, Teigwaren,
• Kaffee, Tee,
• Haushaltswaren, Aktionen, Drogerieartikel
und erwarb somit umfassende Kenntnisse.
Herr X führte die ihm angewiesenen Arbeiten stets selbständig, motiviert, mit großer Ausdauer und Sorgfalt aus. Dabei erledigte er meistens auch unaufgefordert anstehende Aufgaben. Herr X entsprach immer den fachlichen Anforderungen des Berufes. Er arbeitete meistens, auch unter Leistungsdruck, sehr konzentriert. Er hat die ihm zugetragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten verhielt sich Herr X stets angemessen. Er hielt sich immer an Arbeits –und Pausenzeiten zeigte stets eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.
Mit dem Bestehen seiner mündlichen Prüfung bei der IHK am 01.07.2010 endete der befristete Kooperationsvertrag.
Wir wünschen Herrn X für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute.
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Edit: Die Farbe sieht man leider nicht. Hab nun auch noch die originale Version angehängt.
Arbeitszeugnis (original):
Herr x , geboren am x , begann am 27.08.2007 seine Ausbildung zu Kaufmann im Einzelhandel beim Kooperationsbetrieb x in x. Am 01.07.2010 bestand er erfolgreich seine Ausbildung mit einem guten Gesamtergebnis.
Während seiner Ausbildung durchlief Herr x die Abteilungen
• Frischesortimente Obst und Gemüse, Wurst und Fleisch, Molkereiprodukte
• Fertigprodukte,
• Konserven,
• Tiefkühlkost,
• Süßwaren,
• Getränke,
• Drogerieartikel,
• Wareneingang, Warenbestellung, Lager
• Kasse
und erwarb somit umfassende Kenntnisse.
Herr x führte die ihm angewiesene Arbeiten stets selbständig, motiviert, mit großer Ausdauer und Sorgfalt aus. Dabei erledigte er meistens auch unaufgefordert anstehende Aufgabe. Herr x entsprach immer den fachlichen Anforderungen des Berufes. Er arbeite meistens, auch unter Leistungsdruck, sehr konzentriert.
Gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten verhielt sich Herr x stets angemessen. Er hielt sich immer an Arbeits –und Pausenzeiten.
Mit dem Bestehen seiner mündlichen Prüfung bei der IHK am 01.07.2010 endete der befristete Kooperationsvertrag.
Wir wünschen Herrn x für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute.
-- Editiert am 20.01.2011 18:31
-- Editiert am 20.01.2011 18:33
Qualifiziertes Arbeitszeugnis - eventuell umschreiben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn man das Zeugnis liest (beide) wird deutlich, hier handelt es sich m.E. um ein schlechtes Zeugnis. Ausdrücke wie "meistens" haben m.E. nichts im Zeugnis verloren. Meistens würde ich in der Zeugnissprache "meistens" eher wie "selten" interpretieren. Auch die Reigenfolge von "Kollegen, Kunden und Vorgesetzten" ist daneben. Der Vorgesetzte müsste auf jeden Fall an den Anfang. Und ein nur angemessenes Verhalten ist in keiner Weise ein "stets einwandfreies"
Der Hinweis auf die Pausenzeiten ist auch negativ. So eine Bemerkung hat nicht im Zeugnis verloren, da dies eine Selbstverständlichkeit ist. Wenn man die dann noch extra hervorhebt, wird der AG eher interpretieren, dass der AN mit Beginn der Pause alles stehen und liegen ließ. Auch könnte man reininterpretieren, dass der AN mindestens die Pausenzeiten nahm und noch ein bisschen mehr.
Ich würde daher sagen, hier handelt es sich um ein schlechtes Zeugnis.
Nichts anderes sagt auch der Schlusssatz. Hier bedankt man sich nicht bzgl. der Zusammenarbeit, sondern beschränkt sich auf die Zukunft. Interpretation: Die geleistete Arbeit war nichts, wofür man sich bedanken muss.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Ich stimme der Einschätzung von MitEtwasErfahrung zu, abgesehen von einem Punkt:
quote:
Der Vorgesetzte müsste auf jeden Fall an den Anfang.
Man priorisiert beim Umgang nach den Anforderungen des Berufs. Es handelt sich hierbei um ein Zeugnis für einen Einzelhandels-Kaufmann, in diesem Beruf ist der korrekte Umgang mit Kunden das A und O. Entsprechend sollten die Kunden als erste genannt werden, danach Vorgesetzte und zum Schluss die Kollegen.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also dann nehme ich meine verbesserte Form und überarbeite das Ganze noch mit euren Ratschlägen. Oder sollte sonst noch was verbessert werden und hinzugefügt, bzw. entfernt werden?
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Mach mal und setz es dann nochmal fertig hier rein zum drüberschauen.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
So in etwa:
Herr X, geboren am X, begann am 27.08.2007 seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel beim Kooperationsbetrieb X in X. Am 01.07.2010 bestand er erfolgreich seine Ausbildung mit einem guten Gesamtergebnis.
Während seiner Ausbildung durchlief Herr X die Abteilungen
• Wareneingang, Warenbestellung, Lager, Büro,
• Kasse, Warenauslieferung,
• Frischesortimente Obst und Gemüse, Wurst und Fleisch, Molkereiprodukte
• Fertigprodukte, Konserven, Tiefkühlkost,
• Süßwaren,
• Getränke, Leergut
• Internationalitäten,
• Backwaren, Teigwaren,
• Kaffee, Tee,
• Haushaltswaren, Aktionen, Drogerieartikel
und erwarb somit umfassende Kenntnisse.
Herr X führte die ihm angewiesenen Arbeiten stets selbständig, motiviert, mit großer Ausdauer und Sorgfalt aus. Dabei erledigte er auch unaufgefordert anstehende Aufgaben. Herr X entsprach immer den fachlichen Anforderungen des Berufes. Er arbeitete, auch unter Leistungsdruck, sehr konzentriert. Er hat die ihm zugetragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen verhielt sich Herr X stets angemessen. Er zeigte stets eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.
Mit dem Bestehen seiner mündlichen Prüfung bei der IHK am 01.07.2010 endete der befristete Kooperationsvertrag.
Wir bedanken uns bei ihm für seine stets wertvolle Arbeit und wünschen ihm beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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-- Editiert am 22.01.2011 15:12
Da sich keiner mehr meldet hier, denke ich ist das so okay oder? Vielen Dank für eure Hilfe.
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Ich wollte hierzu noch etwas schreiben, hatte es aber dann vergessen.
quote:
Gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen verhielt sich Herr X stets angemessen.
Mit dem angemessen habe ich so meine Probleme. Ich würde hier eher den Standardausdruck "einwandfrei" lieber sehen. Angemessen klingt irgendwie abwertend.
Was meinen hierzu noch andere?
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Ich stimme MitEtwasErfahrung zu, einwandfrei ist einiges besser als angemessen.
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Also so? :=)
Herr X, geboren am X, begann am 27.08.2007 seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel beim Kooperationsbetrieb X in X. Am 01.07.2010 bestand er erfolgreich seine Ausbildung mit einem guten Gesamtergebnis.
Während seiner Ausbildung durchlief Herr X die Abteilungen
• Wareneingang, Warenbestellung, Lager, Büro,
• Kasse, Warenauslieferung,
• Frischesortimente Obst und Gemüse, Wurst und Fleisch, Molkereiprodukte
• Fertigprodukte, Konserven, Tiefkühlkost,
• Süßwaren,
• Getränke, Leergut
• Internationalitäten,
• Backwaren, Teigwaren,
• Kaffee, Tee,
• Haushaltswaren, Aktionen, Drogerieartikel
und erwarb somit umfassende Kenntnisse.
Herr X führte die ihm angewiesenen Arbeiten stets selbständig, motiviert, mit großer Ausdauer und Sorgfalt aus. Dabei erledigte er auch unaufgefordert anstehende Aufgaben. Herr X entsprach immer den fachlichen Anforderungen des Berufes. Er arbeitete, auch unter Leistungsdruck, sehr konzentriert. Er hat die ihm zugetragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen verhielt sich Herr X stets einwandfrei. Er zeigte stets eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.
Mit dem Bestehen seiner mündlichen Prüfung bei der IHK am 01.07.2010 endete der befristete Kooperationsvertrag.
Wir bedanken uns bei ihm für seine stets wertvolle Arbeit und wünschen ihm beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Ich drücke die Daumen, dass der AG das so unterschreiben wird. Wenn ja, hat sich das umarbeiten wirklich gelohnt.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Okay vielen Dank! Ihr habt mir echt geholfen. Dann kann man hier ja nen Schlusspunkt setzen. :D
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