Qualifiziertes Arbeitszeugnis

20. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Hallo Leute, 


ich habe zum 30.11.2019 die Firma verlassen nach 3 Jahren. Mit meiner Kündigung vom 28.10.2019 habe ich ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert, vor 2 Wochen habe ich es nochmal per E-Mail beim Niederlassungsleiter angefordert immer noch keine Reaktion. Beide waren ohne eine Frist. 

Ich möchte jetzt nochmal ein Schreiben fertig machen, ist das so in Ordnung? Ich weiß nicht ob mir das zusteht direkt mit rechtliche Schritte zu drohen. Wäre schön wenn jemand schreiben könnte ob das so in Ordnung ist. 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.11.2019 habe ich Ihr Unternehmen verlassen und leider bis zum heutigen Tage kein Qualifiziertes Arbeitszeugniserhalten. Ich bitte Sie daher, zum 3 mal mir bis zum 12.01.2020ein schriftliches Qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, welches auch Aufgaben zu meiner Leistung als Mitarbeiter in der Sicherheitsleitstelle sowie als Stellvertretender Objektleiter beinhaltet.
Sollte ich bis zum oben genannten Termin das Zeugnis nicht erhalten haben, werde ich nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten." 

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39 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Kann man machen - aber ob es was bringt? (Bist du denn im Streit gegangen?) Ich möchte annehmen, dass es die Stimmung eher verschlechtert, wenn AN dem AG die Pistole auf die Brust setzen.
Vielleicht ist es zielführender, wenn du denen einen angemessenen Vorschlag für ein Zeugnis lieferst.

(Ich bin eigentlich kein Freund davon, dass MA ihre Zeugnisse selbst formulieren, aber manchmal mag es doch angesagt sein.)

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Grundsätzlich gilt bei den Arbeitspapieren, zu denen auch ein Arbeitszeugnis zählt, eine Holschuld. Insoweit kannst Du den ehemaligen Arbeitgeber lediglich bitten bzw. auffordern, einen Termin zu benennen, an dem Du das Zeugnis im Betrieb abholen kannst.

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#3
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Im großen und ganzen kann man schon sagen wir sind im Streit auseinander. Mein alter Arbeitgeber war sehr bockig das ich das Unternehmen verlassen habe, da sie noch großes mit mir vor hatten.

Mein Problem ist jetzt, ich habe sie 2 mal aufgefordert bis jetzt kam nichts.
Ich brauch aber das Zeugnis dringend zur Vorlage beim VDS für eine Prüfung, ich muss Arbeitsstunden einer Leitstelle nachweisen.

Also das schreiben so nicht abschicken?
Habt ihr ein besseres Muster?


Liebe Grüße

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
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#5
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für eure Mühe. Also selber ein Zeugnis erstellen werde ich nicht, dafür fehlt mir das wissen.
Muss schon professionell sein.
Ich werde einfach ein Muster nehmen, eine Frist setzen und hoffen das es bei der 3 Aufforderung etwas wird.
Echt zum kotzen das man wegen sowas noch einen hinterher rennen muss..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Du solltest Dir in jedem Falle auch bei fruchtlosem Fristablauf die klageweise Geltendmachung Deines Zeugnisanspruches sowie die Geltendmachung von etwaigen von Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Hast Du aus dem Arbeitsverhältnis denn noch Urlaubsansprüche, die abgegolten werden müssen? Liegt Dir, sofern erforderlich, die Arbeitsbescheinigung bereits vor?

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#7
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, für mich ist das gerade etwas zuviel Theorie, um diese Uhrzeit.
Für was Schadensersatz wenn ich in neuer Arbeit bin?
Nimm es mir nicht übel ich habe davon wirklich keine Ahnung.

Mit Arbeitsbescheinigung meinst du das Blatt was man nach dem Austritt erhält wo der Gesamte Verdienst drauf steht?

Wenn du zufällig ein Musterschreiben zur Hand hast das perfekt für mich wäre dann nehme ich das sehr gerne.

Dafür wäre ich sie dankbar.

Lg

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Angesichts der Umstände kannst du m.E. auch gleich vor Gericht gehen, statt einen Brief mit Klageandrohung zu schreiben.
Die Aussichten einer dritten Mahnung sind doch nicht höher als zuvor.

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#9
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde das jetzt nochmal so probieren.
Aber ich kann ohne Angst zu haben mit rechtlichen Schritten drohen ja?

Oder dreh ich mir damit selber einen Strick?

Nicht das die sich angegriffen fühlen.

Lg.

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Torsten88):
Wenn du zufällig ein Musterschreiben zur Hand hast das perfekt für mich wäre dann nehme ich das sehr gerne.


Du kannst wie folgt schreiben (angesichts der Tatsache, dass der Arbeitgeber bereits auf zwei Bitten hin nicht reagiert hat, habe ich etwas schärfer formuliert):

"Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit komme ich insbesondere auf mein Schreiben vom 28.10.2019 sowie auf meine E-Mail vom TT.MM.JJJJ zurück, mit denen ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis gebeten habe.

Da mir ein solches bis zum heutigen Tage nicht vorliegt, habe ich Sie zur Vermeidung von Weiterungen dringend aufzufordern, mir dieses umgehend, spätestens jedoch bis zum

TT.MM.JJJJ (Ausstellungsdatum zzgl. 14 Tage)



auszustellen.

Teilen Sie mir bitte weiterhin entweder mit, wann und bei wem ich das Arbeitszeugnis innerhalb der genannten Frist abholen kann oder übersenden Sie es mir bis zum dem vorgenannten Datum auf dem Postweg.

Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich unverzüglich und ohne weitere Nachricht rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten88"


Das Schreiben sollte nachweislich zugestellt werden. Hiernach kannst Du noch immer Deinen Zeugnisanspruch gerichtlich durchsetzen.

Mit der Thematik Arbeitszeugnis wirst Du Dich jedoch wohl oder über auseinandersetzen müssen, da Du ein empfangenes Zeugnis ja überprüfen können musst.

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#11
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke für deine Mühe.
Ich werde das so übernehmen, ich halte dich/euch auf dem laufenden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte nur bescheid geben das ich das Zeugnis heute erhalten habe. Hat keine Woche gedauert.
Die Frage ist jetzt welche Note ich bekommen habe.
Wenn ich das hier reinstelle, könnte mir jemand schreiben welche Note das ist?

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wir können das hier gerne kommentieren. Allerdings solltest Du das Arbeitszeugnis unbedingt anonymisiert einstellen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.12.2019 16:05

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#14
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wir können das hier gerne kommentieren. Allerdings solltest Du das Arbeitszeugnis unbedingt anonymisiert einstellen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.12.2019 16:05


Ja das hätte ich sowieso gemacht, danke für den Hinweis.
Aber ich sehe gerade man kann keine Bilder Hochladen. :(

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Nein, Du musst bitte einen Upload-Dienst bemühen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es abgetippt. Bin echt gespannt welche Note das ist.

"Herr XXX arbeitete Selbstständig, umsichtig, gründlich und mit Sachverstand und Kompetenz. In Problemsituationen und unter Belastung reagierte er souverän und regelrecht. Herr XXX war mit der aufgabenbezogenen Technik sehr gut vertraut. Alle Aufgaben wurden von Herrn XXX zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Herr XXX begegnete allen mit Respekt und Höflichkeit und hat sich durch seine versierte Arbeitsweise von allen Seiten Anerkennung erworben. Er bewies Loyalität zum Unternehmen und zu unserem Kunden. Er bewahrte stets die gebotene Vertraulichkeit, die für die Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen unerlässlich ist.
Sein verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war immer vorbildlich.
Insgesamt beurteilen wir Herr XXX als einen für den Sicherheitsdienst, in allen Bereichen geeigneten Mitarbeiter. "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung "Alle Aufgaben wurden von Herrn XXX zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt." entspricht der Note befriedigend.


Allerdings hat das Zeugnis andere/weitere Schwächen, so dass das Zeugnis nicht vorteilhaft ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Naja war ja klar wenn ich mit Rechtliche Schritte drohe..-_-

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ohne die Drohung hast Du ja überhaupt kein Zeugnis erhalten.

Du solltest den ehemaligen Arbeitgeber auffordern, das Zeugnis entsprechend zu korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber auf welcher Grundlage kann ich das machen? Habe ich überhaupt das Recht dazu? Und wie soll ich das schreiben am besten?
Und was genau ist jetzt an dem Zeugnis schlecht ausser das es die Note 3 hat?

Ach man, so ein Ärger aber auch nur wegen einem Zeugnis. :(

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Wurden die Tätigkeiten wie gewünscht aufgeführt? Hat das Zeugnis auch eine Beendigungsformel am Ende? Sind die Rechtschreibfehler von dir oder stehen sie so im Zeugnis?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aufführung der Tätigkeiten sind "ok" es sind ein paar mehr Sachen dazu geschrieben wie z.B. Kontrollgänge die ich nicht machen musste.
Aber das ist ok.
Die Schreibfehler könnten von mir sein, habe das schnell in meiner Pause abgetippt.

Was ist eine Beendigungsformel?

Wäre das schreiben so in Orndung?


"Arbeitnehmer
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

 

Ort, den Datum

 

Bitte um Korrektur des Arbeitszeugnisses vom (Datum)

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr(Name),

am (Datum) habe ich das von Ihnen erstellte Arbeitszeugnis erhalten. Dieses Zeugnis wird den gesetzlichen Ansprüchen eines ordnungsgemäßen und wohlwollenden Zeugnisses jedoch nicht gerecht.

Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Ein solches Zeugnis muss Angaben zu meinen Leistungen und meinem Verhalten im Arbeitsverhältnis enthalten. Es muss die von mir verrichteten Aufgaben und Tätigkeiten klar, genau und vollständig beschreiben. Die Leistungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und nachvollziehbar bewertet sein. Zudem muss das Zeugnis in sich schlüssig, frei von Widersprüchen und wohlwollend formuliert sein.

Leider wird Ihr Arbeitszeugnis vom (Datum) diesen Anforderungen nicht gerecht. Ich fordere Sie daher auf, das Zeugnis zu überarbeiten und entsprechend zu korrigieren.

Ich erwarte die neue Fassung des Zeugnisses bis zum (Datum). Sollten Sie mir bis zu diesem Zeitpunkt kein Zeugnis erteilt haben, das den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, werde ich mich veranlasst sehen, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift"





-- Editiert von Torsten88 am 28.12.2019 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Torsten88):
Ach man, so ein Ärger aber auch nur wegen einem Zeugnis.
Wieso Ärger? Und du hast es nach weniger als 4 Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten.

Warum ist es so spannend für dich, welche Note das wäre?
Andere Leser würden es evtl. (wenn alles lesbar wäre) besser *benoten*.

Und woher hast du dieses Schreiben in # 22?---Ist das evtl. ein bisschen hochgegriffen und recht aggressiv?
Wie siehst du dich denn selbst bewertet?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Torsten88):
Ach man, so ein Ärger aber auch nur wegen einem Zeugnis.
Wieso Ärger? Und du hast es nach weniger als 4 Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten.

Warum ist es so spannend für dich, welche Note das wäre?
Andere Leser würden es evtl. (wenn alles lesbar wäre) besser *benoten*.

Und woher hast du dieses Schreiben in # 22?---Ist das evtl. ein bisschen hochgegriffen und recht aggressiv?
Wie siehst du dich denn selbst bewertet?


Also ich finde es schon sehr wichtig das wenn man sich woanders bewirbt und sie das Zeugnis lesen dass sie einen Positiven Eindruck haben. Wenn da die Note 3 oder 4 steht dann bezweifle ich das sie einen einstellen werden.

Mindestens eine 2 steht mir zu. Ich habe das Objekt in dem ich war mitaufgebaut, die sind ganz einfach Bockig das ich abgehauen bin.

Das schreiben ist über einen Generator erstellt aus dem Internet.
Wie gesagt, was die Rechtlichen Sachen angeht habe ich leider keine Ahnung.
Deswegen bin ich hier.


Was würdest DU empfehlen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

In der Beendigungsformel steht in der Regel, wann und weshalb du das Unternehmen verlassen hast. Idealerweise steht dann auch noch, dass man dein Ausscheiden bedauert, dir für deine Mitarbeiter dankt und was man dir wünscht ("alles Gute und weiterhin viel Erfolg").

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
In der Beendigungsformel steht in der Regel, wann und weshalb du das Unternehmen verlassen hast. Idealerweise steht dann auch noch, dass man dein Ausscheiden bedauert, dir für deine Mitarbeiter dankt und was man dir wünscht ("alles Gute und weiterhin viel Erfolg").


Das steht drin.

Da steht das ich das Unternehmen verlassen wollte und sie mir danken für Die Zeit und alles gute wünschen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Um ein Zeugnis richtig beurteilen zu können, muss es vollständig vorliegen.

Dieses hier ist aber aus mehreren Gründen ungeeignet, Dein berufliches Fortkommen zu fördern (Rechtschreibfehler, falsche Reihenfolge der zu beurteilenden Leistungen, schlechte Beurteilung des Sozialverhaltens, keine Angabe des Auflösungsgrundes, keine Dankes-/Bedauernsformel sowie Wunschformel (wobei hierauf kein Anspruch besteht) etc).

Ob das Zeugnis den formalen Ansprüchen genügt, ist überhaupt nicht zu erkennen (Ausstellungsdatum, Zeugnisaussteller, Briefbogen etc.).

Vor diesem Hintergrund solltest Du dem ehemaligen Arbeitgeber einen eigenen Zeugnisvorschlag unterbreiten und ihn unter Fristsetzung auffordern, auf dieser Basis ein korrigiertes Zeugnis gegen Rückgabe des alten zu erstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Um ein Zeugnis richtig beurteilen zu können, muss es vollständig vorliegen.

Dieses hier ist aber aus mehreren Gründen ungeeignet, Dein berufliches Fortkommen zu fördern (Rechtschreibfehler, falsche Reihenfolge der zu beurteilenden Leistungen, schlechte Beurteilung des Sozialverhaltens, keine Angabe des Auflösungsgrundes, keine Dankes-/Bedauernsformel sowie Wunschformel (wobei hierauf kein Anspruch besteht) etc).

Ob das Zeugnis den formalen Ansprüchen genügt, ist überhaupt nicht zu erkennen (Ausstellungsdatum, Zeugnisaussteller, Briefbogen etc.).

Vor diesem Hintergrund solltest Du dem ehemaligen Arbeitgeber einen eigenen Zeugnisvorschlag unterbreiten und ihn unter Fristsetzung auffordern, auf dieser Basis ein korrigiertes Zeugnis gegen Rückgabe des alten zu erstellen.


Wenn ich das wissen dazu hätte, dann würde ich das sehr gerne machen. Allerdings habe ich 0 Ahnung wie man ein Zeugnis erstellt.
Woher sollte ich das auch wissen. Leider..

Gibt es einen Upload wo das Zeugnis hochladen kann zensiert, und es nicht für immer gespeichert wird?
Dann lade ich es hoch dann schau dir das bitte mal genau an.
Und vielleicht kann man dann nochmal entscheiden was ich jetzt machen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Torsten88):
Mindestens eine 2 steht mir zu
Das gibt es nicht, das Zustehen.
Zitat (von Torsten88):
Da steht das ich das Unternehmen verlassen wollte und sie mir danken für Die Zeit und alles gute wünschen.
Da ist nix von *bockig*, das ist also in Ordnung.
Zitat (von Torsten88):
Ich habe das Objekt in dem ich war mitaufgebaut,
Egal. Dafür haben sie dir doch gedankt.

Damit kannst du dich durchaus auch bewerben.
Sehr oft dauert es sehr viel länger mit einem Zeugnis, wenn der AG *bockig* über den Weggang ist.
Zitat (von Torsten88):
Was würdest DU empfehlen?
Ich würde das recht ordentliche Zeugnis für Bewerbungen und für die Prüfung nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Torsten88
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, auch dir danke für deine Mühe.
Was allerdings nicht in meinen Kopf will, wie hier die Unterschiedlichen Meinungen zustande kommen.
Einer sagt das Zeugnis ist alles andere als gut, der andere sagt das ist akzeptabel.

Was genau ist jetzt korrekt?

-- Editiert von Torsten88 am 28.12.2019 20:33

0x Hilfreiche Antwort

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