Qualifiziertes Arbeitszeugnis - wer erstellt?

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)
Qualifiziertes Arbeitszeugnis - wer erstellt?

Guten Abend an alle!

ich sehe gerade einem evtl. anrollendem Problem entgegen und bitte um eure Meinung.
Ich wurde während einer Erkrankung ordentlich gekündigt und freigestellt. Ursprünglich als Büroassistentin eingestellt, nach wenigen Monaten aber zu Projektmanagerin befördert. Leider wurde die Beförderung nicht schriftlich festgestellt - die neuen Aufgaben aber lassen sich auzfgrund Visitenkarten, Lieferantenkontakte, Geschäftsreisen etc. nachvollziehen.

Der Arbeitgeber hat zwischenzeitlich neue Mitarbeiter, welche weder sprachlich, noch fachlich meine Aufgaben beschreiben könnten. Mein unmittelbarer Vorgesetzter war der Geschäftsführer, welcher auch ein sehr schlechtes Deutsch beherrscht.
Nun geht es um das Zeugnis, welches mein AG mir am letzten Arbeitstag aushändigen muss. Ich verfolgen das Ziel die Unterlagen von einer Zeugnis-Agentur schreiben zu lassen und werde den AG bitten diese Kosten zu tragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er sich weigert, mir aber ein unzureichende Unterlagen übergibt, weshalb ich wahrscheinlich prozessieren muss..
Wie kann ich diese Situation im Vorfeld vermeiden? Ich möchte ein Zeugnis, aber nicht jahrelang darum streiten müssen. Wie taktiere ich am Besten?
Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Ich verfolge das Ziel die Unterlagen von einer Zeugnis-Agentur schreiben zu lassen und werde den AG bitten diese Kosten zu tragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er sich weigert, mir aber ein unzureichende Unterlagen übergibt, weshalb ich wahrscheinlich prozessieren muss.."

Sie pokern hoch. Das wird nicht funktionieren. Es gibt keinen Rechtsanspruch, sein Zeugnis von einer Agentur schreiben zu lassen. Hab auch noch nie von einer erfolgreichen Klage zu dem Thema gehört.

Alternativ könnten Sie doch ein Zeugnis schreiben und dem Arbeitgeber vorlegen. Sie können doch Ihre Arbeit am besten sprachlich und fachlich beschreiben, oder? Viele Arbeitgeber freuen sich sogar, wenn man ihnen diese unliebsame Tätigkeit abnimmt. Das ist gängige Praxis.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

den Ausführungen von hamburgerin schließe ich mich an.

In meinem Fall war es auch so. Mein ehemaliger AG hat mich mein Arbeitszeugnis selber schreiben lassen. Etwas Recherche im Net, wegen der gänigen Formulierungen, ist in dem Fall sehr hilfreich.

Den erstellten Text dann vielleicht hier noch mal einstellen, zwecks Gegenlesen.

Den Anspruch auf Kostenerstattung für eine "Zeugnis-Agentur" würde ich auch nicht sehen.

LG nero

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Nun ja - ich habe es wohl unglücklich formuliert.
Vielleicht eher so:

1. Ich werde selbst KEIN Zeugnis schreiben - auf gar keinem Fall!

2. Ich habe rechtlichen Anspruch auf ein qualifizertes Zeugnis, welches mir kein Mitarbeiter liefern kann.

Natürlich habe ich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Zeugniserstellung durch eine Fachagentur, ich möchte aber diese Möglichkeit dem AG anbieten bzw. ihm vorschlagen.
Falls er nicht einverstanden ist und auf seiner "Version" besteht - die gab es schon bei einer früheren Kollegin, so muss ich es einklagen mit vielen Beanstandungen.. Deren Zeugnisse waren gravierend, viele Rechtschreibfehler, stilistisch falsch, oberflächliche Äusserungen etc.

Die Frage ist daher - wie bringe ich dem AG höflich und freundlich nahe, dass die Kostenübernahme einer Zeugnis-Agentur (ca. 300 Eu)für ihn um einiges günstiger ist als eine Klage mit allen Folgen? Sollte ich diesen Vorschlag bereits VOR der Zeugniserstellung machen oder erst warten? Ich bin rechtschutzversichert, der AG nicht - möchte aber dieses Argument nicht so offensichtlich nutzen..


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

1."Ich habe rechtlichen Anspruch auf ein qualifizertes Zeugnis, welches mir kein Mitarbeiter liefern kann."

"Ich werde selbst KEIN Zeugnis schreiben - auf gar keinem Fall!"

Würden sie uns auch den Grund mitteilen?

2."Falls er nicht einverstanden ist und auf seiner "Version" besteht - die gab es schon bei einer früheren Kollegin, so muss ich es einklagen mit vielen Beanstandungen.."

Ja, und die Kosten tragen Sie beide, jeder für sich. Sie sollten umgehend bei der RV abklären, ob dieser Fall mitversichert ist. Im voraus wird da wohl keiner die Kostenübernahme zusagen, ein Zeugnis müßte schon erstellt sein.
Ansonsten gilt:Ihr Anwalt, Ihre Agentur, Ihre Kosten. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anwalt. Egal, wer gewinnt.

Natürlich können Sie Ihren Arbeitgeber verklagen. Das Zeugnis muß aber wahrheitsgemäß sein, der nächste AG könnte sonst den alten AG verklagen wegen wahrheitswidriger Angaben.






-- Editiert am 13.07.2011 21:56

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
"Ich werde selbst KEIN Zeugnis schreiben - auf gar keinem Fall!"
Zitat:
Würden sie uns auch den Grund mitteilen
?

Natürlich - der Grund hierfür ist, dass ich absolut keine Erfahrung in Zeugniserstellung habe. Ich müsste hierfür viel Zeit und Nerven aufwenden und bin einfach kein "Schreiber". Meinen Anwalt habe ich auch zu diesem Thema angesprochen - ich bat ihn evtl. um Zeugniserstellung bzw. Korrektur, worauf er empört antwortete - dies sei die Aufgabe des Arbeitgebers, der AG solle sich bitte hierfür Personal einstellen oder zu Rate ziehen.

Selbstverständlich werde ich nur wahrheitsgemäße Änderungen einklagen - es soll ja nicht gelogen werden.

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

im prinzip bin ich deiner meinung, dass es nicht aufgabe des AN ist, sein eigenes zeugnis zu schreiben. das oft gepriesene angebot an eine/n AN, das zeugnis selbst zu verfassen, scheint mir eine falle zu sein, weil ein AN ja schlecht gegen seine eigene zeugnisformulierungen klagen kann, sollten sie fehlerhaft sein.
in deinem fall würde ich aber doch dazu raten. denn du baust so etwas wie ein unlösbares problem zusammen, wenn du konstatierst, dass die zuständigen objektiv nicht dazu in der lage sind, du dich aber andererseits strikt weigerst. ein mittelweg könnte noch sein, dass dein ex-chef das zeugnis mit allen rechtschreibfehlern im entwurf erstellt und du hilfreich korrigierst, bis eine brauchbare endfassung entstanden ist.
und was die schwierigkeit des schreibens angeht: es gibt um ein paar euro wirklich gute bücher dazu.

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5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Wir halten fest, dass in dieser Firma die ehemalige Büroassistentin (jetzt Projektmanagerin) nicht in der Lage wäre, sich in ein Thema einzulesen und ein Schriftstück zu formulieren. Ebenso wenig die neuen bzw. verbliebenen Mitarbeiter. Und auch nicht der Anwalt, zu dessen Aufgaben es doch eigentlich gehört, Zeugnisformulierungen beurteilen zu können.

Kein Wunder, dass man in Deutschland über Fachkräftemangel klagt ...

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo blaubär+,
so ist das- nur dass das "Problem" dennoch gut lösbar ist, indem der AG einfach seinen Verpflichtungen nachgeht und wenn er in der Lage ist ein Unternehmen in der EU anzumelden und zu führen, dann sollte er in der Lage sein all die "unwichtigen Nebensächlichkeiten" zu erledigen.
Ich habe meinen Vorschlag an den AG verfasst und bestätigt bekommen dass 2 Personen ( 1 ist einen Assistentin, die mit mir 1 Woche zusammengearbeitet hat und ein 2ter MA aus dem Ausland, der kein Deutsch kann und nur einen Schulabschluss hat) meine Unterlagen erstellen werden. Da bin ich ja gespannt.

@Schnuckelchen, irgendwie hast Du denn Sinn und Hintergrund nicht verstanden. Wenn Du umsonst Augaben für andere erledigst, so ist das Deine Sache.. Ferner ist es nicht die übliche Aufgabe eines Anwaltes Zeugnisse zu erstellen, sondern diese zu prüfen.

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5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Wer im Glashaus sitzt ....
im ersten Posting in den ersten 4,5 Zeilen 4 Fehler unterzubringen ist eine stramme Leistung! Mein Respekt!
Ich rate Ihnen daher auch dringend ab, das Zeugnis selbst zu formulieren und zu schreiben.
Ich kenne Firmen, die eine "Tipse" bei solcher Arbeitsqualität wegen Schlechtleistung entlassen.

quote:
die neuen Aufgaben aber lassen sich auzfgrund Visitenkarten, Lieferantenkontakte, Geschäftsreisen etc. nachvollziehen.

Was auf Ihre Visitenkarte gedruckt wurde beschreibt also Ihre Arbeitsinhalte?
Lieferantenkontakte - kann alles sein vom Türöffnen, wenn der Postmann zweimal klingelt bis ...
und an Geschäftsreisen kann man höchstens ablesen, wie weit entfernt Sie sich vom Firmensitz aufgehalten haben.
quote:
Mein unmittelbarer Vorgesetzter war der Geschäftsführer, welcher auch ein sehr schlechtes Deutsch beherrscht.

Zur Formulierung der Kündigung hat es ja nun schon mal gereicht. Daher müssen Sie gar nicht so pessimistisch sein.
quote:
Nun geht es um das Zeugnis, welches mein AG mir am letzten Arbeitstag aushändigen muss.

Worauf begründen Sie diese Aussage?

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