Hallo,
ich bitte um eure Hilfe.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie mir mein Arbeitgeber schnellstens ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt?
In den zwei Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht will der Richter nichts davon vernommen und aufgenommen haben wollen. Dabei wurde die Zusendung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im Protokoll festgehalten und genehmigt. Daraufhin habe ich mir kein Widerspruchsrecht eingeräumt. Im schriftlichen Vergleichsprotokoll wurde hierüber nichts festgehalten.
Nach zweimaligen Anschreiben und Erklärung hierüber beim Arbeitsgericht wurde ich nur abgewiesen. Angeblich wurde das Band angehört und das Arbeitszeugnis war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, denn dies war der Beweggrund meiner zweiten Klage. Dies teilte ich dem Arbeitsgericht ebenfalls ohne Erfolg mit.
Was kann ich nun tun?
Danke und frohe Osterfeiertage
Qualifiziertes Arbeitszeugnis - wie bekomme ich es schnellstens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meinen Ex-Arbeitgeber habe ich mehrfach freundlich darum gebeten, das Arbeitszeugnis mit einer Frist von 10 Tagen auszustellen und zuzusenden, weil ich dieses für Bewerbungen dringend benötige.
Dies habe ich in regelmäßigen Abständen bereits 5 mal (per Anschreiben und email) seit Oktober 2005 bis heute gemacht.
Auch das hat nicht geholfen.
Wurde das AV mit Ihrem AGeber vergleichsweise beendet?
Wenn ja, wurde in den Vergleich eine Ausgleichsklausel, wonach alle Ansprüche aus dem AV mit Abschluß des Vergleichs abgegolten sein sollen, aufgenommen?
Wenn ja, wird man trotz zum Teil bstrittener Auffassung wohl doch noch ein qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitgeber anläßlich der Beendigung des AV verlangen können (BAG, Urteil vom 10.05.1978, abgedruckt in: DB 1978, S. 2083).
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Da bleibt wohl kaum ein Weg als mal wieder zum Arbeitsgericht zu gehen und auf Erteilung eines Zeugnisses zu klagen.
ja, in der Gerichtsverhandlung kam es zum Vergleich, wonach die Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende Januar 2006 ausgezahlt wurde.
Eine sog. Ausgleichsklausel gab es nicht.
Nur was mich wundert ist, daß es im zweiten Vergleichsgespräch, wonach u.a. Bürokosten anerkannt wurden, der Punkt des Arbeitszeugnisses Bestandteil der Verhandlung war. Dies wird nun vom Richter anders dargestellt: "war nicht Bestandteil der Verhandlung".??? Thema verfehlt!!!
Da hilft wohl in der Tat nur ein gerichtliches Verfahren weiter.
Danke für die Hilfe!
Heißt das, daß ich nun zum dritten mal zum 300km entfernten Arbeitsgericht fahren muß, oder kann dies auch schriftlich durch den Richter entschieden werden?
quote:<hr size=1 noshade>Heißt das, daß ich nun zum dritten mal zum 300km entfernten Arbeitsgericht fahren muß <hr size=1 noshade>
Wenn der allgemeine Gerichtstand für Sie zu unbequem ist, kommmen ggf. bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Gerichtsstände des Erfüllungsortes oder der Niederlassung in Betracht.
Ansonsten gilt der Vorrang der Mündlichkeit und damit der Ausschluß einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (siehe § 46 Abs. 2 ArbGG ).
-- Editiert von thosim am 20.04.2006 19:08:03
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