Ich war Skifahren in Ischgl, an dem Wochenende als das Patznauntal geschlossen wurden. Daraufhin hat das Auswertige Amt Tirol zum Risikogebiet erklärt. Mein Arbeitgeber hat gesagt ich muss 14 Tage daheim bleiben und rechnet mir das als Minusstunden an. Ist das korrekt?
Quarantäne
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein. Hast du noch nicht gegoogelt? Du bist doch seit 14.3./16.3. schon in Quarantäne, oder?ZitatIst das korrekt? :
https://www.finanztip.de/blog/coronavirus-quarantaene-und-arbeitsrecht-wann-ihr-chef-den-lohn-weiterzahlen-muss/
7. Was ist mit meinem Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?
Größere finanzielle Einbußen müssen Arbeitnehmer unter Quarantäne nicht befürchten. Ihre Firma muss zunächst das Gehalt weiterzahlen, da Sie einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Ihr Vorgesetzter kann verlangen, dass Sie zu Hause arbeiten, falls das geht. Klappt das nicht, werden Sie als Mitarbeiter rechtlich so behandelt, als wären Sie krank. Es gibt also eine Lohnfortzahlung. Die Bundesländer haben angekündigt, den Arbeitgebern diese Zahlungen zu erstatten. Beides – Quarantäne und Erstattung – ist in Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.
ZitatDu bist doch seit 14.3./16.3. schon in Quarantäne, oder? :
Nein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann.
ZitatMein Arbeitgeber hat gesagt ich muss 14 Tage daheim bleiben und rechnet mir das als Minusstunden an. Ist das korrekt? :
Nein. Wenn er Dich 14 Tage nicht arbeiten lassen will, ist das sein
Vergnügen, da wird man keine Minusstunden durchsetzen können.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jein.
Eine gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (ohne Minusstunden) besteht derzeit nur bei amtlich angeordneter Quarantäne. Die erfolgt aber nur, wenn man mindestens 15 Minuten "face-to-face"-Kontakt mit einer Person hatte, die nachweislich(!) an Corona erkrankt ist.
Das was der Arbeitgeber hier macht, ist eine vorsorgliche Quarantäne - was zwar sinnvoll ist, aber gesetzlich nicht geregelt ist.
D.h. *wenn* in dem Betrieb eine flexible Abeitszeit besteht, kann der Arbeitgeber im Zuge seines Direktionsrechts den Arbeitnehmer auch dazu auffordern, die Flexibilität zu nutzen und die Arbeit anders zu verteilen (jetzt nichts arbeiten, dafür später mehr). Der Aufbau von Minusstunden ist also nicht zwangsläufig ausgeschlossen.
Zitat:Nein. Wenn er Dich 14 Tage nicht arbeiten lassen will, ist das sein
Vergnügen, da wird man keine Minusstunden durchsetzen können.
Das wäre der Fall, wenn es feste Arbeitszeiten gibt.
Bei flexiblen Arbeitszeiten sieht es für den Arbeitgeber besser aus - denn der Arbeitgeber kann - je nach den Regelung im Betrieb / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag - bestimmen, dass die Flexibilität auch ausgenutzt wird.
Hmm, wo kann man das denn lesen?ZitatNein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann. :
Hmm, wo kann man das denn lesen?ZitatNein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann. :
Zitat:Hmm, wo kann man das denn lesen?
im Ausgangsbeitrag.
Der Arbeitgeber hat bestimmt, dass der Arbeitnehmer zu Hause bleiben soll.
Wäre es eine offizielle Quarantäne, wäre die Anordnung direkt vom Gesundheitsamt gekommen.
Ach so. Danke.
Ich las im Betreff: Quarantäne.
Daraus habe ich verknüpft, dass der TE tatsächlich in Quarantäne geschickt wurde.
Wie blöd von mir---
Ob dem Fragesteller bewusst ist, was der Unterschied bedeutet?
Na ja, er wollte ja nur wissen, ob das korrekt ist...
Zitat:Ob dem Fragesteller bewusst ist, was der Unterschied bedeutet?
Ja, das ist das Problem.
Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob offizielle Quantäne vom Gesundheitsamt angeodnet wurde oder ob der Arbeitgeber die Arbeitnehmer vorsorglich nach Hause schickt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten