Quarantäne

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Basuff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Quarantäne

Ich war Skifahren in Ischgl, an dem Wochenende als das Patznauntal geschlossen wurden. Daraufhin hat das Auswertige Amt Tirol zum Risikogebiet erklärt. Mein Arbeitgeber hat gesagt ich muss 14 Tage daheim bleiben und rechnet mir das als Minusstunden an. Ist das korrekt?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Basuff):
Ist das korrekt?
Nein. Hast du noch nicht gegoogelt? Du bist doch seit 14.3./16.3. schon in Quarantäne, oder?

https://www.finanztip.de/blog/coronavirus-quarantaene-und-arbeitsrecht-wann-ihr-chef-den-lohn-weiterzahlen-muss/
7. Was ist mit meinem Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?
Größere finanzielle Einbußen müssen Arbeitnehmer unter Quarantäne nicht befürchten. Ihre Firma muss zunächst das Gehalt weiterzahlen, da Sie einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Ihr Vorgesetzter kann verlangen, dass Sie zu Hause arbeiten, falls das geht. Klappt das nicht, werden Sie als Mitarbeiter rechtlich so behandelt, als wären Sie krank. Es gibt also eine Lohnfortzahlung. Die Bundesländer haben angekündigt, den Arbeitgebern diese Zahlungen zu erstatten. Beides – Quarantäne und Erstattung – ist in Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du bist doch seit 14.3./16.3. schon in Quarantäne, oder?

Nein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann.



Zitat (von Basuff):
Mein Arbeitgeber hat gesagt ich muss 14 Tage daheim bleiben und rechnet mir das als Minusstunden an. Ist das korrekt?

Nein. Wenn er Dich 14 Tage nicht arbeiten lassen will, ist das sein
Vergnügen, da wird man keine Minusstunden durchsetzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Jein.
Eine gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (ohne Minusstunden) besteht derzeit nur bei amtlich angeordneter Quarantäne. Die erfolgt aber nur, wenn man mindestens 15 Minuten "face-to-face"-Kontakt mit einer Person hatte, die nachweislich(!) an Corona erkrankt ist.
Das was der Arbeitgeber hier macht, ist eine vorsorgliche Quarantäne - was zwar sinnvoll ist, aber gesetzlich nicht geregelt ist.
D.h. *wenn* in dem Betrieb eine flexible Abeitszeit besteht, kann der Arbeitgeber im Zuge seines Direktionsrechts den Arbeitnehmer auch dazu auffordern, die Flexibilität zu nutzen und die Arbeit anders zu verteilen (jetzt nichts arbeiten, dafür später mehr). Der Aufbau von Minusstunden ist also nicht zwangsläufig ausgeschlossen.

Zitat:
Nein. Wenn er Dich 14 Tage nicht arbeiten lassen will, ist das sein
Vergnügen, da wird man keine Minusstunden durchsetzen können.

Das wäre der Fall, wenn es feste Arbeitszeiten gibt.
Bei flexiblen Arbeitszeiten sieht es für den Arbeitgeber besser aus - denn der Arbeitgeber kann - je nach den Regelung im Betrieb / Arbeitsvertrag / Tarifvertrag - bestimmen, dass die Flexibilität auch ausgenutzt wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann.
Hmm, wo kann man das denn lesen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, ganz offenbar nicht wie man lesen kann.
Hmm, wo kann man das denn lesen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Hmm, wo kann man das denn lesen?

im Ausgangsbeitrag.
Der Arbeitgeber hat bestimmt, dass der Arbeitnehmer zu Hause bleiben soll.
Wäre es eine offizielle Quarantäne, wäre die Anordnung direkt vom Gesundheitsamt gekommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ach so. Danke.
Ich las im Betreff: Quarantäne.
Daraus habe ich verknüpft, dass der TE tatsächlich in Quarantäne geschickt wurde.
Wie blöd von mir--- :bang:

Ob dem Fragesteller bewusst ist, was der Unterschied bedeutet?
Na ja, er wollte ja nur wissen, ob das korrekt ist...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ob dem Fragesteller bewusst ist, was der Unterschied bedeutet?

Ja, das ist das Problem.
Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob offizielle Quantäne vom Gesundheitsamt angeodnet wurde oder ob der Arbeitgeber die Arbeitnehmer vorsorglich nach Hause schickt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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