Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 6 Wochen zum Quartalsende Kündigunsfrist habe. Jetzt wurde doch irgendwann das Gestzt geändert das es nur noch 4 Wochen sind. Was ist denn jetzt richtig bzw was ist gültig?
Will bald kündigen, aber es nicht zu früh sagen:-)))
Vielen Dank
Grüsse
Blubber10
Quartalsende Kündigunsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es ist zwischen der gesetzlichen Kündigungsfrist und der einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu unterscheiden. Die gesetzliche Kündigungsfrist greift immer dann, wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde.
Die vertragliche Kündigungsfrist, darf außerdem den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als die gesetzliche Frist. Günstigere Regelungen sind erlaubt.
Da deine vertragliche Kündigungsfrist länger als die gesetzliche Frist ist, kommt bei dir die vertraglich vereinbarte Frist zur Anwendung...also 6 Wochen zum Quartalsende.
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine längere Frist günstiger für den Arbeitnehmer ist...Stichwort:Arbeitsplatzsicherheit.
und gibt es eine möglichkeit, dass ich da trotzdem rauskomme??? oder hab ich keine chancen....??
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Hallo,
wie sagte mal jemand so schön: Redenden Menschen kann geholfen werden. Wenn du eher gehen willst, sprich mit deinem momentanen Chef. Wenn ein MA seine Wechselabsicht ankündigt, ist sowieso klar, dass er für das Unternehmen nicht mehr volle Kraft läuft. Viele Chefs reagieren nach dem Motto "REisende soll man nicht aufhalten" und stimmen einer vorzeitien Auflösung des Arbeitsvertrags zu. Davon muss ja nix in deinem Zeugnis stehen.
Gruß karamel
daran hab ich auch gedacht, allerdinsg kann ich das erst machen wenn ich ein vertrag von der neuen stelle habe....
vielen Dank karamel....
Blubber
Einseitig kommst du auf keinen Fall aus dieser Kündigungsfrist! Eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber ist jedoch möglich.
Hallo Blubber,
in der Regel läuft das so: Mit dem neuen AG sprichst du und sagst, wie es ist - weist aber darauf hin, dass du nach Erhalt eines Unterschriebenen Arbeitsvertrags alles daran setzen wirst, zum Wunschtermin anzufangen. Der neue AG schreibt in den ARbeitsvertrag rein "Arbeitsbeginn zum xx.xxx (Datum, dass nach Ablauf deiner regulären Kündigungsfrist möglich wäre) oder früher. Somit bist du af jeden Fall abgesichert. Dann gehst du zu deinem jetzigen AG und sagst, dass du kündigen willst und schlägst einen Aufhebungsvertrag vor. Meist klappt das auch. Was hat der alte AG davon, dich nicht gehen zu lassen, wenn du mental dich doch ohnehin verabschiedet hast? Aber bitte erst machen, wenn du definitiv die Zusage für eine neue Stelle hast!
Auch wenn in Stellenausschreibungen die Angabe des frühstmöglichen Eintrittstermins gefordert ist: den gesetzlichen Termin reinschreiben und dann Zusatz: nach Absprache auch früher.
Gruß karamel
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