Quartalsende Kündigunsfrist

13. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
blubber10
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Quartalsende Kündigunsfrist

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 6 Wochen zum Quartalsende Kündigunsfrist habe. Jetzt wurde doch irgendwann das Gestzt geändert das es nur noch 4 Wochen sind. Was ist denn jetzt richtig bzw was ist gültig?
Will bald kündigen, aber es nicht zu früh sagen:-)))
Vielen Dank
Grüsse
Blubber10

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Es ist zwischen der gesetzlichen Kündigungsfrist und der einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu unterscheiden. Die gesetzliche Kündigungsfrist greift immer dann, wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde.

Die vertragliche Kündigungsfrist, darf außerdem den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als die gesetzliche Frist. Günstigere Regelungen sind erlaubt.

Da deine vertragliche Kündigungsfrist länger als die gesetzliche Frist ist, kommt bei dir die vertraglich vereinbarte Frist zur Anwendung...also 6 Wochen zum Quartalsende.
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine längere Frist günstiger für den Arbeitnehmer ist...Stichwort:Arbeitsplatzsicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blubber10
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

und gibt es eine möglichkeit, dass ich da trotzdem rauskomme??? oder hab ich keine chancen....??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

wie sagte mal jemand so schön: Redenden Menschen kann geholfen werden. Wenn du eher gehen willst, sprich mit deinem momentanen Chef. Wenn ein MA seine Wechselabsicht ankündigt, ist sowieso klar, dass er für das Unternehmen nicht mehr volle Kraft läuft. Viele Chefs reagieren nach dem Motto "REisende soll man nicht aufhalten" und stimmen einer vorzeitien Auflösung des Arbeitsvertrags zu. Davon muss ja nix in deinem Zeugnis stehen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blubber10
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

daran hab ich auch gedacht, allerdinsg kann ich das erst machen wenn ich ein vertrag von der neuen stelle habe....

vielen Dank karamel....

Blubber

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Einseitig kommst du auf keinen Fall aus dieser Kündigungsfrist! Eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber ist jedoch möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Blubber,

in der Regel läuft das so: Mit dem neuen AG sprichst du und sagst, wie es ist - weist aber darauf hin, dass du nach Erhalt eines Unterschriebenen Arbeitsvertrags alles daran setzen wirst, zum Wunschtermin anzufangen. Der neue AG schreibt in den ARbeitsvertrag rein "Arbeitsbeginn zum xx.xxx (Datum, dass nach Ablauf deiner regulären Kündigungsfrist möglich wäre) oder früher. Somit bist du af jeden Fall abgesichert. Dann gehst du zu deinem jetzigen AG und sagst, dass du kündigen willst und schlägst einen Aufhebungsvertrag vor. Meist klappt das auch. Was hat der alte AG davon, dich nicht gehen zu lassen, wenn du mental dich doch ohnehin verabschiedet hast? Aber bitte erst machen, wenn du definitiv die Zusage für eine neue Stelle hast!

Auch wenn in Stellenausschreibungen die Angabe des frühstmöglichen Eintrittstermins gefordert ist: den gesetzlichen Termin reinschreiben und dann Zusatz: nach Absprache auch früher.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen