RA vom DGB oder über Versicherung??

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Motzki
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
RA vom DGB oder über Versicherung??

Wer weis Rat??

Angenommen ich möchte mich nicht weiter von der IGM bzw. DGB vor Gericht vertreten lassen.

Ich habe eine Private Berufsrechtschutzversicherung kann ich über diese den Prozess ( Kammertermin im Dez. ) weiter abwickeln und mir selber einen RA aussuchen??

Wenn ich den Prozess verlieren sollte was kommen dann für kosten auf mich zu??

Mfg Motzki

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

Du kannst Dir einen eigenen Anwalt suchen, klar. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten hierfür, wenn das Risiko versichert ist.

Du mußt aber, bevor Du einen neuen Anwalt einschaltest, dem alten das Mandat kündigen (sonst herrscht Doppelvertretung).

Bei arbeitsgerichtlichen Sachen haftet jede Partei für ihre eigenen Kosten selbst, eine Erstattung durch die Gegenseite scheidet aus.

Lediglich die Gerichtskosten werden nach Obsiegen oder Unterliegen verteilt. Das macht aber das Gericht im Anschluß an die Verhandlung.

Deine Rechtsschutzversicherung wird die Anwaltskosten und auch die -möglicherweise- zu zahlenden Gerichtskosten übernehmen. Nicht übernehmen werden sie Fahrtkosten des Anwaltes, wenn der Verhandlungsort nicht mehr als 100 km vom Kanzleisitz des Anwaltes entfernt liegt. Also die wirst Du möglicherweise dem Anwalt aus eigener Tasche erstatten müssen.



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Motzki
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die info

Der RA welchen ich im Auge habe ist in der gleichen Stadt ansässig wo die Verhandlung im Dez. ist.

Aber wie ist das gemeint wenn das Risiko versichert ist????



Mfg Motzki

-- Editiert von Motzki am 27.10.2004 17:26:13

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

>Aber wie ist das gemeint wenn das Risiko versichert ist????

es ist nicht alles versichert. evtl. wurde nur miet- und verkehrsrecht aufgenommen, arbeitsrecht aber nicht. sie müssen also in ihren vertrag schauen oder bei der versicherung nachfragen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich muß da gerade dann denken, dass man, ist ein Risiko doppelt versichert, in bestimmten Fällen nicht Anspruch auf Leistung beider Versicherungen hat.

Und da weiß ich eben nicht, ob sich Ihre Berufsrechtsschutzversicherung nicht darauf zurückziehen kann, Sie seien ja schon vertreten.

Ich würde, bevor ich einen besseren Anwalt beauftrage, das doch mit der Versicherung vorher abklären.

1x Hilfreiche Antwort

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