Hallo.
Ich bin Student und habe seit kurzem eine Tätigkeit als Studentische Hilfskraft übernommen. Ich arbeite dort 12 Stunden á 9,70 EUR. Brutto werden mir 506,11 EUR gezahlt, es wird mir jedoch ein Rentenversicherungsbetrag von 47,32 EUR abgezogen. Somit wird mir ein Netto-Lohn von 458,79 EUR ausgezahlt. (Fragt mich bitte nicht, wieso die Rechnung nicht aufgeht... 12 * 4 * 9,70 EUR = 465,60 EUR; das Ganze basiert laut Arbeitsvertrag zusätzlich auf einem Faktor: 12 * 9,70 EUR * 4,348 = 506,1072 EUR).
Ärgerlich ist nun, dass mein Beitrag bei der Krankenkasse um etwas über 40 EUR im Monat angestiegen ist. Somit arbeite ich eine Stunde pro Woche gratis (vielleicht sollte ich 11 Stunden nachverhandeln).
Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse entsprechen diese 47,32 EUR dem Arbeitgeberbeitrag. Wieso wird dieser Arbeitgeberbeitrag meinem Verdienst aufgeschlagen und dann wieder abgezogen? Dadurch steigen meine Zahlungen bei der Krankenkasse stark an, obwohl ich ja das Geld niemals erhalten habe. "Arbeitgeberbeitrag" klingt jetzt für mich eher nach "Beitrag vom Arbeitgeber"
Danke für Hilfe.
Lars-Daniel
RV-Beitrag treibt Krankenkassenbeitrag hoch
22. November 2016
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Frage vom 22. November 2016 | 04:00
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 13x hilfreich)
RV-Beitrag treibt Krankenkassenbeitrag hoch
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#1
Antwort vom 22. November 2016 | 08:04
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitat4,348 :
Das ist der Faktor für die Wochen pro Monat: 365,25 Tage/Jahr : 7 Tage/Woche : 12 Monate
ZitatDadurch steigen meine Zahlungen bei der Krankenkasse stark an, obwohl ich ja das Geld niemals erhalten habe. :
Was steht in der Verdienstabrechnung zur Krankenkasse? Die studentische Krankenversicherung sollte gar nicht berührt werden, da nicht mehr als 20 Stunden/Woche gearbeitet wird. Hier gab es zum laufenden Wintersemester sowieso eine Erhöhung aufgrund der allgemeinen BAföG-Erhöhung.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 22. November 2016 | 08:26
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDer TE ist über 30 Jahre... :
Das ist in der Tat eine nicht unwichtige Information.
#4
Antwort vom 22. November 2016 | 18:00
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatDas ist in der Tat eine nicht unwichtige Information. :
Pardon, das habe ich wirklich vergessen. Ja, bin "freiwillig" versichert.
#5
Antwort vom 22. November 2016 | 18:04
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatDas ist in der Tat so und nicht korrekt. Dein Anteil beträgt eigentlich nur 29,57€. Man frage also den Arbeitgeber, was er sich dabei denkt. :
Ich werde heute Abend mal die Brutto-Netto-Übersicht geschwärzt hochladen. Vielleicht verstehe ich sie auch nur falsch.
ZitatAn deinem Krankenkassenbeitrag ändert sich dadurch allerdings nichts, der wird prozentual aus deinem Bruttolohn berechnet. Und der beträgt ja 506,11 €, egal wieviel davon noch an Rentenversicherung weggeht. :
Aber im Endeffekt könnte ich mit einer Arbeitsstunde pro Woche dieser "kalten Progression" entfliehen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 23. November 2016 | 19:26
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 13x hilfreich)
Zunächst danke für deine Anmerkung. Der Sekretärin ist ein Fehler in der Anlage meiner Stammdaten unterlaufen. Sie hat die Gleitzonenregelung nicht berücksichtigt und wird den Beitrag rückwirkend korrigieren.
ZitatBei den KV-Beiträgen gibt es keine kalte Progression. Die betragen immer x Prozent vom Brutto. :
Kalte Progression gibt es nur bei den Abgaben, die stufenweise geregelt sind, wenn man knapp in die nächste Stufe rutscht und dadurch letztendlich mehr Abgaben zahlt.
Das Problem ist der Übergang ab 450 EUR.
Wenn ich 450 EUR im Monat verdiene, liegt der Beitragssatz bei 171,40 Euro. Wenn ich 460 EUR im Monat verdiene, liegt der Satz bei 194,23 Euro. Da ich ja 506,11 EUR brutto verdiene, liegt mein Anteil beider Krankenkasse - gemäß deren Rechner - bei 200,66 Euro. Also sind rechnerisch mindestens 3 Stunden verschenkt.
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