Rat wegen Ausbildung

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
bananajoe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rat wegen Ausbildung

Nehmen wir mal an eine Person hat einen Ausbildungsplatz.Muss aber schadensersatzforderungen zahlen. Gehalts oder lohnpfändungen liegen nicht vor nur halt ein ratenabzahlungsvertrag.Nun ist folgende frage angebracht man hat den ausbildungsplatz bei der gleichen bank wo man die ratenzahlung überweist Also der empfänger und der Schuldner haben bei der gleichen bank ein konto.
Ist das ein grund warum man seinen ausbildungsplatz dann doch nicht bekommen kann? vorbestraft oder so bin ich nicht. Können sie mir den ausbildungsplatz wegen einer verbindlichkeit verweigern?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Unverständlich.

Bist du schon in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis, seit wann, oder hast du dich erst beworben ?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
bananajoe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin dazwischen.
Also hab schon den vertrag unterschrieben.
Jetzt haben sie mir nur einen personalbogen zugeschickt. In dem ich halt die fragen beantworten muss.Ob ich verbindlichkeiten etc habe.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Banken legen m. W. großen Wert auf Mitarbeiter mit ´´sauberer´´ Vergangenheit und fordern bei der Einstellung auch ein Führungszeugnis an.

Du zahlst eine Schuld in Raten ab, das tun die meisten Menschen. Der Bank kann also lediglich auffallen, dass du eine Ratenzahlung laufen hast. Im Führungszeugnis, falls verlangt, gibt es keinen Eintrag?

Ich sehe keine Probleme für dein Ausbildungsverhältnis. Es kommt sicher auch auf den Grund der Verurteilung zum Schadensersatz an, falls die Bank das in Erfahrung bringen könnte.

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#4
 Von 
bananajoe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also mein polizeiliches führungszeugnis ist sauber also ohne eintragung war ne fahrlässige körperverletzung.hab nur ne verwarnung nach jugendstrafrecht bekommen also reicht es, wenn ich bei der frage haben sie verbindlichkeiten einfach ja 3600euro und als art ratenzahlung angebe?
Ist halt so das ich den vertrag schon unterschrieben habe halt nur jetzt mir ein personalbogen zugeschickt wurde, den ich ausfüllen muss (als art der schulden kann ich doch ratenzahlungsvereinbarung) angeben oder?

-- Editiert von bananajoe1 am 16.07.2008 13:12:59

-- Editiert von bananajoe1 am 16.07.2008 13:16:08

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#5
 Von 
bananajoe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vllt noch den zusatz ich meine es gibt doch viele menschen mit verbindlichkeiten. Das kann doch nicht ein grund für die verweigerung sein oder

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#6
 Von 
bananajoe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vllt noch den zusatz ich meine es gibt doch viele menschen mit verbindlichkeiten. Das kann doch nicht ein grund für die verweigerung sein oder

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie die Bank deine Vorgeschichte bewerten würde, aber sie soll dir nicht die Zukunft verbauen. Du darft nur eins nicht: Lügen!

Gib rein die Tatsachen an, wie sie abgefragt werden, dann ist die Bezeichnung Ratenzahlung an sich völlig korrekt.

Sollte die Bank nachfragen, warum hier Ratenzahlung vereinbart wurde, dann kannst du allerdings in Erklärungsnot kommen. Evtl. müsstest du aus Datenschutzgründen auch keine nähere Auskunft geben, aber das weiß ich in dem Fall nicht.

Ich denke aber, dass die Bank einfach bestätigt haben will, dass die neuen Mitarbeiter das Hauptgeschäft beherrschen, nämlich den Umgang mit Geld (=Übernimmt sich der Kandidat gerne finanziell? Hat er Schulden, die er nur mit Verzögerung zahlt? Konto starkt überzogen? Abbuchungen gehen zurück? usw.).


Also: keine Unwahrheiten angeben, die könnten auch später noch zur Kündigung führen!

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also vermutlich sehen die sowieso schon, dass von deinem Konto regelmässig Geld auf ein anderes Konto geht. Im Dauerauftrag wird ja auch ein Grund angeben sein, oder?
Ehrlichkeit wärt am längsten, also Ratenzahlung Rest: 3.600,- angeben und abwarten, ob da eine Rückfrage kommt und dann ehrlich über den Grund sprechen.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Jetzt haben sie mir nur einen personalbogen zugeschickt. In dem ich halt die fragen beantworten muss.Ob ich verbindlichkeiten etc habe.


Na du hast doch welche. Es bringt nichts, wenn du das verneinst. Das mag vielleicht funktionieren, bei nem Handwerksbetrieb, der keinen Einblick auf die Konten hat, aber sicher nicht ausgerechnet bei dieser Bank.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Er will die Verbindlickeiten ja nicht verneinen; er will nur den Grund der Verbindlickkeiten nicht nennen, wenn das auch nicht verlangt ist.

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Hehe Ich habe es nochmal durchgelesen und es nun so verstanden, dass er wissen will, ob der Ausbildungsplatz wegen der Verbindlichkeiten flöten gehen könnte. Aber vielleicht meint er ja auch beides a) Verbindlichkeiten an sich und b)Grund derselbigen(?)

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ja, es ist unsicher, ob die Bank ihn mit der Vorgeschichte einstellen bzw. behalten würde oder nicht. Allerdings wurde - wenn ich das richtig verstanden habe - vom Ausbildungsbetrieb nur gefragt OB Verbindlichkeiten bestehen, nicht WARUM.

Deshalb hat er gute Chancen und muss keine falschen Angaben machen. Na ja, er wird zurecht kommen.

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