Rauchverbot, Krankenhaus

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.04.2009 10:34:17
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Rauchverbot, Krankenhaus

Hallo,
klar schon oft gelesen aber nix passendes gefunden.
Bei uns ist es so, dass es einen Aufenthaltsraum gab, wo geraucht wurde. sind eine Krankenhausähnliche Einrichtung.

Dann hörte man von Kollegen, das es ab dem 01. ein Rauchverbot in diesem Raum geben sollte.

Es gab nix schriftliches oder was vom Betriebsrat zu hören, lediglich ein Zettel an der Tür wies darauf hin, das ab dem 1. nicht mehr in ´dem Raum geraucht werden darf.

Nun bin Raucher und akzeptiere auch den Schutz der Nichtraucher, nur da es ja nix offizielles gab, muss ich dann wirklich damit ich nicht auf dem betreibsgelände rauche zur nächsten Strasse rennen? Gerade in der Pflege wo man mit Weiszeug nicht raus darf?

Wenn ich nun für meine Dienstzeit " Entzugshemmer" einnehme, damit ich nicht rauche, dürfte ich dies dem AG in Rechnung stellen, er bekommt ja dann dafür meine Arbeitszeit und erspart sich die Rechnerei für das Aus und Einstempeln????


Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das ist nicht unbedingt Unwillen des AG. Such das Nichtraucherschutzgesetz deines Bundeslandes mal bei google und wirf mal nen Blick rein. Kann sein, dass dem AG nichts weiter übrig bleibt als im gesamten Krankenhaus das Rauchen zu verbieten. Und dann stehen deine Chancen irgendwo eine Raucherlaubnis durchzusetzen oder Rechte diesbezüglich geltend zu machen, schlecht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

persönliches Pech:
Das Krankenhaus muss dem Personal keine Raucherräume zur Verfügung stellen - dann musst du auf die Straße. Es gibt Arbeitsplätze, da kann man weder rauchen, noch deswegen rausgehen (z. B. Bergbau), bei anderne Arbeitsstellen kann man dann wieder nicht essen....usw. usw.

Ist zwar hart für die Raucher (gehöre auch dazu) aber der AG kann nix dran ändern, außer freiwillig einen Raum anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

'Wenn ich nun für meine Dienstzeit Entzugshemmer einnehme, damit ich nicht rauche, dürfte ich dies dem AG in Rechnung stellen, er bekommt ja dann dafür meine Arbeitszeit und erspart sich die Rechnerei für das Aus und Einstempeln????'

=> wie dumm ist das denn? die arbeitszeit wo mehr erbracht wird, anstatt zu rauchen, ist ja für auch für den arbeitgeber zeit, die er bezahlen muss.

darf ich meinem arbeitgeber einen porsche in rechnung stellen? das spart mir pro an- und abfahrtsweg 10 minuten zeit ein, dafür kann ich pro tag 20 minuten länger arbeiten :bang:

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